Haftung für Rechtsmängel Musterklauseln

Haftung für Rechtsmängel. 6.1 Sofern der Xxxxx XXXXXXX die Auftragsausführung nach bestimmten Vorgaben vorschreibt, so haftet er dafür, dass dadurch nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt XXXXXXX insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei; der Kunde trägt auch die Kosten etwaiger Abwehrmaßnahmen inklusive Rechtsstreitigkeiten.
Haftung für Rechtsmängel. 8.1 Der Lieferant steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter und sonstigen Rechtsmängeln sind, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken bzw. ausschließen.
Haftung für Rechtsmängel. (1) Der Anbieter ist Inhaber aller übertragenen bzw. eingeräumten Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte. Er gewährleistet, dass er berechtigt ist, diese Rechte auf den Kunden im oben dargestellten Umfang zu übertragen. Er gewährleistet des Weiteren, dass keine Rechte Dritter bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung behindern oder ausschließen würden.
Haftung für Rechtsmängel. 11.1 Sofern Dritte den Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung durch die Verwendung der SaaS-Dienste in Anspruch nehmen, hat der Kunde BALLUFF hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. BALLUFF wird die Ansprüche nach eigener Xxxx auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt BALLUFF die alleinige Befugnis ein, über die Rechteverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird BALLUFF die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen und BALLUFF in zumutbarer Weise bei der Verteidigung unterstützen.
Haftung für Rechtsmängel. WÖHWA stellt durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungs- gehilfen sicher, dass die vertragsgegenständliche Nutzung nicht durch Rechte eventueller Urheber oder durch sonstige Rechte der Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungs- gehilfen beeinträchtigt wird und dass WÖHWA berechtigt ist, die Rechte solcher Dritter im vorgenannten Umfang an den Auftrag- geber einzuräumen bzw. zu übertragen. WÖHWA haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit Die Haftung von WÖHWA richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Haftung für Rechtsmängel. 12.1. Der Lieferant verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung weltweit keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt uns im Falle einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen und Schäden, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen.
Haftung für Rechtsmängel a. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarerWeise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
Haftung für Rechtsmängel. 6.1 Sofern der Kunde WT die Auftragsausführung nach bestimmten Vorgaben vorschreibt, so haftet er dafür, dass dadurch nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt WT insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei; der Kunde trägt auch die Kosten etwaiger Abwehrmaßnahmen inklusive Rechtsstreitigkeiten.
Haftung für Rechtsmängel. 11.1. Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsmängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Daß von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheber- rechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die der Vertragspartner gegeben hat, oder soweit für die Rechtsverletzung eigenmächtige Änderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Vertragspartner ursächlich ist.
Haftung für Rechtsmängel. 9.1 Sofern Dritte den Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung aufgrund der Verwendung der Leistungen von inovex in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, inovex davon unverzüglich mindestens in Textform (einfache E-Mail ist ausreichend) in Kenntnis zu setzen. inovex wird die Ansprüche Dritter nach eigener Xxxx auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt inovex die alleinige Befugnis ein, über die Rechteverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird inovex die hierfür im Einzelfall notwendigen Vollmachten erteilen und inovex in zumutbarer Weise bei der Verteidigung unterstützen.