Common use of Gewährleistung und Schadensersatz Clause in Contracts

Gewährleistung und Schadensersatz. 1. Xxxxxxxx übernimmt für das bearbeitete Material und die hergestellten Gegenstände nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Besteller Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 3. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für die Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schadensersatzansprüche gemäß § 309 Nr. 7 a) und b) BGB. 4. Nach Eingang des vom Besteller gelieferten Materials wird Brückner unverzüglich prüfen, ob dieses Material der vereinbarten Menge und dem vereinbarten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen („offene Mängel“). Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel werden von Brückner unverzüglich gerügt. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen Brückner nicht. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragsprodukte festgestellt werden („versteckte Mängel“), rügt Xxxxxxxx unverzüglich. Der Besteller verzichtet hinsichtlich versteckter Mängel auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. 5. Das zu bearbeitende Material muss frei von jeglichen Verschmutzungen sein; es darf keine Poren, Risse oder ähnliches aufweisen. Ist das vom Besteller gelieferte Material mangelhaft, ist Xxxxxxxx berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Besteller gleichwohl auf eine Bearbeitung, so ist dies schriftlich festzuhalten. Xxxxxxxx übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistung. 6. Brückner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen • wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, • für Schäden des Bestellers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • für Schäden, die der Besteller, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xxxxxxxx erleidet, • bei Verzug, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart ist, • im Falle der Übernahme einer Garantie durch Brückner für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos und • für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände wie das Produkthaftungsgesetz. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Brückner der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions for Contract Manufacturing

Gewährleistung und Schadensersatz. 1. Xxxxxxxx übernimmt für das bearbeitete Material und die hergestellten Gegenstände nur 8.1 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Besteller Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB, Teil B, zu rügen. 2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware 8.2 Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangsohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft. 38.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für die Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB Technische Verbesserungen sowie für Schadensersatzansprüche gemäß § 309 Nr. 7 a) und b) BGBnotwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. 4. Nach Eingang des vom Besteller gelieferten Materials wird Brückner unverzüglich prüfen8.4 Bei Anfall von Schneid-, ob dieses Material Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der vereinbarten Menge und dem vereinbarten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen („offene Mängel“). Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel werden von Brückner unverzüglich gerügt. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen Brückner nicht. Sonstige Mängel, Auftragnehmer den Auftraggeber auf die erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragsprodukte festgestellt werden („versteckte Mängel“), rügt Xxxxxxxx unverzüglichdamit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Besteller verzichtet hinsichtlich versteckter Mängel Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf die Einrede der verspäteten Mängelrügeetwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu treffen. 5. Das zu bearbeitende Material muss frei von jeglichen Verschmutzungen sein; 8.5 Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz, Vertragsstrafen oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es darf keine Porensei denn, Risse oder ähnliches aufweisen. Ist das vom Besteller gelieferte Material mangelhaft, ist Xxxxxxxx berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Besteller gleichwohl sie beruhen auf eine Bearbeitung, so ist dies schriftlich festzuhalten. Xxxxxxxx übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistung. 6. Brückner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen • wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, • für Schäden des Bestellers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • für Schäden, die der Besteller, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xxxxxxxx erleidet, • bei Verzug, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart ist, • im Falle der Übernahme einer Garantie durch Brückner für die Beschaffenheit Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder Vorhandensein eines Leistungserfolges gesetzlichen Vertreters oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos und • für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände wie das ProdukthaftungsgesetzErfüllungsgehilfen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Brückner der Höhe Schadenersatzansprüche nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist dem Gesetz über die Haftung ausgeschlossenfür fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.

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Samples: Bauvertrag

Gewährleistung und Schadensersatz. 1. Xxxxxxxx übernimmt für das bearbeitete Material ) Handelsüblich zulässige und die hergestellten Gegenstände nur nach Maßgabe technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Besteller Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossenWare berechtigen nicht zur Mängelrüge. 2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs) Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich jedoch spätestens binnen Wochenfrist schriftlich anzuzeigen. 3) Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Die Gewährleistungsfrist Nacherfüllung leisten wir nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Soweit uns die Nacherfüllung binnen vom Käufer zu setzender angemessener Frist nicht gelingt sowie bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Xxxx Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung) verlangen oder - sofern die Pflichtverletzung nicht nur unerheblich ist - vom Vertrag zurücktreten. 4) Für Nacherfüllung haften wir bis zum Ablauf der für Mängel beträgt ein Jahrden ursprünglichen Leistungsgegenstand geltenden Verjährungsfrist. Dies Für die Ausübung des Rücktrittsrechts gilt nicht für die Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schadensersatzansprüche gemäß § 309 Nr. 7 a) und b) §218 BGB. 45) Soweit sich aus zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und/oder den Bestimmungen gemäß Abs. Nach Eingang des vom Besteller gelieferten Materials wird Brückner unverzüglich prüfen6 nichts Abweichendes ergibt, ob dieses Material der vereinbarten Menge und dem vereinbarten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen („offene Mängel“). Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel werden von Brückner unverzüglich gerügt. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen Brückner nicht. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung ist unsere Haftung auf Schadens- oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragsprodukte festgestellt werden („versteckte Mängel“), rügt Xxxxxxxx unverzüglich. Der Besteller verzichtet hinsichtlich versteckter Mängel Aufwendungsersatz ohne Rücksicht auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. 5Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Das zu bearbeitende Material muss frei von jeglichen Verschmutzungen sein; Wir haften auch nicht für technische Auskünfte oder Beratungsleistungen, es darf keine Poren, Risse sei denn es wurde dafür einebesondere Vergütung schriftlich vereinbart oder ähnliches aufweisenes handelt sich um vertragswesentliche Leistungen im Sinne des Abs. Ist das vom Besteller gelieferte Material mangelhaft, ist Xxxxxxxx berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Besteller gleichwohl auf eine Bearbeitung, so ist dies schriftlich festzuhalten. Xxxxxxxx übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistung6 Satz 2. 6) In den Grenzen gemäß Abs. Brückner haftet 7 haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen • wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die entweder a) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, b) infolge einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder c) durch eine wesentliche Vertragspflichtschuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflicht entstanden sind. Wesentliche Vertragspflichten Vertragswesentlich sind solchedie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags eines Vertrages überhaupt erst ermöglichen ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller Käufer regelmäßig vertrauen darfvertraut, • für Schäden wie z. B. die Lieferung des Bestellers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • für Schäden, die der Besteller, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund einer vorsätzlichen Kaufgegenstandes. 7) Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässigen fahrlässige Pflichtverletzung von Xxxxxxxx erleidetund keine Verletzung des Lebens, • bei Verzugdes Körpers oder der Gesundheit angelastet werden kann, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart ist, • im Falle der Übernahme einer Garantie durch Brückner für verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten und ist die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos und • für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände wie das Produkthaftungsgesetz. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Brückner Schadensersatzhaftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist Schaden begrenzt. 8) Soweit unsere Haftung nach diesen AGB ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung ausgeschlossenunserer Organe und unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadensersatz. 112.1. Xxxxxxxx übernimmt für Der Klient hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die CMM schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Klienten nur das bearbeitete Material Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. 12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Klient der Agentur alle zur Untersuchung und die hergestellten Gegenstände nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Besteller GewährMängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte Agentur ist ausgeschlossen. 2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 3. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für die Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schadensersatzansprüche gemäß § 309 Nr. 7 a) und b) BGB. 4. Nach Eingang des vom Besteller gelieferten Materials wird Brückner unverzüglich prüfen, ob dieses Material der vereinbarten Menge und dem vereinbarten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen („offene Mängel“). Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel werden von Brückner unverzüglich gerügt. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen Brückner nicht. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragsprodukte festgestellt werden („versteckte Mängel“), rügt Xxxxxxxx unverzüglich. Der Besteller verzichtet hinsichtlich versteckter Mängel auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. 5. Das zu bearbeitende Material muss frei von jeglichen Verschmutzungen sein; es darf keine Poren, Risse oder ähnliches aufweisen. Ist das vom Besteller gelieferte Material mangelhaft, ist Xxxxxxxx berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Besteht Verbesserung der Besteller gleichwohl auf eine BearbeitungLeistung zu verweigern, so ist dies schriftlich festzuhalten. Xxxxxxxx übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistungwenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. 612.3. Brückner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen • Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Klienten zu beweisen. 12.4. Schadenersatzansprüche des Klienten, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, • für Schäden des Bestellers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • für Schäden, die der Besteller, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xxxxxxxx erleidet, • bei Verzugausgeschlossen, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart ist, • im Falle sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Übernahme einer Garantie durch Brückner für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos und • für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände wie das ProdukthaftungsgesetzCMM beruhen. 12.5. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Brückner Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. 12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossenmit dem Auftragswert, exklusive Steuern, begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadensersatz. 1. Xxxxxxxx übernimmt für das bearbeitete Material ) Handelsüblich zulässige und die hergestellten Gegenstände nur nach Maßgabe technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Besteller Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossenWare berechtigen nicht zur Mängelrüge. 2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs) Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich ;edoch spätestens binnen Wochenfrist schriftlich anzuzeigen. 3) Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Die Gewährleistungsfrist Nacherfüllung leisten wir nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Soweit uns die Nacherfüllung binnen vom Käufer zu setzender angemessener Frist nicht gelingt sowie bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Xxxx Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung) verlangen oder - sofern die Pflichtver1etzung nicht nur unerheblich ist - vom Vertrag zurücktreten. 4) Für Nacherfüllung haften wir bis zum Ablauf der für Mängel beträgt ein Jahrden ursprünglichen Leistungsgegenstand geltenden Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Für die Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schadensersatzansprüche gemäß § 309 Nr. 7 a) und b) Ausübung des Rücktrittsrechts gilt§ 218 BGB. 45) Soweit sich aus zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und/oder den Bestimmungen gemäß Abs. Nach Eingang des vom Besteller gelieferten Materials wird Brückner unverzüglich prüfen6 nichts Abweichendes ergibt, ob dieses Material der vereinbarten Menge und dem vereinbarten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen („offene Mängel“). Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel werden von Brückner unverzüglich gerügt. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen Brückner nicht. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung ist unsere Haftung auf Schadens- oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragsprodukte festgestellt werden („versteckte Mängel“), rügt Xxxxxxxx unverzüglich. Der Besteller verzichtet hinsichtlich versteckter Mängel Aufwendungsersatz ohne Rücksicht auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. 5Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Das zu bearbeitende Material muss frei von jeglichen Verschmutzungen sein; Wir haften auch nicht für technische Auskünfte oder Beratungsleistungen, es darf keine Poren, Risse sei denn es wurde dafür ein besondere Vergütung schriftlich vereinbart oder ähnliches aufweisenes handelt sich um vertragswesentliche Leistungen im Sinne des Abs. Ist das vom Besteller gelieferte Material mangelhaft, ist Xxxxxxxx berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Besteller gleichwohl auf eine Bearbeitung, so ist dies schriftlich festzuhalten. Xxxxxxxx übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistung6 Satz 2. 6) In den Grenzen gemäß Abs. Brückner haftet 7 haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen • wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen, sofern der Käufer Scha-dens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die entweder a) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, b) infolge einer Ver1etzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder c) durch eine wesentliche Vertragspflichtschuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflicht entstanden sind. Wesentliche Vertragspflichten Vertragswesentlich sind solchedie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags eines Vertrages überhaupt erst ermöglichen ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller Käufer regelmäßig vertrauen darfvertraut, • für Schäden wie z.B. die Lieferung des Bestellers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • für Schäden, die der Besteller, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund einer vorsätzlichen Kaufgegenstandes. 7) Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässigen fahr1ässige Pflichtverletzung von Xxxxxxxx erleidetund keine Ver1etzung des Lebens, • bei Verzugdes Körpers oder der Gesundheit angelastet werden kann, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart ist, • im Falle der Übernahme einer Garantie durch Brückner für verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten und ist die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos und • für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände wie das Produkthaftungsgesetz. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Brückner Schadensersatzhaftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist Schaden begrenzt. 8) Soweit unsere Haftung nach diesen AGB ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung ausgeschlossenunserer Organe und unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadensersatz. 19.1. Xxxxxxxx übernimmt Der Auftraggeber haftet allein für das bearbeitete Material die Folgen und Schäden, die hergestellten Gegenstände nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen infolge ungeeigneter Behältnisse und/oder fehlender, unleserlicher oder unrichtiger Kennzeichnung sowie durch Einbringung und nur gegenüber dem Besteller GewährÜbergabe falscher Abfälle entstanden sind bzw. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossenentstehen werden. 29.2. Die Beschaffenheit Der Vertragspartner von WSA ist zur sofortigen Überprüfung der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt von WSA erbrachten Leistungen verpflichtet und hat WSA etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des GefahrübergangsMangels mitzuteilen, anderenfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Vertragspartners. 39.3. Die Gewährleistungsfrist für WSA ist in jedem Fall berechtigt, etwaige Mängel beträgt ein Jahrnach ihrer Xxxx primär durch Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu beheben. Dies gilt nicht Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für die WSA mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Im Falle einer Mängelbehebung durch WSA tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schadensersatzansprüche gemäß § 309 Nr. 7 a) und b) BGBein. 49.4. Nach Eingang des vom Besteller gelieferten Materials wird Brückner unverzüglich prüfenBehebt der Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel selbst, ob dieses Material hat WSA für die dadurch entstandenen Kosten nur dann aufzukommen, wenn WSA dieser Verbesserung durch den Vertragspartner zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat und der vereinbarten Menge und dem vereinbarten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen („offene Mängel“). Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel werden von Brückner unverzüglich gerügt. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen Brückner nicht. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragsprodukte festgestellt werden („versteckte Mängel“), rügt Xxxxxxxx unverzüglich. Der Besteller verzichtet hinsichtlich versteckter Mängel auf die Einrede der verspäteten MängelrügeVertragspartner seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen ist. 59.5. Das zu bearbeitende Material muss frei von jeglichen Verschmutzungen sein; es darf keine Poren, Risse oder ähnliches aufweisen. Ist das vom Besteller gelieferte Material mangelhaft, ist Xxxxxxxx berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Besteller gleichwohl auf eine Bearbeitung, so ist dies schriftlich festzuhalten. Xxxxxxxx übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistung. 6. Brückner WSA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen • wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, • für Schäden des Bestellers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • nicht für Schäden, die infolge gebrauchsbedingter Abnützung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der Bestellernormalen Betriebsbedingungen liegender Umstände entstehen. 9.6. Beanstandungen, dessen gesetzlichen Vertretern Reklamationen sowie Ersatzansprüche aus einer allfälligen Beschädigung durch Behälter oder Erfüllungsgehilfen aufgrund Fahrzeuge von WSA müssen innerhalb einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xxxxxxxx erleidetangemessenen Frist schriftlich geltend gemacht werden, • bei Verzug, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart ist, • im Falle der Übernahme einer Garantie durch Brückner für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos widrigenfalls sie als verfallen und • für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände wie das Produkthaftungsgesetzerloschen gelten. 9.7. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Brückner der Höhe nach beschränkt Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung von allfälligen Schäden und Kosten, die aus Fristverzögerungen bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossender Auftragsdurchführung oder verspäteten Abholungen von bis zu 120 Stunden / 5 Tagen resultieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadensersatz. 1. Xxxxxxxx übernimmt für das bearbeitete Material und die hergestellten Gegenstände nur 5.1 Die Firma Ringer GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der nachfolgenden folgenden Bestimmungen und jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. 5.2 Diese Verpflichtung besteht nur gegenüber für solche Mängel, die während eines Zeitraums von sechs Monaten („Gewährleistungsfrist“) ab dem Besteller GewährZeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. bei Lieferung mit Aufstellung ab Beendigung der Montage aufgetreten sind. Die Abtretung Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 5.3 Der Käufer kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich, spätestens aber innerhalb von Gewährleistungsansprüchen 3 Tagen ab Ablieferung, spezifiziert nach Umfang und Art des Mangels, bekannt gibt. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Die auf diese Weise unterrichtete Ringer GmbH muss, wenn die Mängel nach den Bestimmungen dieses Artikels von ihr zu beheben sind, nach eigener Xxxx: a) die mangelhafte Ware an Dritte Ort und Stelle nachbessern; b) sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserungzurücksenden lassen; c) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile ersetzen. Eine Unterbrechung und damit einhergehend eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. 5.4 Lässt sich die Ringer GmbH die mangelhaften Waren oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so übernimmt der Käufer, falls nichts anderes vereinbart wird, Kosten und Gefahr des Transports. Die Rücksendung der nachgebesserten und ersetzten Waren oder Teile an den Käufer erfolgt, falls nichts anderes vereinbart wird, auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. 5.5 Die gemäß diesem Artikel ersetzten, mangelhaften Waren oder Teile stehen der Firma Ringer GmbH zur Verfügung. 5.6 Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat die Ringer GmbH nur dann aufzukommen, wenn sie hierzu ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat. 5.7 Die Gewährleistungspflicht der Ringer GmbH gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalen Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf schlechter Aufstellung durch den Käufer und dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlecht oder ohne schriftliche Zustimmung der Ringer GmbH ausgeführten Reparaturen oder Änderungen durch eine andere Person als die Ringer GmbH oder dessen Beauftragten, normaler Abnützung. 5.8 Für diejenigen Teile der Waren, die die Ringer GmbH von Unterlieferanten bezogen hat, haftet die Ringer GmbH nur im Rahmen der ihr selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wird eine Ware von der Ringer GmbH auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Ringer GmbH nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Käufers erfolgt. Der Käufer hat in diesen Fällen die Ringer GmbH bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt die Ringer GmbH keine Gewähr. 5.9 Ab Beginn der Gewährleistungspflicht übernimmt die Ringer GmbH keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist, auch nicht für Mängel, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegt. 5.10 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die Ringer GmbH dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten hat für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und für Gewinnentgang, sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, dass der Ringer GmbH grobes Verschulden zur Last fällt. Für den Fall, dass die Ringer GmbH eine Ersatzpflicht trifft, hat jedenfalls der Käufer (Kunde) neben dem zugefügten Schaden und der Kausalität ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Ringer GmbH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen nachzuweisen. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 5.11 Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften der Ringer GmbH über die Behandlung des Kaufgegenstandes, insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen oder sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. 5.12 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie bei Produkthaftungsansprüchen, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. 5.13 Ist ein Käufer (Kunde) Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche dieses Käufers davon abhängig, dass allfällige Mängel bzw. Schäden binnen einer Frist von acht Tagen ab Übergabe (Ablieferung) bzw. Erkennbarkeit schriftlich gegenüber Ringer GmbH gerügt werden. Ist der Käufer (Kunde) Unternehmer, gelten die einschlägigen Rügeobliegenheiten des UGB. 5.14 Das Rückgriffsrecht im Sinne von § 933b ABGB ist ausgeschlossen. 2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware 5.15 Mietware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 3. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Gebrauchtware; die Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schadensersatzansprüche gemäß § 309 Nr. 7 a) und b) BGB. 4. Nach Eingang des vom Besteller gelieferten Materials wird Brückner unverzüglich prüfen, ob dieses Material der vereinbarten Menge und dem vereinbarten Typ entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen („offene Mängel“). Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel werden Lieferung von Brückner unverzüglich gerügt. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen Brückner nicht. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragsprodukte festgestellt werden („versteckte Mängel“), rügt Xxxxxxxx unverzüglichGebrauchtware stellt keinesfalls einen Mangel dar. Der Besteller verzichtet hinsichtlich versteckter Mängel hat keinen Anspruch auf die Einrede der verspäteten MängelrügeAuslieferung von Neumaterial, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. 55.16 Der Besteller ist allein für die Auswahl der für seine Zwecke geeigneten Mietwaren verantwortlich. Das zu bearbeitende Material muss frei von jeglichen Verschmutzungen sein; es darf keine PorenEinsatzrisiko trägt der Besteller. Schäden an der Mietware, Risse oder ähnliches aufweisen. Ist das die durch nicht sachgerechte Nutzung eintreten sind vom Besteller gelieferte Material mangelhaftwie folgt zu ersetzen: Totalschaden: Neuwert laut Preisliste Ringer im Zeitpunkt der Lieferung; sonstige Schäden: nach Xxxx von Ringer Ersatz der Reparaturkosten oder des Zeitwerts. 5.17 Der Besteller haftet für jede Feuer-, Wasser- und witterungsbedingte Beschädigung, für jede Beschädigung durch höhere Gewalt und für den Verlust der Mietware, sowie Diebstahl und Schwund. Die Haftung des Bestellers für Beschädigungen und Verlust/Schwund/Diebstahl ist verschuldensunabhängig. 5.18 Die technische Beratung durch Ringer ist auf Erläuterung der Anwendungsbedingungen beschränkt; eine Haftung von Ringer für darüber hinaus gehende Auskünfte ist ausgeschlossen, es sei denn die Erteilung eines Rats, einer falschen Anweisung, ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Die Beweislast dafür trifft den Besteller. 5.19 Das Risiko, dass der Besteller Mietware oder Kaufgegenstände auf Grund von Witterungsbedingungen, höherer Gewalt, äußeren Einflüssen, Krieg, Terror, Seuche, Pandemie, Epidemie oder behördlichen Schließungen und Sperren nicht einsetzen und verwenden kann, liegt bei Besteller. Auch für Zeiträume in denen der Besteller die Ware aus den vorgenannten Gründen nicht nutzen kann, ist Xxxxxxxx berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Besteller gleichwohl auf eine Bearbeitung, so ist dies schriftlich festzuhalten. Xxxxxxxx übernimmt in diesem Fall keine Gewährleistungzu bezahlen. 6. Brückner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen • wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, • für Schäden des Bestellers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • für Schäden, die der Besteller, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xxxxxxxx erleidet, • bei Verzug, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart ist, • im Falle der Übernahme einer Garantie durch Brückner für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos und • für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände wie das Produkthaftungsgesetz. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Brückner der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

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