GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND AUSSCHIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 6.1 Jede Partei erklärt, dass sie den Rahmenvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und hierfür die entsprechende Befugnis und Ermächtigung besitzt. Wir gewährleisten, dass wir die Services innerhalb des Servicezeitraums in allen wesentlichen Aspekten mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Kompetenz wie in den Servicebeschreibungen dargelegt erbringen. Falls die Services nicht wie zugesichert erbracht wurden, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich informieren und die Mängel der Services beschreiben (und gegebenenfalls die Nummer des Service Requests angeben, mit dem wir über die Service-Mängel in Kenntnis gesetzt wurden). 6.2 WIR GEWÄHRLEISTEN NICHT DIE FEHLER- ODER UNTERBRECHUNGSFREIE ERBRINGUNG DER SERVICES, DIE BEHEBUNG ALLER SERVICE-FEHLER DURCH UNS ODER DIE ERFÜLLUNG IHRER ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DURCH DIE SERVICES. WIR SIND NICHT FÜR PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DER LEISTUNG, DEM BETRIEB ODER DER SICHERHEIT DER SERVICES VERANTWORTLICH, DIE SICH AUS IHREN INHALTEN ODER DEN INHALTEN DRITTER ODER VON DRITTEN ERBRACHTEN SERVICES ERGEBEN. 6.3 BEI EINEM XXXXXXXX GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR SERVICES BESTEHT IHR AUSSCHLIESSLICHER ABHILFEANSPRUCH UND UNSERE GESAMTE HAFTUNG IN DER KORREKTUR DER MANGELHAFTEN SERVICES, DIE DEN VERSTOSS GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG VERURSACHT HABEN, ODER, SOFERN WIR DEN MANGEL NICHT IN WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENER WEISE IM WESENTLICHEN BEHEBEN KÖNNEN, SIND SIE BERECHTIGT, DAS BEZIEHEN DER MANGELHAFTEN SERVICES ZU BEENDEN, WORAUFHIN WIR IHNEN DIE GEBÜHR FÜR DIE BEENDETEN SERVICES FÜR DEN ZEITRAUM NACH DEM DATUM DES INKRAFTTRETENS DER BEENDIGUNG DES BEZUGS ERSTATTEN, DIE SIE IM VORAUS AN UNS BEZAHLT HABEN. 6.4 SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HANDELT ES SICH BEI DEN VORSTEHEND GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UM AUSSCHLIESSLICHE UND ES BESTEHEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, HARDWARE, SYSTEME, NETZWERKE ODER UMGEBUNGEN ODER FÜR DIE MARKTTAUGLICHKEIT, BEFRIEDIGENDE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
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GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND AUSSCHIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 6.1 Jede Partei erklärt, dass sie den diesen Rahmenvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und hierfür die entsprechende Befugnis und Ermächtigung besitzt. Wir gewährleisten, dass wir die Services innerhalb des Servicezeitraums Leistungszeitraums in allen wesentlichen Aspekten mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Kompetenz wie in den Servicebeschreibungen Leistungsbeschreibungen dargelegt erbringen. Falls die Services nicht wie zugesichert erbracht wurden, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich informieren und die Mängel der Services beschreiben (und gegebenenfalls die Nummer des Service Requests angeben, mit dem wir über die Service-Mängel in Kenntnis gesetzt wurden).
6.2 WIR GEWÄHRLEISTEN NICHT DIE FEHLER- ODER UNTERBRECHUNGSFREIE ERBRINGUNG DER SERVICES, DIE BEHEBUNG ALLER SERVICE-FEHLER DURCH UNS ODER DIE ERFÜLLUNG IHRER ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DURCH DIE SERVICES. WIR SIND NICHT FÜR PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DER LEISTUNG, DEM BETRIEB ODER DER SICHERHEIT DER SERVICES VERANTWORTLICH, DIE SICH AUS IHREN INHALTEN ODER DEN INHALTEN DRITTER ODER VON DRITTEN ERBRACHTEN SERVICES ERGEBEN.
6.3 BEI EINEM XXXXXXXX GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR SERVICES BESTEHT IHR AUSSCHLIESSLICHER ABHILFEANSPRUCH UND UNSERE GESAMTE HAFTUNG IN DER KORREKTUR DER MANGELHAFTEN SERVICES, DIE DEN VERSTOSS GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG VERURSACHT HABEN, ODER, SOFERN WIR DEN MANGEL NICHT IN WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENER WEISE IM WESENTLICHEN BEHEBEN KÖNNEN, SIND SIE BERECHTIGT, DAS BEZIEHEN DER MANGELHAFTEN SERVICES ZU BEENDEN, WORAUFHIN WIR IHNEN DIE GEBÜHR FÜR DIE BEENDETEN SERVICES FÜR DEN ZEITRAUM NACH DEM DATUM DES INKRAFTTRETENS DER BEENDIGUNG DES BEZUGS ERSTATTEN, DIE SIE IM VORAUS AN UNS BEZAHLT HABEN.
6.4 SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HANDELT ES SICH BEI DEN VORSTEHEND GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UM AUSSCHLIESSLICHE UND ES BESTEHEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, HARDWARE, SYSTEME, NETZWERKE ODER UMGEBUNGEN ODER FÜR DIE MARKTTAUGLICHKEIT, BEFRIEDIGENDE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
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Samples: Auftragsdokument
GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND AUSSCHIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 6.1 6.1. Jede Partei erklärt, dass sie den Rahmenvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und hierfür die entsprechende Befugnis und Ermächtigung besitzt. Wir gewährleisten, dass wir die Services innerhalb des Servicezeitraums in allen wesentlichen Aspekten mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Kompetenz wie in den Servicebeschreibungen dargelegt erbringen. Falls die Services nicht wie zugesichert erbracht wurden, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich informieren und die Mängel der Services beschreiben (und gegebenenfalls die Nummer des Service Requests angeben, mit dem wir über die Service-Mängel in Kenntnis gesetzt wurden).
6.2 6.2. WIR GEWÄHRLEISTEN NICHT DIE FEHLER- ODER UNTERBRECHUNGSFREIE ERBRINGUNG DER SERVICES, DIE BEHEBUNG ALLER SERVICE-FEHLER DURCH UNS ODER DIE ERFÜLLUNG IHRER ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DURCH DIE SERVICES. WIR SIND NICHT FÜR PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DER LEISTUNG, DEM BETRIEB ODER DER SICHERHEIT DER SERVICES VERANTWORTLICH, DIE SICH AUS IHREN INHALTEN ODER DEN INHALTEN DRITTER ODER VON DRITTEN ERBRACHTEN SERVICES ERGEBEN.
6.3 6.3. BEI EINEM XXXXXXXX GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR SERVICES BESTEHT IHR AUSSCHLIESSLICHER ABHILFEANSPRUCH UND UNSERE GESAMTE HAFTUNG IN DER KORREKTUR DER MANGELHAFTEN SERVICES, DIE DEN VERSTOSS GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG VERURSACHT HABEN, ODER, SOFERN WIR DEN MANGEL NICHT IN WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENER WEISE IM WESENTLICHEN BEHEBEN KÖNNEN, SIND SIE BERECHTIGT, DAS BEZIEHEN DER MANGELHAFTEN SERVICES ZU BEENDEN, WORAUFHIN WIR IHNEN DIE GEBÜHR FÜR DIE BEENDETEN SERVICES FÜR DEN ZEITRAUM NACH DEM DATUM DES INKRAFTTRETENS DER BEENDIGUNG DES BEZUGS ERSTATTEN, DIE SIE IM VORAUS AN UNS BEZAHLT HABEN.
6.4 6.4. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HANDELT ES SICH BEI DEN VORSTEHEND GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UM AUSSCHLIESSLICHE UND ES BESTEHEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, HARDWARE, SYSTEME, NETZWERKE ODER UMGEBUNGEN ODER FÜR DIE MARKTTAUGLICHKEIT, BEFRIEDIGENDE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
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GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND AUSSCHIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 6.1 6.1. Jede Partei erklärt, dass sie den Rahmenvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und hierfür die entsprechende Befugnis und Ermächtigung besitzt. Wir gewährleisten, dass wir die Services innerhalb des Servicezeitraums in allen wesentlichen Aspekten mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Kompetenz wie in den Servicebeschreibungen dargelegt erbringenerbringen (die ‚Gewährleistung für Services“). Falls die Services nicht wie zugesichert erbracht wurden, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich informieren und die Mängel der Services beschreiben (und gegebenenfalls die Nummer des Service Requests angeben, mit dem wir über die Service-Service- Mängel in Kenntnis gesetzt wurden).
6.2 6.2. WIR GEWÄHRLEISTEN NICHT DIE FEHLER- ODER UNTERBRECHUNGSFREIE ERBRINGUNG DER SERVICES, DIE BEHEBUNG ALLER SERVICE-FEHLER DURCH UNS ODER DIE ERFÜLLUNG IHRER ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DURCH DIE SERVICES. WIR SIND NICHT FÜR PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DER LEISTUNG, DEM BETRIEB ODER DER SICHERHEIT DER SERVICES VERANTWORTLICH, DIE SICH AUS IHREN INHALTEN ODER DEN INHALTEN DRITTER ODER VON DRITTEN ERBRACHTEN SERVICES ERGEBEN.
6.3 6.3. BEI EINEM XXXXXXXX GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR SERVICES BESTEHT IHR AUSSCHLIESSLICHER ABHILFEANSPRUCH UND UNSERE GESAMTE HAFTUNG IN DER KORREKTUR DER MANGELHAFTEN SERVICES, DIE DEN VERSTOSS GEGEN DIE GEWÄHRLEISTUNG VERURSACHT HABEN, ODER, SOFERN WIR DEN MANGEL NICHT IN WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENER WEISE IM WESENTLICHEN BEHEBEN KÖNNEN, SIND SIE BERECHTIGT, DAS BEZIEHEN DER MANGELHAFTEN SERVICES ZU BEENDEN, WORAUFHIN WIR IHNEN DIE GEBÜHR FÜR DIE BEENDETEN SERVICES FÜR DEN ZEITRAUM NACH DEM DATUM DES INKRAFTTRETENS DER BEENDIGUNG DES BEZUGS ERSTATTEN, DIE SIE IM VORAUS AN UNS BEZAHLT HABEN.
6.4 6.4. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HANDELT ES SICH BEI DEN VORSTEHEND GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UM AUSSCHLIESSLICHE UND ES BESTEHEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE, HARDWARE, SYSTEME, NETZWERKE ODER UMGEBUNGEN ODER FÜR DIE MARKTTAUGLICHKEIT, BEFRIEDIGENDE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
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