Common use of Gewährleistung für Software Clause in Contracts

Gewährleistung für Software. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der innomea offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die innomea gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeit- punkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbe- schreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Ge- setzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Män- gelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Ar- beitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der innomea eine angemes- sene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der innomea mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die innomea ist jedoch berechtigt die ge- wählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen wür- de. Die innomea kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der innomea zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minde- rungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Tritt ein Mangel auf der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der innomea das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die innomea, nachzulie- fern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die innomea wegen Ge- währleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die innomea nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inan- spruchnahme der innomea grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/ Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien verein- bart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertrags- gegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegen- stand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung für Software. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der innomea dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die innomea Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeit- punkt Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbe- schreibung Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Ge- setzbuchesGesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei JahreJahre ab der Ablieferung. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Män- gelrüge Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Ar- beitsschritteArbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der innomea Firma eine angemes- sene angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der innomea Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die innomea Firma ist jedoch berechtigt berechtigt, die ge- wählte gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen wür- dewürde. Die innomea Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der innomea Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minde- rungsrecht Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Tritt ein Mangel auf der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der innomea das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die innomea, nachzulie- fern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die innomea Firma wegen Ge- währleistung Gewährleistung in Anspruch genommen genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die innomea Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inan- spruchnahme Inanspruchnahme der innomea Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/ Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/und / oder Online-Hilfe hinaus hinaus, oder eine Einweisung Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien verein- bart vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/und / oder einer Dokumentation nicht getroffen getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertrags- gegenstand Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegen- stand Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Gewährleistung für Software. (1) Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der innomea dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die innomea DVGW S&C gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeit- punkt Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise Funktions- weise im Wesentlichen der Programmbe- schreibung Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial und dem derzeitigen Stand der Technik entspricht. Ist Eine Gewährleistung für übliche Softwarefehler, die die Nutzbarkeit nicht bzw. nur unerheblich beeinflussen, ist daher ausgeschlossen (2) Auftretende Mängel sind der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Ge- setzbuchesDVGW S&C unverzüglich schriftlich zu melden, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so dabei sind in einer schriftlichen Män- gelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Analyse und Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Ar- beitsschritte) anhand dieser Informationen möglich ist. Erweist sich Insbesondere hat der Käufer die Mängelrüge als berechtigtArbeitsschritte, setzt bei denen der Kunde der innomea eine angemes- sene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der innomea mitMangel auftritt, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten dessen Erscheinungsformen sowie die zugehörigen Fehlermeldungen anzugeben, zudem muss ein bloßer Bedienungsfehler ausgeschlossen werden können. (3) Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx des Kunden durch Nachbesserung oder Lieferung Ersatzlieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünschtSache. Die innomea ist jedoch berechtigt Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindes- tens vier Wochen durch die ge- wählte Nacherfüllung zu verweigernDVGW S&C beseitigt werden oder scheitern die Gewährleistungsmaßnahmen der DVGW S&C aus sonstigen Gründen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen wür- de. Die innomea kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der innomea zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minde- rungsrecht Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Tritt ein Mangel auf der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der innomea das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die innomea, nachzulie- fern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. . (4) Hat der Kunde die innomea DVGW S&C wegen Ge- währleistung Gewährleistung in Anspruch genommen ge- nommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die innomea DVGW S&C nicht zur Gewährleistung Gewähr- leistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inan- spruchnahme Inanspruchnahme der innomea DVGW S&C grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr der DVGW S&C entstandenen Aufwand zu ersetzen. . (5) Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitetist. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen Dokumen- tationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/ Programmbeschreibung Schriftmaterial/Pro- grammbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung Benutzer- führung und/oder Online-Hilfe hinaus hinaus, oder eine Einweisung Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien verein- bart vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertrags- gegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegen- stand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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Samples: Software Purchase Agreement

Gewährleistung für Software. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der innomea dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich und unverzüglich mitteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Software kein Rückgaberecht besteht. Für den Fall, dass keine lizenzrechtlichen Hindernisse entgegenstehen, kann die Firma vom Kunden Software zurückkaufen. Ein Rückkauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die innomea Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeit- punkt Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbe- schreibung Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Ge- setzbuchesGesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei JahreJahre ab der Ablieferung. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Software in der gelieferten Form. Softwarepflege und Updates sind Zusatzleistungen, die im Rahmen einer Servicevereinbarung vergütet werden. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein jahr beschränkt. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Män- gelrüge Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar durchführbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden kann (z. B. Angabe der Ar- beitsschritte) möglich istArbeitsschritte). Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der innomea Firma eine angemes- sene angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der innomea mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünschtNachbesserung. Die innomea ist jedoch berechtigt die ge- wählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen wür- de. Die innomea Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der innomea zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minde- rungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Tritt ein Mangel auf der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der innomea das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die innomea, nachzulie- fern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die innomea Firma wegen Ge- währleistung Gewährleistung in Anspruch genommen genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die innomea Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inan- spruchnahme Inanspruchnahme der innomea Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/ Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/und / oder Online-Hilfe hinaus Online‐Hilfe hinaus, oder eine Einweisung Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien verein- bart vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/und / oder einer Dokumentation nicht getroffen getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertrags- gegenstand Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegen- stand Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung für Software. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der innomea dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die innomea DEKOM Engineering GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeit- punkt Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbe- schreibung Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Ge- setzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Män- gelrüge Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Ar- beitsschritteArbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der innomea DEKOM Engineering GmbH eine angemes- sene angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der innomea DEKOM Engineering GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die innomea DEKOM Engineering GmbH ist jedoch berechtigt berechtigt, die ge- wählte gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen wür- dewürde. Die innomea DEKOM Engineering GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der innomea DEKOM Engineering GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minde- rungsrecht Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Tritt ein Mangel auf der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der innomea das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die innomea, nachzulie- fern. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die innomea DEKOM Engineering GmbH wegen Ge- währleistung Gewährleistung in Anspruch genommen genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die innomea DEKOM Engineering GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inan- spruchnahme Inanspruchnahme der innomea DEKOM Engineering GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen. F-001-A-Allgemeine_Geschäftsbedingungen Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/ Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/und / oder Online-Hilfe hinaus hinaus, oder eine Einweisung Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien verein- bart vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/und / oder einer Dokumentation nicht getroffen getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertrags- gegenstand Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegen- stand Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. DEKOM Engineering GmbH 🕾 +00 00 00 00 00 000 🖂 xxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxx 🖷 +00 00 00 00 00 000 🖳 xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations-Konfiguration.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen