Schule Musterklauseln
Schule. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen auf bestmögliche schulische Ausbildung bekommen. Unabhängig vom Stadtteil, in dem sie leben oder zur Schule gehen, unabhängig vom Geldbeutel und den Bildungserfahrungen der Eltern. Wir wollen der wachsenden Stadt beste Schulbildung bieten, die fair, gerecht, inklusiv, diskriminierungsfrei und wohnortnah ist. Schulen müssen ein attraktiver, gesunder Arbeits- und Lernort sein, in denen den Xxxxxxx*innen respektvoll auf Augenhöhe begegnet wird. Die Schulentwicklung werden wir vorantreiben. • Wir wollen die richtigen Schulangebote für alle schaffen. Die individuell passende Förderung der Xxxxxxx*innen und die Beachtung des Elternwillens sind unsere Kernanliegen. • Aus dem bisherigen und aktuellen Anmeldeverhalten ergibt sich nach aktuellem Stand die Notwendigkeit, ein Angebot mit Abiturabschluss für zusätzlich zehn Schulzüge bis zum Schuljahr 2025/2026 zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir die zuletzt gestiegene Zahl von Xxxxxxx*innen verringern, die aus dem Gymnasium in eine andere Schulform wechseln müssen, indem wir auf integrierte und inklusive Angebote mit Abiturzugang setzen. Über die Vorteile integrierter Schulangebote wollen wir aufklärend informieren. • Den Bedarf an zwei weiteren Zügen haben wir durch die Erweiterung der Zügigkeiten vom Ceciliengymnasium und dem Gymnasium Am Waldhof um jeweils einen Zug auf jeweils vier Xxxx gedeckt. • Wir wollen einen Bildungscampus gründen, der ein dreizügiges Gymnasium und eine drei- oder vierzügige integrative Schule umfasst. Die Angebote sollen integrativ und soweit wie möglich auch inklusiv sein und Angebote des gemeinsamen Lernens bieten. Teil dieses Bildungscampus soll daher auch ein Förderzentrum sein. Wir wollen darauf achten, dass die Schulen im Bildungscampus eng vernetzt und auf die beste Förderung der Xxxxxxx*innen schulübergreifend ausgerichtet sind. • Der Standort für den Bildungscampus soll bis zum Xxxxxx 2022 feststehen und gesichert sein. Bis dahin ist in Abhängigkeit von den rechtlichen Möglichkeiten und dem Anmeldeverhalten der Eltern zu entscheiden, in welcher Schulform das integrative und inklusive Schulangebot entwickelt werden soll. • Für den Fall, dass am Bildungscampus das integrative Schulangebot in Form einer vierzügigen Gesamtschule möglich ist (Variante A), werden wir dies verfolgen, denn die Gesamtschule ist die überzeugendste integrative Schulform mit eigenem Abiturzugang. Ausgehend davon, dass die Hälfte der Xxxxxxx*innen dieser Gesamtschule ein...
Schule. I) Kündigungsrechte der Erziehungsberechtigten
a) Kündigung vor Schulbeginn. Eine Kündigung vor erstmaligem Schulbeginn (Schuljahr) ist ausgeschlossen.
b) Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann der Schulvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, maßgeblich ist der Eingang der Kündigung im Vereinssekretariat. Die Zahlung der Aufnahmegebühr bleibt hiervon unberührt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Ein bereits gewährtes zinsloses Darlehen wird den Erziehungsberechtigten zu dem im gesonderten Darlehensvertrag genannten Termin zurückgewährt. Eine vorzeitige Rückgewährung ist prinzipiell ausgeschlossen, kann aber ausnahmsweise vom Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. Der Campusträger behält sich das Recht vor, das Darlehen mit etwaigen rückständigen Forderungen aus dem Schulvertrag zu verrechnen.
c) Ordentliche Kündigung Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für den Schulvertrag 5 Monate zum Ende eines Schulhalbjahres (31.01., 31.07.). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, maßgeblich ist der Eingang der Kündigung im Vereinssekretariat. Bei Vorlage eines wichtigen Grundes (z. Bsp. Wegzug) kann eine Verkürzung der Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats beim Vorstand schriftlich beantragt werden. Eine ordentliche Kündigung führt nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung der Aufnahmegebühr oder anteilig bereits angefallener bzw. fälliger Schulgelder. Ein bereits gewährtes zinsloses Darlehen wird den Erziehungsberechtigten zu dem im gesonderten Darlehensvertrag genannten Termin zurückgewährt. Eine vorzeitige Rückgewährung ist prinzipiell ausgeschlossen, kann aber ausnahmsweise vom Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. Der Campusträger behält sich das Recht vor, das Darlehen mit etwaigen rückständigen Forderungen aus dem Schulvertrag zu verrechnen. Die Nachmittagsbetreuung kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres gekündigt werden (31.1., 31.7.). Die Nachmittagsbetreuung endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit dem Eintritt in die Klassenstufe 7 (zum 31.7.).
d) Laufzeit Schulvertrag Der Schulvertrag wird für die gesamte Schulzeit der Schülerin/des Schülers geschlossen. Für die Abschlussklassen gilt folgende Regelung: - Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet der Schulvertrag zum 31.07. des Jahres, in dem die Prüfung erfolgt ist. - Sollte seitens der Schule oder d...
Schule. Die Aufnahme und Integration von Schülerinnen und Xxxxxxx mit Beeinträchtigung, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wird im Einzelfall durch Schulleitung und Campusträger geprüft. Insbesondere die notwendigen Rahmenbedingungen, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, müssen im Hinblick auf die Ausstattung der Materialien, den räumlichen Bedingungen und vor allem den personellen Ressourcen geprüft werden.
Schule. Es ist die gemeinsame Zielsetzung von SPD und GRÜNEN, berufsausbildende Qualifikationen lokal zu vermitteln sowie junge Menschen und ihre Fachkompetenzen an unseren Wirtschaftsstandort zu binden. Alle Menschen sollen – im privaten und im beruflichen Leben – ihr volles Potenzial ausschöpfen können; dafür treten SPD und GRÜNE ein und stellen daher folgende Initiativen und Projekte vor, die wir in den nächsten 5 Jahren zusammen im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt wollen. • die Mittagsverpflegung an Förder- und berufsbildenden Schulen möglichst mit regionalen, gesunden, frischen und vollwertigen Produkten schmackhaft zubereitet und frisch angeboten wird. • bei der Mittagsverpflegung auf eine fleischreduzierte Zubereitung geachtet wird und auf Produkte aus ökologisch nachhaltiger Tierhaltung zurückgegriffen wird, wenn Fleisch angeboten wird. • die Stellen für Schulsozialarbeiter*innen an den Kreisschulen – außerhalb der im Rahmen von „Bildung und Teilhabe“ vorgesehenen Stellen – ausgebaut werden. Diese Angelegenheit ist im Sozialausschuss durchzusetzen. • die Digitalisierung an den Schulen mit hohem Tempo vorangetrieben wird; die schnelle Umsetzung hat für uns oberste Priorität. • alle Xxxxxxx*innen in den kreiseigenen Schulen Zugang zu freiem und schnellem Internet haben. • alle Xxxxxxx*innen in den kreiseigenen Schulen Zugang zu einem internetfähigen digitalen Endgerät zum Unterrichtsgebrauch haben, welches unseren Xxxxxxx*innen bei Bedarf leihweise zur Verfügung gestellt wird. • der Rhein-Kreis Neuss zu einem Hochschul- und Forschungsstandort fortentwickelt wird. • eine Hochschulniederlassung im Rhein-Kreis angesiedelt wird – entweder als Fakultät einer umgebenen Hochschule oder als eigene, fachspezifische Bildungseinrichtung. • die Berufsbildungszentren zu Weiterbildungsakademien entwickelt werden. Diese werden nach zukunftsfähigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen ausgerichtet, um den Strukturwandel in der Bildung einzuleiten. • betriebsnahe Ausbildungen den Xxxxxxx*innen an unseren BBZs einen guten Übergang in ein erfolgreiches Berufsleben sichern. • die inklusiven Bildungsangebote an den BBZs ausgebaut werden und der Zugang zu diesen barrierefrei gestaltet wird. • Kurse, Programme und Abschlüsse an unseren BBZs allen Xxxxxxx*innen den barrierefreien Zugang zu bedeutsamen Erfahrungen und Qualifikationen in verschiedensten Berufsfeldern ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist die Kooperation mit Unternehmen und Organisationen zukünftig zu intensivieren.
Schule. Für den wachsenden Bezirk haben der Erhalt und die Schaffung öffentlicher Infrastruktur Priorität. Das trifft in besonderem Maß auf den Schulbereich zu. Die Parteien sind sich einig, dass der Sanierungsstau in den Schulgebäuden abgebaut werden muss und für die wachsenden Schülerzahlen schnell gute neue Schulen sowie Erweiterungsbauten für bestehende Schulen errichtet werden müssen. Um die Herausforderungen in der laufenden baulichen Unterhaltung, beim standardgerechten Umbau / der Grundsanierung und dem Neubau zu bewältigen, setzen sich die Partnerinnen für folgende Maßnahmen ein: - Verkürzung der Verfahren durch Abbau von Verfahrensschritten und Schnittstellen von der Bedarfsfeststellung bis zur Fertigstellung der Planungsunterlagen (Änderung in der ABau und LHO). - Erneuerung der ausgelaufenen »Wirtschaftlichen Standards öffentlichen Bauens«, einheitlicher Planungsvorgaben für Schulbauten und des Planungshandbuches für Sporthallen. - Erhalt der eindeutigen Zuständigkeit für die äußeren Schulangelegenheiten (Fachvermögen) im bezirklichen Schulamt. Partner für die Schulen und bezirklichen Gremien ist das Schulamt. - Für die bauliche Unterhaltung und die Sanierung im Bestand (pauschale Investitionen) bleibt der Bezirk zuständig, Schulneubau (zielgerichtete Investitionen) und Errichtung schulischer Infrastruktur in neuen Stadtquartieren werden über die Landesebene realisiert und nach Fertigstellung in die Verantwortung des Bezirkes übergeben. - deutliche Erhöhung der Haushaltszuweisung für bauliche Unterhaltung und pauschale Investitionen. Die Partnerinnen setzen sich dafür ein, dass die Mittel für Bauunterhaltung, Sanierung und Modernisierung zukünftig auskömmlich und gebündelt im Bezirkshaushalt eingestellt werden, sodass die Bezirke zuverlässig die Mittel verplanen und verausgaben können, anstatt in Form von Sonderprogrammen des Landes kurzfristig ausgereicht zu werden. - Anhebung der Grenze für bezirkliche (pauschale) Investitionsmaßnahmen. - Verbesserung der Personalausstattung im Schulamt und in der SE Facility Management. - Bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit Hausmeister- und Hallenwartstellen. - Verbesserung der Information zu Baumaßnahmen in den Schulen und Beteiligung. Die Partnerinnen werden die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule bei der Beteiligung der Schülerinnen und Xxxxxxx, bei der außerschulischen politischen und kulturellen Bildung, der Schulsozialarbeit, dem Kinderschutz und den einzelfallbezogenen Hilfen fortsetzen und ausb...
Schule. Jugend und Familie
Schule. I) Ferienzeiten Die Ferienzeiten richten sich nach den hessischen Schulferien. In Abstimmung mit dem MMG kann eine abweichende Regelung vorgenommen werden.
Schule. Der Unterricht erfolgt am Berufsbildungszentrum Pfäffikon, Schulhaus Römerrain (1 Tag pro Woche). Der Praktikant/die Praktikantin besucht am den Unterricht. Schulgeld und Schulmaterial werden durch die Praktikantin/den Praktikanten oder den gesetzlichen Vertreter bezahlt.
Schule. Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§ 30 a Abs. 2 BZRG) Xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx
Schule. Wir werden die Schulen verstärkt zu offenen Orten in der Nachmittagszeit entwickeln durch kommunale Weiterbildungsangebote, Sport und Kultur. Der Xxxxxxx*innen-Haushalt wird dauerhaft im Bezirk verankert. Die Jugendverkehrsschulen als Orte der Mobilitätserziehung sollen saniert und mit einem vielfältigen Angebot auch an den Wochenenden geöffnet werden. Die Gartenarbeitsschule "Xxxx Xxxxx" bleibt erhalten. Die Maßnahmen zur Schulwegsicherheit werden von den beteiligten Ämtern mit Unterstützung des Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros (KiJuB) in enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulen umgesetzt.