Schule. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen auf bestmögliche schulische Ausbildung bekommen. Unabhängig vom Stadtteil, in dem sie leben oder zur Schule gehen, unabhängig vom Geldbeutel und den Bildungserfahrungen der Eltern. Wir wollen der wachsenden Stadt beste Schulbildung bieten, die fair, gerecht, inklusiv, diskriminierungsfrei und wohnortnah ist. Schulen müssen ein attraktiver, gesunder Arbeits- und Lernort sein, in denen den Xxxxxxx*innen respektvoll auf Augenhöhe begegnet wird. Die Schulentwicklung werden wir vorantreiben. • Wir wollen die richtigen Schulangebote für alle schaffen. Die individuell passende Förderung der Xxxxxxx*innen und die Beachtung des Elternwillens sind unsere Kernanliegen. • Aus dem bisherigen und aktuellen Anmeldeverhalten ergibt sich nach aktuellem Stand die Notwendigkeit, ein Angebot mit Abiturabschluss für zusätzlich zehn Schulzüge bis zum Schuljahr 2025/2026 zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir die zuletzt gestiegene Zahl von Xxxxxxx*innen verringern, die aus dem Gymnasium in eine andere Schulform wechseln müssen, indem wir auf integrierte und inklusive Angebote mit Abiturzugang setzen. Über die Vorteile integrierter Schulangebote wollen wir aufklärend informieren. • Den Bedarf an zwei weiteren Zügen haben wir durch die Erweiterung der Zügigkeiten vom Ceciliengymnasium und dem Gymnasium Am Waldhof um jeweils einen Zug auf jeweils vier Xxxx gedeckt. • Wir wollen einen Bildungscampus gründen, der ein dreizügiges Gymnasium und eine drei- oder vierzügige integrative Schule umfasst. Die Angebote sollen integrativ und soweit wie möglich auch inklusiv sein und Angebote des gemeinsamen Lernens bieten. Teil dieses Bildungscampus soll daher auch ein Förderzentrum sein. Wir wollen darauf achten, dass die Schulen im Bildungscampus eng vernetzt und auf die beste Förderung der Xxxxxxx*innen schulübergreifend ausgerichtet sind. • Der Standort für den Bildungscampus soll bis zum Xxxxxx 2022 feststehen und gesichert sein. Bis dahin ist in Abhängigkeit von den rechtlichen Möglichkeiten und dem Anmeldeverhalten der Eltern zu entscheiden, in welcher Schulform das integrative und inklusive Schulangebot entwickelt werden soll. • Für den Fall, dass am Bildungscampus das integrative Schulangebot in Form einer vierzügigen Gesamtschule möglich ist (Variante A), werden wir dies verfolgen, denn die Gesamtschule ist die überzeugendste integrative Schulform mit eigenem Abiturzugang. Ausgehend davon, dass die Hälfte der Xxxxxxx*innen dieser Gesamtschule ein...
Schule. I) Kündigungsrechte der Erziehungsberechtigten
a) Kündigung vor Schulbeginn. Eine Kündigung vor erstmaligem Schulbeginn (Schuljahr) ist ausgeschlossen.
b) Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann der Schulvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, maßgeblich ist der Eingang der Kündigung im Vereinssekretariat. Die Zahlung der Aufnahmegebühr bleibt hiervon unberührt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Ein bereits gewährtes zinsloses Darlehen wird den Erziehungsberechtigten zu dem im gesonderten Darlehensvertrag genannten Termin zurückgewährt. Eine vorzeitige Rückgewährung ist prinzipiell ausgeschlossen, kann aber ausnahmsweise vom Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. Der Campusträger behält sich das Recht vor, das Darlehen mit etwaigen rückständigen Forderungen aus dem Schulvertrag zu verrechnen.
c) Ordentliche Kündigung Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für den Schulvertrag 5 Monate zum Ende eines Schulhalbjahres (31.01., 31.07.). Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, maßgeblich ist der Eingang der Kündigung im Vereinssekretariat. Bei Vorlage eines wichtigen Grundes (z. Bsp. Wegzug) kann eine Verkürzung der Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats beim Vorstand schriftlich beantragt werden. Eine ordentliche Kündigung führt nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung der Aufnahmegebühr oder anteilig bereits angefallener bzw. fälliger Schulgelder. Ein bereits gewährtes zinsloses Darlehen wird den Erziehungsberechtigten zu dem im gesonderten Darlehensvertrag genannten Termin zurückgewährt. Eine vorzeitige Rückgewährung ist prinzipiell ausgeschlossen, kann aber ausnahmsweise vom Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. Der Campusträger behält sich das Recht vor, das Darlehen mit etwaigen rückständigen Forderungen aus dem Schulvertrag zu verrechnen. Die Nachmittagsbetreuung kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres gekündigt werden (31.1., 31.7.). Die Nachmittagsbetreuung endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit dem Eintritt in die Klassenstufe 7 (zum 31.7.).
d) Laufzeit Schulvertrag Der Schulvertrag wird für die gesamte Schulzeit der Schülerin/des Schülers geschlossen. Für die Abschlussklassen gilt folgende Regelung: - Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet der Schulvertrag zum 31.07. des Jahres, in dem die Prüfung erfolgt ist. - Sollte seitens der Schule oder d...
Schule. Reformprogramm für die Berliner Schule Bildung hat Priorität! Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die neuen Herausforderungen in der Wissensgesellschaft und Arbeitswelt erfordern die Lei- stungsbereitschaft und das Engagement des Einzelnen. Chancengleichheit bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert und soziale und kulturelle Bildungsbenachteiligungen ausgeglichen werden. Die Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf die bestmögliche Ausbildung. Die Berliner Schule muss so ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch gerecht werden kann. Ziel ist es, die Qualität der Bildungseinrichtungen durch Neugestaltung der Rahmenpläne sowie durch stärkere Profilbildung zu steigern. Die Schulen erhalten mehr Eigenständig- keit, Handlungsfähigkeit und Verantwortung. Wir wollen die Schulen befähigen, sich ei- nem fairen Wettbewerb zu stellen. Die Ergebnisse der PISA-Studie haben die Koalition darin bestärkt, vorrangig und mit allem Nachdruck auf folgenden Handlungsfeldern tätig zu werden:
1. Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich
2. Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule, auch mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung in geeigneten Fällen
3. Verbesserung der Grundschulbildung und die durchgängige Verbesserung der Lese- kompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwis- senschaftlicher Zusammenhänge
4. Wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
5. Konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schu- le auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie einer ergebnisorientierten Evaluation
6. Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft und im Hinblick auf diagnostische und methodi- sche Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung
7. Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel er- weiterter Bildungs-, Lern- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Xxxxxxx mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen Alle Maßnahmen auf diesen Handlungsfeldern setzen zwingend verlässliche Rahmenbe- dingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung voraus.
1. Verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung bis 2006 Schulen brauchen für ihre Arbe...
Schule. Die Aufnahme und Integration von Schülerinnen und Xxxxxxx mit Beeinträchtigung, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wird im Einzelfall durch Schulleitung und Campusträger geprüft. Insbesondere die notwendigen Rahmenbedingungen, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, müssen im Hinblick auf die Ausstattung der Materialien, den räumlichen Bedingungen und vor allem den personellen Ressourcen geprüft werden.
Schule. Die Koordination für alle Aktivitäten im Rahmen der Berufswahlorientierung obliegt den Stu- dien- und Berufswahlkoordinatoren in enger Abstimmung und angemessener Beteiligung der Beratungsfachkräfte, der Arbeitgeber und sonstigen Akteure. Zu den Aufgaben gehören ins- besondere: ⮚ Transparenz der Angebote in der Schule herzustellen, ⮚ Angebote auf Redundanzen zu überprüfen und zu koordinieren, ⮚ Xxxxxxx abzusprechen, ⮚ Veranstaltungen und Beratungsgespräche während der Schulzeit zu organisieren, Räumlichkeiten sowie Medien zur Verfügung zu stellen, ⮚ auf die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Agentur für Arbeit (insbeson- dere der Berufsberatung) vorzubereiten, ⮚ Rollen und Aufgaben abzustimmen, ⮚ regelmäßig im Rahmen von Lehrerkonferenzen zu informieren.
Schule. Hospitationen in verschiedenen Fächern und Auswertung der Hospitationen. • 5 - 7 Stunden Unterricht in Religion pro Woche über einen Zeitraum von 12 Monaten (Nach einer An- fangsphase der Hospitation im Religionsunterricht wird mentorenbetreut unterrichtet und hospitiert; in der zweiten Ausbildungshälfte kann dieses Fach eigenverantwortlich in demselben Umfang unterrichtet werden). • Regelmäßige Vor- und Nachbesprechung mit den Mentoren. • Gruppenhospitationen mit Auswertung unter Leitung eines Studienleiters. • Zwei Hospitationen durch einen/eine Studienleiter/in im Ausbildungszeitraum. • Zwei Langentwürfe im Ausbildungszeitraum, von denen einer Bestandteil der Prüfung ist.
Schule. Um den pädagogischen, demographischen und flächenlandspezifischen Anforderungen gerechter zu werden, wird die schulartunabhängige Orientierungsstufe eingeführt. Ihre Anlagerung an die Grundschule oder eine weiterführende Schule wird nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort entschieden. In der Legislaturperiode werden die notwendigen Maßnahmen für den langfristigen Übergang zur sechsjährigen Grundschule eingeleitet.
Schule. Der Unterricht erfolgt am Berufsbildungszentrum Pfäffikon, Schulhaus Römerrain (2 Tage pro Woche / MO+DI). Während den ersten 9 Schulwochen besuchen die Jugendlichen Fachkurse (MI bis FR). Nach Abschluss dieser Fachkurse beginnt die Arbeit in einem entsprechenden Praktikumsbetrieb (ca. ab anfangs November). Schulgeld und Schulmaterial werden durch die Praktikantin/den Praktikanten oder den gesetzlichen Vertreter bezahlt.
Schule. Bei schulischen Struktur- und Standortangelegenheiten ist der Bezirk frühzeitig zu beteiligen. Altona soll als attraktiver Standort für Wirtschaftsunternehmen erhalten werden, an dem bestehende Unternehmen verbleiben und sich neue Unternehmen gerne ansiedeln. Dazu soll die Wirtschaftsförderung im Bezirksamt Altona mindestens erhalten, möglichst jedoch ausgebaut werden. Ein Schwerpunkt für die laufende Legislaturperiode soll auf der Förderung der lokalen Wirtschaft liegen. Die Vertragspartner sind sich einig, ein darauf bezogenes Zentrenkonzept zu entwickeln. In diesem Zusammenhang vereinbaren die Vertragspartner, das Projekt des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Stärkung der lokalen Wirtschaft in Iserbrook zu begleiten und nach Abschluss auf seine Eignung hin zu evaluieren. Ein besonderes Augenmerk in Altona soll auf die Förderung von Unternehmen gelegt werden, die sich einer nachhaltigen Wirtschaftsweise verpflichtet fühlen (Fair Trade, Energieeffizienz, schonender Umgang mit Rohstoffen, Lebensmittel aus naturnahem Anbau und entsprechender Verarbeitung). Der Förderung des mittelständischen Gewerbes kommt eine hohe Bedeutung zu (strategisches Gewerbeflächenmanagement, Stapelgewerbe, kommunaler Gewerberaum). Hierzu werden die Vertragspartner gemeinsam mit dem Fachausschuss ein Konzept erarbeiten. Jährlich soll ein „Tag der Wirtschaft“ im Bezirksamt Altona stattfinden, dieser soll jeweils unter einem bestimmten Schwerpunktthema stehen. Das jeweilige Thema wird im Ausschuss bestimmt. In Zusammenarbeit mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung soll die Leistungskraft der örtlichen Betriebe für die Nahversorgung im Umfeld von IKEA erhalten bzw. gestärkt werden. Weiterer Bedarf an großflächigem Einzelhandel an den Altonaer Hauptverkehrsstraßen besteht nach Auffassung der Vertragspartner nicht.
Schule. Jugend und Familie