Gewährleistung und Mängelanzeige Musterklauseln

Gewährleistung und Mängelanzeige. 3.1. Wir gewährleisten, dass die Produkte zu dem Zeit- punkt, zu dem sie unser Werk oder Lager verlassen, frei von Sachmängeln sind. Entscheidend für den vertrags- gemäßen Zustand der Produkte ist der Zeitpunkt des Ge- fahrübergangs. 3.2. Eine schriftliche Mangelanzeige Ihrerseits an uns hat innerhalb von 10 (zehn) Tagen zu erfolgen nachdem der Mangel entdeckt wurde oder entdeckt werden konnte. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Empfang der Produkte. 3.3. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel an Produk- ten wenn diese verursacht wurden durch: unsachgemä- ße Verwendung sowie Verwendung in Abweichung der Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen; vorgenommene Änderungen und/oder Bearbeitungen der Produkte; fehlerhafte Montage der Produkte; vorge- nommene Reparatur der Produkte; Nachlässigkeit, Un- vorsichtigkeit oder Untüchtigkeit des Käufers und/oder Dritter; normale Abnutzung, schlechte oder unzurei- chenden Aufbewahrung oder Instandhaltung/Wartung der Produkte, Nutzung von aggressiven Substanzen. 3.4. Für Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden, gilt die verbleibende Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Produkte. 3.5. Von uns erbrachte Dienstleistungen werden im We- sentlichen den Anforderungen entsprechend und mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis ausgeführt. 3.6. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Xxxx) auf den Ersatz oder die Repara- tur einzelner Produkte, bei denen die Prüfung ergibt, dass diese schon zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft waren, und umfasst nicht die Installation, Deinstallation, Demontage oder Einbau. Die Ersatzleistung bzw. die Re- paratur stellt auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis in Bezug auf eventuell direkte und indirekte oder Folge- Schäden jeglicher Art, entgangenen Gewinn oder Verlus- te im Zusammenhang mit dem deklarierten Mangel des Produktes dar. Die Prüfung findet in Ihrem Betrieb oder Einsatzort der betroffenen Produkte statt. Sind nur ein- zelne Komponenten der Produkte mangelhaft, kann de- ren Prüfung nach unserer Xxxx auch in unserem Werk in Bruneck, Italien, oder einem anderen Standort der Grup- pe erfolgen, wobei Sie die Transportkosten tragen. 3.7. Jede Zurücksendung der Produkte im Gewährleis- tungsfall bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zu- stimmung. Fehlerhafte Produkte sind im Zustand der Anlieferung möglichst in der Originalverpackung zurück- zusenden. Jede Reklamation und Rücksendung, welche – vorbehaltlich einer abweiche...
Gewährleistung und Mängelanzeige a) Für das Termin-Tool beschränkt sich die Gewährleistung von Sutter auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Termin-Tools gemäß deren Beschreibung auf den Webseiten von Sutter. Auftretende Sach- und Rechtsmängel des Termin-Tools wird Sutter in angemessener Zeit nachbessern. b) Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx etwaige Mängel des Termin-Tools unverzüglich in Textform anzuzeigen, jeweils unter Beschreibung der näheren Umstände des Auf- tretens des angeblichen Mangels.
Gewährleistung und Mängelanzeige. 3.1. Wir gewährleisten, dass die Ware zu dem Zeitpunkt, zu dem sie unser Werk oder Lager verlässt, frei von Sachmängeln ist, vorausgesetzt sie wird korrekt, unter normalen Be- triebsbedingungen und angemessen verwendet (einschließlich Instandhaltung gemäß Betriebsanleitung und technischen Merkblättern). Eine schriftliche Mangelanzeige Ih- rerseits an uns hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen nachdem der Mangel entdeckt wurde oder entdeckt werden konnte. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Lieferdatum. Die Gewährleistung gilt nicht für Waren, die durch Unfall, Missbrauch, Fehlgebrauch oder falsche Installierung oder Wartung nach Lieferung beschädigt wer- den oder für Waren, die von anderen als uns geändert oder repariert wurden. Für Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden gilt die verbleibende Gewährleis- tungsfrist der ursprünglichen Ware. 3.2. Von uns erbrachte Dienstleistungen werden im Wesentlichen den Anforderungen entsprechend und mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis ausgeführt. 3.3. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich (nach unserer Xxxx) auf den Ersatz oder die Reparatur einzelner Waren, bei denen die Prüfung ergibt, dass diese schon zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft waren, und umfasst nicht die Installati- on, Deinstallation, Demontage oder Einbau. Die Prüfung findet in unserem Werk statt, wobei Sie die Transportkosten tragen. 3.4. Bevor Sie Ware als Gewährleistungsfall zurücksenden, müssen Sie hierzu unsere schriftliche Zustimmung einholen. Jede Rücksendung, welche auf Ihre Kosten erfolgt, muss eine vollständige Auflistung der behaupteten Fehler sowie der festgestellten Fehl- funktionen enthalten. Mit Erhalt der retournierten Xxxx wird das Eigentum daran an uns zurück übertragen und wir sind berechtigt diese nach unserem Ermessen zu verschrot- ten.

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  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.