Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. 9.1 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. 9.2 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta ist ausgeschlossen, wenn a. es sich um einen anfänglichen Mangel im Sinne von § 536 a Absatz 1 BGB handelt, den Konica Minolta nicht zu vertreten hat; b. es sich um einen Mangel handelt, der nach Gebrauchsüberlassung der Mietsache entsteht und vom Vertragspartner zu vertreten ist. 9.3 Es wird vermutet, dass der Vertragspartner einen Sachmangel zu vertreten hat, wenn er oder eine Person, deren Handeln er sich zurechnen lassen muss, gegen eine Sorgfaltspflicht im Sinne von Punkt 4.1 verstoßen hat. Der Beweis dafür, dass der Xxxxxxxxxx nicht auf der Sorgfaltspflichtverletzung beruht, obliegt dem Vertragspartner. 9.4 Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, ist Konica Minolta verpflichtet, diesen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Mängelanzeige, zu beheben. Dies kann nach Xxxx von Konica Minolta entweder durch die Beseitigung des Mangels oder durch den Austausch gegen eine gleich- oder höherwertige Mietsache erfolgen. Alle mit der Mängelbeseitigung oder dem Geräteaustausch verbundenen Material-, Transport-, Wege- und Arbeitskosten sind von Konica Minolta zu tragen, es sei denn, die Mietsache wurde von dem Vertragspartner nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht. In diesem Fall hat der Vertragspartner für die zusätzlich entstehenden Transport- und Wegekosten aufzukommen. Sofern Konica Minolta durch eine unberechtigte Mängelrüge Material-, Transport-, Wege- oder Arbeitskosten entstehen, hat der Vertragspartner diese zu tragen. 9.5 Der Vertragspartner ist zur Mietminderung, zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages erst berechtigt, wenn Konica Minolta die Mängelbeseitigung im Sinne von Punkt 9.4 verweigert, diese nicht fristgerecht erfolgt, fehlschlägt oder für den Vertragspartner unzumutbar ist. 9.6 Sofern Konica Minolta den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, richtet sich die Haftung von Konica Minolta auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Punkt 10. 9.7 Eine Abtretung der dem Vertragspartner zustehenden Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. 9.1 6.1 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
9.2 6.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, leistet Konica Minolta für etwaige Sach- oder Rechtsmängel nur Gewähr, wenn und soweit der Vertragspartner seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten im Sinne von § 377 HGB nachkommt. Der Vertragspartner ist insofern verpflichtet, die von Konica Xxxxxxx gelieferte Xxxx unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen. Offene Mängel sind Konica Minolta sofort, spätestens jedoch sieben Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind Konica Minolta unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
6.3 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta ist ausgeschlossen, wenn
a. es sich um einen anfänglichen verschleißbedingten Xxxxxxxxxx handelt. Hiervon ist auszugehen ist, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht und zu einem Zeitpunkt eintritt, der nach der Produktbeschreibung, der Bedienungsanleitung oder dem Serviceheft der Kaufsache eine Wartungsleistung erfordert;
b. Konica Minolta den Mangel nicht zu vertreten hat.
6.4 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne von § 536 a Absatz 1 BGB handelt14 BGB, den Konica Minolta nicht zu vertreten hat;
b. es sich um einen Mangel handelt, der nach Gebrauchsüberlassung der Mietsache entsteht und vom Vertragspartner zu vertreten ist.
9.3 Es wird vermutet, dass ein Sachmangel nicht von Konica Minolta zu vertreten ist, wenn der Vertragspartner einen Sachmangel zu vertreten hat, wenn er oder ein Dritter die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder eine Persondie Handhabung bzw. Nutzung der Kaufsache betreffende Vorschrift oder Empfehlung des Herstellers missachtet haben (der Nutzer von Konica Minolta-Produkten ist insbesondere gehalten, deren Handeln er sich zurechnen lassen muss, gegen eine Sorgfaltspflicht im Sinne keine anderen als von Punkt 4.1 verstoßen hatKonica Minolta stammenden oder von Konica Minolta empfohlenen Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteile zu verwenden und das Produkt nur durch von Konica Minolta autorisiertes Fachpersonal reparieren oder warten zu lassen). Der Beweis dafür, dass der Xxxxxxxxxx Sachmangel nicht auf der Sorgfaltspflichtverletzung einer unsachgemäßen Behandlung oder vorschriftswidrigen Nutzung beruht, obliegt dem Vertragspartner.
9.4 6.5 Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gilt Punkt 6.4 entsprechend, wenn seit Gefahrübergang der Kaufsache mehr als sechs Monate vergangen sind.
6.6 Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, ist Konica Minolta verpflichtet, diesen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Mängelanzeige, zu beheben. Dies kann nach Xxxx von Konica Minolta entweder durch die Beseitigung des Mangels oder durch den Austausch gegen eine gleich- oder höherwertige Mietsache Kaufsache erfolgen. Alle mit der Mängelbeseitigung oder dem Geräteaustausch verbundenen Material-, Transport-, Wege- und Arbeitskosten sind von Konica Minolta zu tragen, es sei denn, die Mietsache Kaufsache wurde von dem Vertragspartner nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht. In diesem Fall hat der Vertragspartner für die zusätzlich entstehenden Transport- und Wegekosten aufzukommen. Sofern Konica Minolta durch eine unberechtigte Mängelrüge Material-, Transport-, Wege- oder Arbeitskosten entstehen, hat der Vertragspartner diese zu tragen.
9.5 6.7 Der Vertragspartner ist zur MietminderungKaufpreisminderung, zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Rücktritt vom Vertrag erst berechtigt, wenn Konica Minolta die Mängelbeseitigung im Sinne von Punkt 9.4 6.6 verweigert, diese nicht fristgerecht erfolgt, fehlschlägt oder für den Vertragspartner unzumutbar ist. Hiernach stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Ansprüche mit folgender Maßgabe zu:
a. Das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Vertrags- partner nur zu, wenn die Kaufsache einen erheblichen Mangel aufweist.
9.6 b. Sofern Konica Minolta den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, richtet sich die Haftung von Konica Minolta auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Punkt 107.
9.7 6.8 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, sind Gewährleistungsansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen ausgeschlossen, und die Gewährleistungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an gebrauchten Sachen ein Jahr.
6.9 Eine Abtretung der dem Vertragspartner zustehenden Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. 9.1 Die Gewährleistungspflicht 12.1 Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer im Fall von Konica Minolta für Sach- und Rechtsmängel richtet Rechtsmängeln der Leistung richten sich nach den gesetzlichen BestimmungenVorschriften mit den folgenden Maßgaben:
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, sofern nachfolgend die Art der Nacherfüllung selbst zu bestimmen (Beseiti- gung des Mangels oder Ersatzlieferung), soweit dies nicht etwas anderes geregelt unverhältnismäßig ist. Die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag gemäß Ziff. 11.3 bleibt unberührt.
b) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Kauf- und Werkverträgen beträgt abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3; 634a Abs 1 Nr. 1 BGB drei Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme durchzuführen ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen den Auftraggeber geltend machen kann.
12.2 Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe:
a) Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei einer stichprobenartigen Qualitätskontrolle erkennbar sind. Soweit vertraglich eine Abnahme vereinbart ist, besteht für den Auftraggeber keine Untersuchungs- und Rügepflicht.
b) Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
9.2 c) Die Gewährleistungspflicht Rügepflicht des Auftraggebers für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht gilt die Rüge des Auftraggebers (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von Konica Minolta ist ausgeschlossendrei Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., wenn
a. es sich um einen anfänglichen Mangel im Sinne von § 536 a Absatz 1 BGB handeltbei offensichtlichen Mängeln, den Konica Minolta nicht zu vertreten hat;
b. es sich um einen Mangel handelt, der nach Gebrauchsüberlassung der Mietsache entsteht und vom Vertragspartner zu vertreten istab Lieferung abgesendet wird.
9.3 Es wird vermutet, dass 12.3 Die Zahlung der Vertragspartner einen Sachmangel zu vertreten hat, wenn er vereinbarten Vergütung stellt keine Abnahme oder eine Person, deren Handeln er sich zurechnen lassen muss, gegen eine Sorgfaltspflicht im Sinne sonstige Genehmigung der Leistung oder ein Verzicht auf Geltendmachung von Punkt 4.1 verstoßen hat. Der Beweis dafür, dass der Xxxxxxxxxx nicht auf der Sorgfaltspflichtverletzung beruht, obliegt dem VertragspartnerGewährleistungsrechten dar.
9.4 Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, ist Konica Minolta verpflichtet, diesen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Mängelanzeige, zu beheben. Dies kann nach Xxxx von Konica Minolta entweder durch 12.4 Dem Auftraggeber stehen die Beseitigung des Mangels oder durch den Austausch gegen eine gleich- oder höherwertige Mietsache erfolgen. Alle mit der Mängelbeseitigung oder dem Geräteaustausch verbundenen Material-, Transport-, Wege- und Arbeitskosten sind von Konica Minolta zu tragen, es sei denn, die Mietsache wurde von dem Vertragspartner nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht. In diesem Fall hat der Vertragspartner für die zusätzlich entstehenden Transport- und Wegekosten aufzukommen. Sofern Konica Minolta durch eine unberechtigte Mängelrüge Material-, Transport-, Wege- oder Arbeitskosten entstehen, hat der Vertragspartner diese zu tragengesetzlichen Gewährleistungsansprüche ungekürzt zu.
9.5 12.5 Der Vertragspartner ist zur Mietminderung, zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages erst berechtigt, wenn Konica Minolta Auftragnehmer hat ihm mitgeteilte Mängel während der Gewährleistungszeit unverzüglich zu beseitigen Durch eine Mängelbeseitigung beginnt die Mängelbeseitigung im Sinne von Punkt 9.4 verweigert, diese nicht fristgerecht erfolgt, fehlschlägt oder für den Vertragspartner unzumutbar istGewährleistungsfrist erneut zu laufen.
9.6 Sofern Konica Minolta den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, richtet sich die Haftung von Konica Minolta auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Punkt 10.
9.7 Eine Abtretung der dem Vertragspartner zustehenden Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Standardsoftware
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. 9.1 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta für Sach- 11.1 Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt istmangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen.
9.2 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta ist ausgeschlossen, wenn
a. es sich um einen anfänglichen Mangel im Sinne von § 536 a Absatz 1 BGB handelt, den Konica Minolta nicht zu vertreten hat;
b. es sich um einen Mangel handelt, der nach Gebrauchsüberlassung der Mietsache entsteht und vom Vertragspartner zu vertreten ist.
9.3 Es wird vermutet, dass der Vertragspartner einen Sachmangel zu vertreten hat, wenn er 11.2 Der Lieferant hat seine Lieferung oder eine Person, deren Handeln er sich zurechnen lassen muss, gegen eine Sorgfaltspflicht im Sinne von Punkt 4.1 verstoßen hat. Der Beweis dafür, dass der Xxxxxxxxxx nicht auf der Sorgfaltspflichtverletzung beruht, obliegt dem Vertragspartner.
9.4 Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, ist Konica Minolta verpflichtet, diesen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Mängelanzeige, zu beheben. Dies kann Leistung nach Xxxx von Konica Minolta entweder durch Walther nachzubessern oder neu zu erbringen (Nacherfüllung). Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in dem Gewahrsam von Walther befindet, trägt der Lieferant die Gefahr.
11.3 Beseitigt der Lieferant den Mangel auch innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so kann Xxxxxxx nach eigener Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und jeweils zusätzlich Schadensersatz fordern.
11.4 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen Walther neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Xxxxxxx ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die Walther seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) von Xxxxxxx wird hierdurch nicht eingeschränkt.
11.5 In dringenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden), zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie im Fall des Verzugs des Lieferanten mit der Beseitigung eines Mangels ist Walther berechtigt, nach vorheriger Information des Lieferanten und Ablauf einer der Situation angemessen kurzen Nachfrist, auf Kosten des Lieferanten den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch den Austausch gegen eine gleich- einen Dritten auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Lieferant verspätet liefert oder höherwertige Mietsache erfolgen. Alle mit der Mängelbeseitigung oder dem Geräteaustausch verbundenen Material-leistet, Transport-und Xxxxxxx Mängel sofort beseitigen muss, Wege- und Arbeitskosten sind von Konica Minolta um eigenen Lieferverzug zu tragen, es sei denn, die Mietsache wurde von dem Vertragspartner nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht. In diesem Fall hat der Vertragspartner für die zusätzlich entstehenden Transport- und Wegekosten aufzukommen. Sofern Konica Minolta durch eine unberechtigte Mängelrüge Material-, Transport-, Wege- oder Arbeitskosten entstehen, hat der Vertragspartner diese zu tragenvermeiden.
9.5 11.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 9.1; die Verjährungsfrist für Ansprüche von Walther aus Rechtsmängeln beträgt zehn Jahre ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 11.7 Der Vertragspartner ist zur Mietminderung, zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages erst berechtigt, wenn Konica Minolta die Mängelbeseitigung im Sinne von Punkt 9.4 verweigert, diese nicht fristgerecht erfolgt, fehlschlägt oder Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den Vertragspartner unzumutbar istZeitraum, der mit Zugang der Mängelanzeige von Xxxxxxx beim Lieferanten beginnt und mit Erfüllung des Mängelanspruchs endet.
9.6 Sofern Konica Minolta 11.8 Hat der Lieferant entsprechend der Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen von Walther zu liefern oder leisten, so gilt die Übereinstimmung der Lieferung oder Leistung mit den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, richtet sich die Haftung von Konica Minolta auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Punkt 10Anforderungen als ausdrücklich zugesichert.
9.7 Eine Abtretung der dem Vertragspartner zustehenden Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. 9.1 13.1 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta GFKD AG leistet Gewähr für Sach- die vereinbarte Beschaffenheit der bestellten Angebote und Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
9.2 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta ist ausgeschlossen, wenn
a. es sich um einen anfänglichen Mangel im Sinne von § 536 a Absatz 1 BGB handelt, den Konica Minolta nicht zu vertreten hat;
b. es sich um einen Mangel handelt, der nach Gebrauchsüberlassung der Mietsache entsteht und vom Vertragspartner zu vertreten ist.
9.3 Es wird vermutet, dass der Vertragspartner einen Sachmangel zu vertreten hat, wenn er oder eine Person, deren Handeln er sich zurechnen lassen muss, gegen eine Sorgfaltspflicht im Sinne von Punkt 4.1 verstoßen hat. Der Beweis Dienste sowie dafür, dass der Xxxxxxxxxx nicht auf der Sorgfaltspflichtverletzung beruht, obliegt dem VertragspartnerSie diese ohne Verstoß gegen Rechte Dritter vertragsgemäß nutzen können.
9.4 13.2 Liegt bei Gefahrübergang ein gewährleistungspflichtiger Mangel Sachmangel vor, ist Konica Minolta verpflichtetdie GFKD AG berechtigt, diesen den Xxxxxxxxxx nach seiner Xxxx entweder durch Lieferung eines neuen mangelfreien Release-Standes (Neulieferung) oder durch Beseitigung (Nachbesserung) zu beheben.
13.3 Kann die GFKD AG einen Sachmangel innerhalb angemessener FristFrist nicht beheben oder ist die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, spätestens jedoch 14 Tage kann die GFKD AG nach Eingang ihrer Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt nicht schon mit dem zweiten Versuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht der MängelanzeigeGFKD AG während der Fristen zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Neulieferung kann erst dann angenommen werden, zu beheben. Dies kann nach Xxxx von Konica Minolta entweder wenn die GFKD AG diese Handlungen ernsthaft und endgültig verweigert, unzumutbar verzögert oder wenn sonstige besondere Umstände vorliegen, durch die Beseitigung des Mangels oder durch den Austausch gegen eine gleich- oder höherwertige Mietsache erfolgen. Alle mit der Mängelbeseitigung oder dem Geräteaustausch verbundenen Material-, Transport-, Wege- und Arbeitskosten sind von Konica Minolta zu tragen, es sei denn, die Mietsache wurde von dem Vertragspartner nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht. In diesem Fall hat der Vertragspartner ein weiteres Abwarten für die zusätzlich entstehenden Transport- und Wegekosten aufzukommen. Sofern Konica Minolta durch eine unberechtigte Mängelrüge Material-, Transport-, Wege- oder Arbeitskosten entstehen, hat der Vertragspartner diese zu tragen.
9.5 Der Vertragspartner ist zur Mietminderung, zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages erst berechtigt, wenn Konica Minolta die Mängelbeseitigung im Sinne von Punkt 9.4 verweigert, diese nicht fristgerecht erfolgt, fehlschlägt oder für den Vertragspartner Sie unzumutbar ist.
9.6 Sofern Konica Minolta den Mangel 13.4 Soweit die vertragsgemäße Nutzung der von der GFKD AG gelieferten Apps oder sonstigen Dienstleistungen zur Verletzung von Urheber oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter führt, wird die GFKD AG auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung verschaffen oder die Apps oder sonstigen Dienstleistungen in einer für Sie zumutbaren Weise so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht arglistig verschwiegen hatmöglich, richtet sich sind sowohl Sie als auch die Haftung GFKD AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die GFKD AG wird Sie von Konica Minolta auf Schadens- unbestrittenen oder Aufwendungsersatz nach Punkt 10rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber freistellen.
9.7 Eine Abtretung der dem Vertragspartner zustehenden Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
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Samples: Nutzungsbedingungen