Common use of Gewährleistung für Software Clause in Contracts

Gewährleistung für Software. Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich und unverzüglich mitteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Software kein Rückgaberecht besteht. Für den Fall, dass keine lizenzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, kann die Firma vom Kunden Software zurückkaufen. Ein Rückkauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Software in der gelieferten Form. Softwarepflege und Updates sind Zusatzleistungen, die im Rahmen einer Servicevereinbarung vergütet werden. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) durchführbar ist und ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden kann (z. B. Angabe der Arbeitsschritte). Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online‐Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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Gewährleistung für Software. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer der innomea offensichtliche Fehler schriftlich und unverzüglich mitteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Software kein Rückgaberecht besteht. Für den Fall, dass keine lizenzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, kann die Firma vom Kunden Software zurückkaufen. Ein Rückkauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Firma innomea gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt Zeit- punkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung Programmbe- schreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen GesetzbuchesGe- setzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Software in der gelieferten Form. Softwarepflege und Updates sind Zusatzleistungen, die im Rahmen einer Servicevereinbarung vergütet werden. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränktJahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge Män- gelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) durchführbar machbar ist und ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden kann der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte)Ar- beitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma innomea eine angemessene angemes- sene Frist zur NachbesserungNacherfüllung. Der Kunde teilt der innomea mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma innomea ist jedoch berechtigt die ge- wählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen wür- de. Die innomea kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der innomea zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minde- rungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Tritt ein Mangel auf der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der innomea das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die innomea, nachzulie- fern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma innomea wegen Gewährleistung Ge- währleistung in Anspruch genommen, genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma innomea nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme Inan- spruchnahme der Firma innomea grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Schriftmaterial/ Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / und/oder Online‐Hilfe hinaus, Online-Hilfe hinaus oder eine Einweisung, Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart verein- bart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, getroffen und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand Vertrags- gegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand Vertragsgegen- stand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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Gewährleistung für Software. Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich und unverzüglich mitteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Software kein Rückgaberecht besteht. Für den Fall, dass keine lizenzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, kann die Firma vom Kunden Software zurückkaufen. Ein Rückkauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Software in der gelieferten Form. Softwarepflege und Updates sind Zusatzleistungen, die im Rahmen einer Servicevereinbarung vergütet werden. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) durchführbar machbar ist und ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden kann der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte)) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur NachbesserungNacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online‐Hilfe Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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Samples: www.michgehl.de

Gewährleistung für Software. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich und unverzüglich mitteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Software kein Rückgaberecht besteht. Für den Fall, dass keine lizenzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, kann die Firma vom Kunden Software zurückkaufen. Ein Rückkauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Firma DEKOM Engineering GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Software in der gelieferten Form. Softwarepflege und Updates sind Zusatzleistungen, die im Rahmen einer Servicevereinbarung vergütet werden. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) durchführbar machbar ist und ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden kann der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte)) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma DEKOM Engineering GmbH eine angemessene Frist zur NachbesserungNacherfüllung. Der Kunde teilt der DEKOM Engineering GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma DEKOM Engineering GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die DEKOM Engineering GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der DEKOM Engineering GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma DEKOM Engineering GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma DEKOM Engineering GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma DEKOM Engineering GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen. F-001-A-Allgemeine_Geschäftsbedingungen Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online‐Hilfe Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. DEKOM Engineering GmbH 🕾 +00 00 00 00 00 000 🖂 xxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxx 🖷 +00 00 00 00 00 000 🖳 xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations-Konfiguration.

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