Common use of Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse Clause in Contracts

Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse. (a) SISW leistet Gewähr, dass sie über alle erforderlichen Rechte verfügt, um dem Kunden die Rechte und Lizenzen einzuräumen, die gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden sollen. (b) SISW leistet Gewähr, dass die Software für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum, an dem die Software dem Kunden per elektronischem Download zur Verfügung gestellt worden ist („Gewährleistungsfrist“), die Eigenschaften und Funktionen aufweist, die generell in der Dokumentation beschrieben sind, und dass die Medien, auf denen die Software ggf. bereitgestellt wird, frei von Mängeln an Material und Verarbeitung sind. Die gesamte Haftung von SISW und die ausschließliche Abhilfemaßnahme für den Kunden besteht während der Gewährleistungsfrist nach Ermessen von SISW im Versuch einer Behebung oder eines Workarounds von Fehlern, im Austausch von schadhaften Medien, auf denen die Software ggf. installiert ist, oder in der Rückerstattung der Lizenzgebühren für die betroffene Software. Erstattungen erfolgen vorbehaltlich der Rückgabe der Software oder der schadhaften Medien an SISW. (c) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Sicherheitsproblemen hinsichtlich seiner eigenen Systeme und Daten vorzubeugen, einschließlich der auf den Systemen des Kunden gehosteten Software. Die Verantwortung des Kunden umfasst u.a. auch unerwünschte Eindringlinge in die Software, wie Malware, Viren, Spyware oder Trojaner. XXXX übernimmt keine Verantwortung für Xxxxxxx, die infolge des Versäumnisses des Kunden auftreten, seine Systeme und Daten abzusichern. (d) MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT 2.6 VORGESEHENEN AUSDRÜCKLICHEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG GIBT SISW UND ERHÄLT DER KUNDE KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. AUSSAGEN ODER ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER SOFTWARE UND IHRER FUNKTIONALITÄT IN DER KOMMUNIKATION MIT DEM KUNDEN STELLEN TECHNISCHE INFORMATIONEN UND KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN DAR. AUSSERDEM ÜBERNIMMT SISW INSBESONDERE KEINERLEI SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER ART, WIE ETWA DIE STILLSCHWEIGENDE EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN LEISTET SISW KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- UND FEHLERFREI LÄUFT.

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