Gewährleistung – Produkthaftung Musterklauseln

Gewährleistung – Produkthaftung. Im Rahmen der Gewährleistung bzw. Produkthaf- tung für die gelieferten Materialien haftet der AN dafür, dass die Materialien die gewöhnlich vo- rausgesetzten und die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften haben und den anerkannten Re- geln der Technik, den einschlägigen ÖNORMEN (subsidiär den DIN) sowie den fachspezifischen technischen Vorschriften entsprechen. Der AG hat den AN bei Kenntnis von Mängeln unverzüglich zu verständigen, um ihm die Besich- tigung des Mangels und die Unterbreitung allfälli- ger Sanierungsvorschläge zu ermöglichen. Der AG hat den AN im Falle der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu verständigen.
Gewährleistung – Produkthaftung. 10.1 Qualitätskontrolle, Wareneingangskontrolle, Rügefrist, Akti- onsplan
Gewährleistung – Produkthaftung. Die Übernahme der Waren erfolgt immer mit dem Vorbehalt späterer Prüfung und ggfs. Beanstandung. Die Waren müssen in einwandfreier Qualität geliefert werden. Sie müssen unseren Vorschriften, Zeichnungen und Vereinbarungen sowie den gegenwärtigen Sicherheitsbestimmungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz und der Maschinenschutzverordnung entsprechen. Auf Wunsch des Bestellers sind über die gelieferten Waren entsprechende Prüfprotokolle auszustellen. Für Mängel und Lieferung dauert die Gewährleistungszeit des Lieferanten, sofern nicht anders vereinbart, 24 Monate nach erfolgter Übernahme bzw. Inbetriebnahme. Der Lieferer haftet auch für Unterlieferanten, wenn er deren Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. Eine Mängelanzeige gilt auch als unverzüglich erstattet, wenn die Reklamation - bei offenen Mängeln sechs Wochen ab Eingang - bei versteckten Mängeln bis sechs Wochen ab Entdeckung erfolgt. Getätigte Xxxxxxxxx sagt nichts über Prüfung der Waren aus. Bei Waren, die bis zur Verwendung verpackt bleiben, gelten Mängel, die erst bei der Entnahme aus der Verpackung erkennbar sind, als versteckte Mängel. Lieferungen und Leistungen, die den gegebenen Vorschriften und Vereinbarungen nicht entsprechen und von uns innerhalb der Reklamationsfrist beanstandet wurden, berechtigen den Besteller nach seiner Xxxx entweder - ganz od. teilweise entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten oder - Minderung des Kaufpreises zu verlangen od. - kostenlose Ersatzlieferung od. Nachbearbeitung zu verlangen od. - nach eigenem Ermessen notwendige Nacharbeiten selbst od. durch Dritte auf Kosten des Lieferers vorzunehmen. Transport- und Nebenkosten für Rücklieferung und Ersatzlieferung trägt der Lieferer. Die oben beschriebene Gewährleistung erstreckt sich im gleichen Ausmaß auch auf Ersatzlieferungen. Über die Gewährleistung hinaus ist der Besteller in Fällen grober Fahrlässigkeit des Lieferers berechtigt, eine Vergütung für indirekte Schäden wie z. B. Produktionsausfall oder Gewinnentgang zu verlangen. Fehler, die erst bei der Be- oder Verarbeitung auftreten, berechtigen den Besteller auch die nutzlos aufgewendeten Kosten zu verlangen. Gelieferte Anlagen, Systeme und Produkte sind entsprechend den EU-Richtlinien und österreichischen Gesetzen mit CE-Kennzeichnung auszustatten. Bei Lieferung sind entsprechende Konformitätserklärungen sowie ggfs. Montageanleitungen oder Einbauvorschreibungen beizubringen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.