Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen, Farben, Montageskizzen, Maße, Gewichte und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind nur als ungefähr anzusehen. Sie sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu begründen. Etwas anderes gilt nur, sobald sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie im Sinne von § 443 BGB dar, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5.2 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Käufer geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 5.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen und, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf den Verspätungseinwand kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz. 5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 5.2. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Käufer zu berechnen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen. 5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. 5.6 Die Verkäuferin leistet für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache für den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlag. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen. 5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür nur dann, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat. 5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen können.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen, Farben, Montageskizzen, Maße, Gewichte und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind nur als ungefähr anzusehen. Sie sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu begründen. Etwas anderes gilt nur, sobald sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie im Sinne von § 443 BGB dar, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Käufer geschuldeten Leistungen offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach BGB zu rügen. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Bei Kaufverträgen mit Unternehmen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, wir haben dass die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldetEinhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossenTechnische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. Bei unberechtigter Mängelrüge sind wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht habenberechtigt, die daraus entstandenen Aufwendungen und Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründenkeine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, die wir oder ein Auftrag nicht zu vertreten habendurchgeführt werden konnte, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus festgestellt werden konnte, der Verletzung des Lebens, des Körpers Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Gesundheit.
5.3 Der Käufer ist verpflichtetAuftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde. Wir haften lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten - sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, den Vertragsgegenstand nach der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen und, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf den Verspätungseinwand kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 5.2. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen deren Einhaltung für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Käufer zu berechnenErreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche Umfang der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
5.6 Die Verkäuferin leistet Haftung für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache für den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlag. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür nur dann, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat.
5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von Verletzung der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegenKardinalpflicht. Bei der Bestellung Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von SonderanfertigungenLeben, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen könnenKörper oder Gesundheit.
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Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle AngabenFür Mängel der Werkleistung haften wir, unter Voraussetzung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB durch den Kunden wie Abbildungenfolgt:
8.1. Soweit ein Mangel der Vertragsleistung vorliegt, Beschreibungensind wir nach unserer Xxxx zur Beseitigung der Mängel oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung für die Nacherfüllung ist, Farbendass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, Montageskizzensind wir berechtig, Maße, Gewichte und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind nur als ungefähr anzusehen. Sie sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes sie zu begründen. Etwas anderes gilt nur, sobald sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie im Sinne von § 443 BGB dar, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdeverweigern.
5.2 Die Geltendmachung 8.2. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
8.3. Sollte die unter 8.1. genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehl schlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Werklohn entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Mal misslingt.
8.4. Soweit sich aus nachstehender Ziffer 8.5. nicht anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Käufer geschuldeten Leistungen ist vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz) ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden an anderen als der reparierten Sache bzw. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere des Gegenstandes der Vertragsleistung sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben.
8.5. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen könnenDer unter Ziffer 8.4. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden geregelte Haftungsausschluss gilt nicht bei Haftung für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen undHaftung für sonstige Schäden vereinbart ist, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb die auf einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügenvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht ausgeschlossen, sondern auf den Verspätungseinwand kann vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Mängel der Vertragsleistung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unser Haftung auslöst. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werdenals abgegeben, wenn die Voraussetzungen nach ZiffBegriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ genannt werden.
8.6. 5.2. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Käufer aus GründenFür Schäden aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung, die wir fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, des Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, Austauschwerkstoffen, chemischer, elktrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sofern sie nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangelsvertreten sind, so sind unsachgemäßer und ohne unsere vorherige Genehmigung erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter haften wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Käufer zu berechnen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossennicht.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
5.6 Die Verkäuferin leistet für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache für den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlag. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür nur dann, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat.
5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen können.
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Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle Angaben1. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung verjähren Sachmängelansprüche nach zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht das Gesetz zwingend eine längere Frist vorschreibt. Für ersetzte oder reparierte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist sechs (6) Monate, falls die Frist für die ursprünglich gelieferte Ware bereits abgelaufen ist.
2. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich und schriftlich (Brief, Fax oder e-mail) zu erfolgen. Der Besteller prüft alle erhaltenen Waren sorgfältig und zeigt dem Lieferer allfällige Mängel, spätestens jedoch innert sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Ware, schriftlich an. Erhebt der Besteller keine vollständige und fristgemässe Mängelrüge, gilt die Ware als mangelfrei; es sei denn, aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt sich etwas anderes. Unterbleibt dies Mangelrüge und/ oder wird dem Lieferer keine hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
3. Der Lieferer wird die mangelhafte Ware nach seiner Xxxx so rasch wie Abbildungenmöglich ersetzen oder den Mangel beheben. Schlägt dies fehl, Beschreibungen, Farben, Montageskizzen, Maße, Gewichte und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind nur als ungefähr anzusehen. Sie sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu begründen. Etwas anderes gilt nur, sobald sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Einräumung einer Garantie Vergütung im Sinne von § 443 BGB darUmfang des durch den Mangel nachgewiesen erlittenen Nachteils mindern. Die in diesem Absatz bezeichneten Ansprüche des Bestellers sind abschliessend, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdesei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
5.2 Die Geltendmachung 4. Folgende Umstände sind - vorbehaltlich anderslautenden zwingenden Rechts - von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Käufer geschuldeten Leistungen ist der Gewährleistung ausgenommen: unerhebliche Mängel, Mangelhaftigkeit infolge übermässiger, unsachgemässer, fehlerhafter, nachlässiger Inanspruchnahme der gelieferten Ware, Reparaturversuche des Bestellers oder Dritter ohne vorherige Zustimmung des Lieferers, Nachteile gleich welcher Art, die über den Mangel der Ware selbst hinausgehen, fehlende Mängelrüge, Ablauf der Gewährleistungsfrist sowie sämtliche Umstände, auf die der Lieferer keinen Einfluss hat oder die ihm nicht zurechenbar sind.
5. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Grund, ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldetzwingendes Recht sieht etwas anderes vor. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt Ausgeschlossen sind insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründenauch nicht abschliessend, die wir nicht zu vertreten habenund jeweils in den Grenzen entgegenstehender zwingender rechtlicher Vorgaben: Vermögensschäden wie entgangene Einnahmen, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund entgangener Gewinn, entgangene Aufträge; entgangene Nutzung, Produktionsausfälle, Wartekosten, Verluste oder Beschädigungen von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung Materialien oder Produkten, Anlagenstillstandszeiten oder – verzögerungen, goodwill-Verluste, Verlust immaterieller Rechtsgüter, Handlungen und Unterlassungen von Schäden aus der Verletzung des LebensErfüllungsgehilfen und/oder sonstigen Hilfspersonen, des Körpers Schadensersatzforderungen oder der Gesundheit.
5.3 Der Käufer ist verpflichtetVertragsstrafen von Dritten gegenüber dem Besteller, den Vertragsgegenstand nach der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen undvertragliche Haftungsverpflichtungen gegenüber Dritten, soweit erforderlichRegressansprüche, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des VertragsgegenstandesRückrufkosten, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf den Verspätungseinwand kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 5.2. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen Aufwand für die Mangelbeseitigung Geltendmachung von Rechten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben, sonstige finanzielle oder -feststellung dem Käufer zu berechnen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungenwirtschaftliche Verluste oder Schäden, insbesondere Transport-jeweils unabhängig davon, Wege-ob es sich hierbei um unmittelbare, Arbeits- mittelbare oder Folgeschäden gleich welcher Art und Materialkostenberuhend auf welcher Grundlage handelt, sind ausgeschlossensowie sonstige wie auch immer verursachte, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossenentstandene oder entstehende atypische oder zufällige Schäden.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
5.6 Die Verkäuferin leistet für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache für den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlag. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür nur dann, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat.
5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle Angaben4.1 Muster sind Durchschnittsmuster, wie Abbildungen, Beschreibungen, Farben, Montageskizzen, Maße, Gewichte Analyseangaben sind auch bezüglich Höchst-und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind Mindestgrenzen nur als ungefähr anzusehen.
4.2 Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.
a) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet nachfolgende Rechte des AG´s!
b) Der AG hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von dem AN Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft der AN nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat der AN das Recht bei einem fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Xxxx, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem AG das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der AG kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen, Schadensersatz verlangen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr seit Auslieferung. Der AG hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung, sowie andere in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen, gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des AN folgendes:
c) der AG hat dem AN zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche 21 Tage nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der zweiten Nacherfüllungsfrist kann der AG vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
d) Schadensersatz kann der AG nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den AN geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen. Ist der AG für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des AG eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Personenschäden.
4.3 Liegt ein Vertrag oder ein nach den für Kaufvertrag geltenden Vorschriften zu behandelnder Vertrag vor, auf den die Regeln des Verbrauchergüterkaufs nicht anzuwenden sind, so gelten die nachfolgenden Regelungen:
a) Der AN leistet für die Einhaltung der DIN-Vorschriften sowie für die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit sonstigen vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarungen Gewähr. Die Übernahme einer Garantie im Sinne des § 443 BGB ist damit nicht verbunden. Sie bedarf einer gesondert schriftlichen Vereinbarung. Sonstige Aussagen und Angaben in Prospekten sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu begründen. Etwas anderes Dies gilt nurauch, sobald wenn es sich um Aussagen Dritter handelt. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie im Sinne von § 443 BGB dar, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdegelten.
5.2 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Käufer geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossenb) der AN, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondereer Unternehmer ist, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Lieferung, auch Teillieferungen, sogleich nach Empfang mit kaufmännischer Sorgfalt zu untersuchen und Beanstandungen, insbesondere hinsichtlich etwaiger Mängel und Fehlmengen, unverzüglich, entsprechend § 377 HGB schriftlich zu rügen, bei etwaigen verdeckten Mängeln gilt dies sinngemäß ab Entdeckung. Bei Verletzung der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen undUntersuchungs- und Rügepflicht bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche. Satz 1 gilt nicht für Käufer, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche die Verbraucher sind.
c) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch Entdeckung innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert der Verjährungsfrist in gleicher Weise geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf den Verspätungseinwand kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werdene) Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der AG oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Voraussetzungen nach Ziff. 5.2. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Käufer aus GründenWare mit Zusätzen, die wir nicht zu vertreten habenWasser, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung Transportbeton anderer Lieferanten oder -feststellung dem Käufer zu berechnen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhenmit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigtder AG weist nach, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, dass die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels Vermengung oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
5.6 Die Verkäuferin leistet für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache für Veränderung den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlagnicht herbeigeführt hat. Dies gilt nichtSofern der AN oder seine Mitarbeiter vor, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss Vertragsschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür er nur danndafür, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat.
5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von besonderer Beratungsvertrag schriftlich geschlossen worden ist. Ohne Abschluss eines Beratervertrages gelten die Auskünfte als im Rahmen der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen können.Lieferverpflichtungen unverbindlich erteilt
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen, Farben, Montageskizzen, Maße, Gewichte und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind nur als ungefähr anzusehen. Sie sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu begründen. Etwas anderes gilt nur, sobald sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie Für Mängel der Lieferung oder Werkleistung haften wir im Sinne von Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflicht aus § 443 BGB dar377 HGB durch den Käufer wie folgt:
9.1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdesind wir nach unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
5.2 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer 9.2. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
9.3. Sollte die unter 9.1. genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Käufer geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossendas Wahlrecht zu, es sei dennentweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldetebenso wenn diese zum zweiten Mal misslingt. Die Geltendmachung vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
9.4. Soweit sich nachstehend (Ziffer 9.5.) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Mangelfolgeschädenvertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns.
9.5. Der unter Ziffer 9.4. geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig sofern ein Ausschluss oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch Begrenzung der Haftung für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Der Käufer ist verpflichtetGesundheit vereinbart ist, den Vertragsgegenstand nach die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen undHaftung für sonstige Schäden vereinbart ist, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb die auf einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügenvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht ausgeschlossen, sondern auf den Verspätungseinwand kann vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werdenals abgegeben, wenn die Voraussetzungen nach ZiffBegriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ genannt werden. 5.2Für den Fall des Aufwandersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
9.6. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer aus Gründenoder Dritte, die wir natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangelsvertreten sind), so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung unsachgemäße und ohne unsere vorherige Genehmigung erfolgte Änderungen oder -feststellung dem Käufer zu berechnen. Ansprüche Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossenoder Dritter.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
5.6 Die Verkäuferin leistet für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache für den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlag. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür nur dann, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat.
5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Von Ersatzteilen
Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle 1. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen.
2. Offensichtliche Mängel unserer Lieferung und/oder Werkleistung sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit ebenfalls in schriftlicher Form. Mündliche und/oder spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.
3. Transportschäden sind unmittelbar bei Anlieferung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren. Bei durch uns organisierte Transporte, muss die Meldung spätestens 5 Arbeitstage nach Anlieferung bei uns vorliegen. Bei selbstorganisierten Transporten empfehlen wir selbige Frist einzuhalten und die Meldung direkt dem Transporteur zu übermitteln. Mündliche und/oder spätere Mängelrügen von Transportschäden können nicht berücksichtigt werden.
4. Mängel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und/oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge nicht fachgerechter, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Manipulationen jedweder Art an unserem Produkt oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten jedwede Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen,
6. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Xxxx unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden.
7. Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
8. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Die Beweislast, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war obliegt dem Kunden. Zu diesem Zeitpunkt erbrachte Mängelbehebungen werden dem Kunden im Nachhinein berechnet.
9. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht zumutbar ist.
10. Werden die gelieferten Produkte von Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen, Farben, Montageskizzen, Maße, Gewichte und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur als ungefähr anzusehenfür die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
11. Sie sind Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Produkt zum vereinbarten Gebrauch nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu begründen. Etwas anderes gilt nur, sobald sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie im Sinne von § 443 BGB darvoll geeignet ist, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdeausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seiner Mitwirkungsflicht nicht nachkommt.
5.2 12. Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Käufer geschuldeten Leistungen Gewährleistung ist ausgeschlossen, es sei dennwenn die technischen Anlagen des Betreibers wie etwa die Maschine, wir haben die Mängel vorsätzlichSpannaufnahme, grob fahrlässig Spindel, Pressluftqualität o.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossenmit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen und, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf den Verspätungseinwand kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 5.2. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Käufer zu berechnen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
5.6 Die Verkäuferin leistet für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache Umstand kausal für den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlag. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehenist.
5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür nur dann, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat.
5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen können.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Schadensersatz. 5.1 Alle Angaben4.1 Muster sind Durchschnittsmuster, wie AbbildungenRezepte sind unverbindlich, Beschreibungen, Farben, Montageskizzen, Maße, Gewichte Analyseangaben sind auch bezüglich Höchst- und Zeichnungen, sowie Preise in Katalogen (Internetauftritt) sind Mindestgrenzen nur als ungefähr anzusehen.
4.2 Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.
a) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet nachfolgende Rechte des AG´s!
b) Der AG hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von dem AN Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft der AN nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat der AN das Recht bei einem fehlgeschlagenem Nacherfüllungsversuch eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Xxxx, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem AG das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der AG kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen, Schadensersatz verlangen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr seit Auslieferung. Der AG hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung, sowie andere in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen, gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des AN folgendes:
c) der AG hat dem AN zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche 21 Tage nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der zweiten Nacherfüllungsfrist kann der AG vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
d) Schadensersatz kann der AG nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den AN geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen. Ist der AG für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des AG eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Personenschäden.
4.3 Liegt ein Vertrag oder ein nach den für Kaufvertrag geltenden Vorschriften zu behandelnder Vertrag vor, auf den die Regeln des Verbrauchergüterkaufs nicht anzuwenden sind, so gelten die nachfolgenden Regelungen:
a) Der AN leistet für die Einhaltung der DIN-Vorschriften sowie für die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit sonstigen vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarungen Gewähr. Die Übernahme einer Garantie im Sinne des § 443 BGB ist damit nicht verbunden. Sie bedarf einer gesondert schriftlichen Vereinbarung. Sonstige Aussagen und Angaben in Prospekten sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu begründen. Etwas anderes Dies gilt nurauch, sobald wenn es sich um Aussagen Dritter handelt. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie im Sinne von § 443 BGB dar, wenn dies es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdegelten.
5.2 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Käufer geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossenb) der AN, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondereer Unternehmer ist, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Lieferung, auch Teillieferungen, sogleich nach Empfang mit kaufmännischer Sorgfalt zu untersuchen und Beanstandungen, insbesondere hinsichtlich etwaiger Mängel und Fehlmengen, unverzüglich, entsprechend § 377 HGB schriftlich zu rügen, bei etwaigen verdeckten Mängeln gilt dies sinngemäß ab Entdeckung. Bei Verletzung der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen undUntersuchungs- und Rügepflicht bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche. Satz 1 gilt nicht für Käufer, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche die Verbraucher sind.
c) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch Entdeckung innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich uns spezifiziert der Verjährungsfrist in gleicher Weise geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Vertragsgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verzicht auf den Verspätungseinwand kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
5.4 Zahlungen des Käufers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werdene) Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der AG oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Voraussetzungen nach Ziff. 5.2. dieser Bedingungen erfüllt sind. Rügt der Käufer aus GründenWare mit Zusätzen, die wir nicht zu vertreten habenWasser, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung Transportbeton anderer Lieferanten oder -feststellung dem Käufer zu berechnen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhenmit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigtder AG weist nach, den Käufer mit derartigen Mehrkosten zu belasten. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Abnehmern, dass die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.
5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels Vermengung oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
5.6 Die Verkäuferin leistet für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung die Gewähr , sofern die Ursache für Veränderung den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorlagnicht herbeigeführt hat. Dies gilt nichtSofern der AN oder seine Mitarbeiter vor, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
5.7 Wenn die Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen vor – bei – oder nach einem Abschluss Vertragsschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haftet die Verkäuferin dafür er nur danndafür, wenn sie hierfür ein besonderes Entgelt nach den maßgebenden Gebührenordnungen vereinbart hat.
5.8 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von besonderer Beratungsvertrag schriftlich geschlossen worden ist. Ohne Abschluss eines Beratervertrages gelten die Auskünfte als im Rahmen der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass Produktionsbedingte Mengentoleranzen von +/- 5% entstehen können.Lieferverpflichtungen unverbindlich erteilt
Appears in 1 contract
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