Schule Musterklauseln

Schule. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen auf bestmögliche schulische Ausbildung bekommen. Unabhängig vom Stadtteil, in dem sie leben oder zur Schule gehen, unabhängig vom Geldbeutel und den Bildungserfahrungen der Eltern. Wir wollen der wachsenden Stadt beste Schulbildung bieten, die fair, gerecht, inklusiv, diskriminierungsfrei und wohnortnah ist. Schulen müssen ein attraktiver, gesunder Arbeits- und Lernort sein, in denen den Xxxxxxx*innen respektvoll auf Augenhöhe begegnet wird. Die Schulentwicklung werden wir vorantreiben. • Wir wollen die richtigen Schulangebote für alle schaffen. Die individuell passende Förderung der Xxxxxxx*innen und die Beachtung des Elternwillens sind unsere Kernanliegen. • Aus dem bisherigen und aktuellen Anmeldeverhalten ergibt sich nach aktuellem Stand die Notwendigkeit, ein Angebot mit Abiturabschluss für zusätzlich zehn Schulzüge bis zum Schuljahr 2025/2026 zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir die zuletzt gestiegene Zahl von Xxxxxxx*innen verringern, die aus dem Gymnasium in eine andere Schulform wechseln müssen, indem wir auf integrierte und inklusive Angebote mit Abiturzugang setzen. Über die Vorteile integrierter Schulangebote wollen wir aufklärend informieren. • Den Bedarf an zwei weiteren Zügen haben wir durch die Erweiterung der Zügigkeiten vom Ceciliengymnasium und dem Gymnasium Am Waldhof um jeweils einen Zug auf jeweils vier Xxxx gedeckt. • Wir wollen einen Bildungscampus gründen, der ein dreizügiges Gymnasium und eine drei- oder vierzügige integrative Schule umfasst. Die Angebote sollen integrativ und soweit wie möglich auch inklusiv sein und Angebote des gemeinsamen Lernens bieten. Teil dieses Bildungscampus soll daher auch ein Förderzentrum sein. Wir wollen darauf achten, dass die Schulen im Bildungscampus eng vernetzt und auf die beste Förderung der Xxxxxxx*innen schulübergreifend ausgerichtet sind. • Der Standort für den Bildungscampus soll bis zum Xxxxxx 2022 feststehen und gesichert sein. Bis dahin ist in Abhängigkeit von den rechtlichen Möglichkeiten und dem Anmeldeverhalten der Eltern zu entscheiden, in welcher Schulform das integrative und inklusive Schulangebot entwickelt werden soll. • Für den Fall, dass am Bildungscampus das integrative Schulangebot in Form einer vierzügigen Gesamtschule möglich ist (Variante A), werden wir dies verfolgen, denn die Gesamtschule ist die überzeugendste integrative Schulform mit eigenem Abiturzugang. Ausgehend davon, dass die Hälfte der Xxxxxxx*innen dieser Gesamtschule ein...
Schule i.) Für die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers nach positiver Entscheidung von Schulleitung und Campusträger ist der Abschluss eines Schulvertrags notwendig. Vertragspartner des Campusträgers sind die Erziehungsberechtigten, die als Gesamtschuldner gegenüber dem Campusträger haften. Der Schulvertrag ist von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Sollte nur ein Erziehungsberechtigter unterschreiben, so ist dem Schulvertrag ein Nachweis beizulegen, aus dem sich das alleinige Sorgerecht bzw. die Entscheidungsbefugnis zum Abschluss des Schulvertrages durch den Vertragspartner ableiten lässt.
Schule. Die Aufnahme und Integration von Schülerinnen und Xxxxxxx mit Beeinträchtigung, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wird im Einzelfall durch Schulleitung und Campusträger geprüft. Insbesondere die notwendigen Rahmenbedingungen, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, müssen im Hinblick auf die Ausstattung der Materialien, den räumlichen Bedingungen und vor allem den personellen Ressourcen geprüft werden.
Schule. I) Kündigungsrechte der Erziehungsberechtigten
Schule. Eines der zentralen Projekte der Gestaltungsmehrheit in der kommenden Wahlperio- de wird die Umsetzung der Anforderungen durch die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung sein. Wir bekennen uns eindeutig zur Inklusion mit der Zielsetzung der vollständigen integrativen Beschulung. Insofern muss auch bei den LVR-Förderschulen ein Paradigmenwechsel erfolgen. Obwohl die Schulpolitik maßgeblich vom Land beschlossen wird, wird der LVR alles tun, um seiner Aufgabe, ein inklusives Schulsystem aufzubauen und zu unterstützen, gerecht zu werden. Für ein zukunftsfähiges Schulsystem mit Bezug auf die UN-Konvention sind unsere Ziele: - Wir wollen Initiativen zur gemeinsamen Beschulung weiter ausbauen, vor al- lem in Gegenden, die aufgrund rückläufiger Regelschülerzahlen an Kooperati- on interessiert sind: z.B. Bedburg-Hau; hier könnte ein Modellprojekt aufgelegt werden. - Wir wollen unsere Schulen für "Regelschüler" öffnen und Kooperationen mit Regelschulen ausbauen. Ziel ist, die LVR-Schulen zu inklusiven Schulen wei- terzuentwickeln, z.B. durch jahrgangsweise Einbeziehung integrativer Klassen. - Wir wollen keine zusätzlichen Förderschulen bauen, sondern für Einzelintegra- tion arbeiten. Dazu soll ein Anreizprogramm aufgelegt werden. Das „Ausstat- tungsprogramm“ zur integrativen Beschulung wird fortgeschrieben. - Hierzu sollten Kontakte mit Eltern- und Lehrerverbänden etc. systematisch gesucht und Workshops und Fachtagungen durchgeführt werden. - Fortbildungen für unsere Lehrerinnen und Lehrer, evtl. auch Fortbildungsan- gebote für "Regellehrer", sollen die Qualität der Umsteuerung gewährleisten helfen. - Wir werden eine Zielvereinbarung mit dem Land zur Umsetzung der UN- Konvention Inklusion anstreben. Ergänzende Zielvereinbarungen, z.B. zur Lehrerfortbildung oder Mehrfachbeschulung, mit den Bezirksregierungen sind erforderlich. - Das Tempo der Entwicklung hin zur inklusiven Schule ist mit der gebotenen Rücksicht auf die Interessen der Beteiligten konsequent und beharrlich voran- zutreiben. - Wir stehen zu unserer Verantwortung für unsere Schülerinnen und Xxxxxxx. Zielsetzung ist die Integration der Schülerinnen und Xxxxxxx unserer Schulen an Regelschulen, wobei zugleich sichergestellt sein muss, dass eine ortsnahe Beschulung aller Kinder gewährleistet ist und bleibt. - Die Einzelintegration an Regelschulen soll dem individuellen Bedarf des Kin- des entsprechend gefördert und unterstützt werden (Rucksackgedanken: Kin- der nehmen ihre Förderung mit). ...
Schule. Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§ 30 a Abs. 2 BZRG) Xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx
Schule. Es wird angeregt, dass sich die Seelsorgerinnen / Seelsorger und die katholischen Religionslehrerinnen / Religionslehrer im Pfarreigebiet zum regelmäßigen Austausch treffen. Unser Xxxx Xxxxx Xxxxxxxx wollte sein Heilsangebot auf alle Menschen und Xxxxxx ausdehnen. Als katholische Pfarrgemeinde möchten wir daher unseren Blick auch über unsere eigene Gemeinde hinaus auf die Weltkirche richten. Eine Verbreitung unseres Glaubens mit friedlichen Mitteln und unter Wertschätzung der je eigenen Traditionen und Kulturen der Xxxxxx betrachten wir durchaus als Auftrag der Kirche und damit auch als unsere Aufgabe. Hierbei sehen wir die Chance der gegenseitigen Bereicherung aller Teile der Kirche in Nord und Süd, Ost und West. In Zusammenarbeit mit den Organisationen der Kirche treten wir dabei für Gerechtigkeit, die Menschenwürde jedes einzelnen Menschen, die Bewahrung der Schöpfung und den Frieden unter den Völkern ein. Im Fairen Handel sehen wir eine gelungene Form der Partnerschaft, welche die Lebensbedingungen der Menschen in den Ländern des Südens nachhaltig und selbstbestimmt verbessert und gleichzeitig das Bewusstsein der Verbraucher bei uns schärft. Auf dieser Grundlage möchten wir die bisher schon vorhandenen Aktionen, Gruppen und Kreise der bisherigen Gemeinden im Bereich Mission, Entwicklung, Frieden fördern und möglicherweise bündeln sowie auf breiterer Basis ausbauen. Folgendes stellen wir uns dabei vor: • Beibehalten der Weltgebetstags-Gottesdienste in ökumenischer Zusammenarbeit in allen Kirchorten • Vorbereitung der Gottesdienste am Misereor- bzw. Weltmissionssonntag, evtl. auch in der Fairen Woche, durch ein gemeinsames Vorbereitungsteam • Bewerbung der weltkirchlichen Spendenaktionen sowie Informationen darüber • Bündelung der Kräfte in den Bereichen Fastenessen, faire Verkostungen, Vorträge zu weltkirchlichen Themen • Verbreitung und Nutzung des „Eine Welt“-Bistumsrundbriefs als Informationsplattform • Anregung zur verstärkten Verwendung fair gehandelter Produkte in allen Teilen der Gemeinde • Möglichkeiten der Vernetzung und Kontaktaufnahme über die neue Website der Pfarrei neuen Typs • Perspektivisch könnten wir uns eine Partnerschaft unserer Pfarrei neuen Typs mit einer Pfarrei der Weltkirche vorstellen.
Schule a) Die FHH plant die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung einer Stadtteilschule, die für das Plangebiet sowie die Stadtteile Altona-Nord, Altona-Altstadt und Ottensen zur Verfügung stehen soll. Im Rahmen der Bauleitplanung ist der Standort der neuen Schule auf dem aurelis gehörigen Grundstück auf den Flurstücken 5177 und 4978 festgesetzt (vgl. zur Lage den Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxx 0x). Hamburg, den 13.12.2013 ……g…e…z.…... gez. gez. gez. gez. gez. gez. gez. ……………... ……………... ……………... ……………... ……………... ……………... …………….... für xxxxxxx für die 69. PANTA für die 112. PANTA für die FHH
Schule. Es ist die gemeinsame Zielsetzung von SPD und GRÜNEN, berufsausbildende Qualifikationen lokal zu vermitteln sowie junge Menschen und ihre Fachkompetenzen an unseren Wirtschaftsstandort zu binden. Alle Menschen sollen – im privaten und im beruflichen Leben – ihr volles Potenzial ausschöpfen können; dafür treten SPD und GRÜNE ein und stellen daher folgende Initiativen und Projekte vor, die wir in den nächsten 5 Jahren zusammen im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt wollen. • die Mittagsverpflegung an Förder- und berufsbildenden Schulen möglichst mit regionalen, gesunden, frischen und vollwertigen Produkten schmackhaft zubereitet und frisch angeboten wird. • bei der Mittagsverpflegung auf eine fleischreduzierte Zubereitung geachtet wird und auf Produkte aus ökologisch nachhaltiger Tierhaltung zurückgegriffen wird, wenn Fleisch angeboten wird. • die Stellen für Schulsozialarbeiter*innen an den Kreisschulen – außerhalb der im Rahmen von „Bildung und Teilhabe“ vorgesehenen Stellen – ausgebaut werden. Diese Angelegenheit ist im Sozialausschuss durchzusetzen. • die Digitalisierung an den Schulen mit hohem Tempo vorangetrieben wird; die schnelle Umsetzung hat für uns oberste Priorität. • alle Xxxxxxx*innen in den kreiseigenen Schulen Zugang zu freiem und schnellem Internet haben. • alle Xxxxxxx*innen in den kreiseigenen Schulen Zugang zu einem internetfähigen digitalen Endgerät zum Unterrichtsgebrauch haben, welches unseren Xxxxxxx*innen bei Bedarf leihweise zur Verfügung gestellt wird. • der Rhein-Kreis Neuss zu einem Hochschul- und Forschungsstandort fortentwickelt wird. • eine Hochschulniederlassung im Rhein-Kreis angesiedelt wird – entweder als Fakultät einer umgebenen Hochschule oder als eigene, fachspezifische Bildungseinrichtung. • die Berufsbildungszentren zu Weiterbildungsakademien entwickelt werden. Diese werden nach zukunftsfähigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen ausgerichtet, um den Strukturwandel in der Bildung einzuleiten. • betriebsnahe Ausbildungen den Xxxxxxx*innen an unseren BBZs einen guten Übergang in ein erfolgreiches Berufsleben sichern. • die inklusiven Bildungsangebote an den BBZs ausgebaut werden und der Zugang zu diesen barrierefrei gestaltet wird. • Kurse, Programme und Abschlüsse an unseren BBZs allen Xxxxxxx*innen den barrierefreien Zugang zu bedeutsamen Erfahrungen und Qualifikationen in verschiedensten Berufsfeldern ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist die Kooperation mit Unternehmen und Organisationen zukünftig zu intensivieren.
Schule. Der Unterricht erfolgt am Berufsbildungszentrum Pfäffikon, Schulhaus Römerrain (1 Tag pro Woche). Der Praktikant/die Praktikantin besucht am den Unterricht. Schulgeld und Schulmaterial werden durch die Praktikantin/den Praktikanten oder den gesetzlichen Vertreter bezahlt.