Common use of Gewährter Versicherungsschutz Clause in Contracts

Gewährter Versicherungsschutz. Die Versicherungsgesellschaft bietet die folgenden Versi- cherungsdeckungen an: Haftpflichtversicherung - Abschnitt 1 der Versicherungsbedingungen Der Versicherungsträger bietet die Haftpflichtversicherung mit der Tarifform Bonus/Malus an, zur Deckung der vom Fahrer während der Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug Dritten verursachten Schäden. Die Tarifform Bonus/Malus ist in 18 Schadenfreiheitsklassen mit steigenden Prä- mienstufen von Klasse 1 bis Klasse 18 gemäß Art. 1.11 des Abschnitts 1 der Versicherungsbedingungen (S. 28) gegliedert. Je nachdem, ob im Beobachtungszeitraum Schadenfälle eintreten oder nicht, wird dem Versiche- rungsnehmer eine neue Schadenfreiheitsklasse zugeteilt, verbunden mit einer eventuelle Prämiensenkung oder Prämienerhöhung. Zur Bestimmung der universellen Kon- vertierungsklasse CU und der jeweiligen Entsprechung der Schadenfreiheitsklasse bei der eigenen Versicherungsge- sellschaft wird auf die Art. 1.8 und 1.9 des Abschnitts 1 der Versicherungsbedingungen verwiesen (S. 24), wäh- rend für die Entwicklung der Schadenfreiheitsklassen, so- wohl der universellen Klasse CU als auch der Klasse bei der eigenen Versicherungsgesellschaft, auf die Tabelle Nr. 1 - Anpassungsregeln der universellen Konvertierungsklasse (CU) (S. 29), Tabelle Nr. 2 - Anpassungsregeln der Schaden- freiheitsklasse bei der eigenen Versicherungsgesellschaft für Personenkraftwagen (S.30) und Tabelle Nr. 3 - Anpas- sungsregeln der Schadenfreiheitsklasse bei der eigenen Versicherungsgesellschaft für Taxen, Personenkraftwagen für Vermietung und Fahrschule (S. 30) verwiesen wird. Zur Ergänzung der Tarifform Bonus/Malus bietet die Versiche- rungsgesellschaft verschiedene Tarifformen nach Fahrer- kreisen an: „Beliebiger Fahrer“, „Erfahrener Fahrer“ und „Einziger Fahrer“, wie vom Art. 1.12 des Abschnitts 1 der Versicherungsbedingungen festgelegt (S. 31). Außerdem bietet die Gesellschaft die Versicherungsdeckung „Bo- nusschutz“, die in Abweichung zur den Anpassungsre- geln jede Prämienrückstufung der Haftpflichtversicherung infolge der Zahlung des ersten Schadenfalles und die even- tuelle Rückstufung in Malus der Klasse der Versicherungs- gesellschaft ausschließt, wie vom Art. 1.14 des Abschnitts 1 der Versicherungsbedingungen festgelegt (S. 33). Hinweise: - in den vom Artikel 1.13 vorgesehenen Fällen besteht das Regressrecht der Gesellschaft; - es wird darauf hingewiesen, dass falls die Xxxxxxx- xxxx nicht zurückerstattet wird, Strafen vorgesehen sind, wie im Artikel 1.13 der Versicherungsbedin- gungen und in den Allgemeinen Abonnementbe- dingungen für die Dienste von Octo Telematics Italia vorgesehen, die zusammen mit diesen Informations- unterlagen bei Aktivierung der Deckungserweite- rung Blackbox übergeben werden. Hinweis: Die Aktivierung der Blackbox ist automatisch mit der Aktivierung der Assistance-Versicherung in einer beliebigen Form verbunden. Brand und Diebstahl (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckung) – Abschnitt 2 der Versicherungsbedingungen Die Gesellschaft ersetzt unmittelbare Sachschäden, die am versicherten Fahrzeug, den Ersatzteilen und dem se- rienmäßigen Zubehör, das fest im Fahrzeug eingebaut ist, durch begangenen oder versuchten Diebstahl oder Raub sowie durch Brand, Bersten und Explosion entstehen. Hinweis: Für diesen Versicherungsschutz sind verschiedene Stufen der Selbstbeteiligung vorgesehen, wie im Abschnitt 2 der Versicherungsbedingungen (S. 34) ausgeführt und mit den vom Art. 2.3 vorgesehenen Ausschlüssen. Glasbruch und finanzielle Verluste (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckung) – Abschnitt 3 der Versicherungsbedingungen Hinweis: Die Deckung wird mit der Höchstsumme, der Selbstbeteiligung und den Ausschlüssen aus Absatz A) des Abschnitts 3 der Versicherungsbedingungen (S. 35) geleistet.

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