Gewährung eines Pfandrechts Musterklauseln

Gewährung eines Pfandrechts. Der Verpfänder verpfändet hiermit als fortlaufende erstrangige Sicherheit für die pünktliche und vollständige Zahlung, Erfüllung und Leistung der Maßgeblichen Gesicherten Forderungen dem Pfandnehmer die Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte, die derzeit oder zukünftig in dem/den Luxemburger Pfanddepot(s), Luxemburger Elementary Omnibus Pfanddepot(s) und/oder Luxemburger Net Omnibus Pfanddepot(s) (nachstehend jeweils ein “Luxemburger Pfanddepot”) verbucht sind und gewährt hiermit dem Pfandnehmer eine erstrangige Sicherheit ("gage") an diesen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass jedes Luxemburger Pfanddepot einem wie in Ziffer 2.3 beschriebenen Depotkontrollmechanismus unterliegt.
Gewährung eines Pfandrechts. Der Verpfänder verpfändet hiermit als fortlaufende erstrangige Sicherheit für die pünktliche und vollständige Zahlung, Erfüllung und Leistung der Maßgeblichen Besicherten Forderun- gen dem Pfandnehmer alle Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte, die derzeit oder zukünftig in dem/den GC Pooling Re-use Basis-Clearing-Mitglied Pfanddepot(s) verbucht sind, und gewährt hiermit dem Pfandnehmer eine erstrangige Sicherheit ("gage") an diesen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten. Der Drittpfandhalter erkennt hiermit das nach Maßgabe von und gemäß Anlage 2 zu dieser Vereinbarung vom Basis-Clearing-Mitglied zugunsten der Eurex Clearing AG bestellte Pfandrecht in Bezug auf die Maßgeblichen Verpfändeten Wertpapiere, die auf dem betref- fenden GC Pooling Re-use Basis-Clearing-Mitglied Pfanddepot des Drittpfandhalters zum jeweiligen Zeitpunkt verbucht sind, an und nimmt hiermit zur Kenntnis und erklärt sich be- reit, diese Wertpapiere, die auf den betreffenden GC Pooling Re-use Basis-Clearing- Mitglied Pfanddepot(s) zum jeweiligen Zeitpunkt verbucht sind, zu Gunsten des Basis- Clearing-Mitglieds als Eigentümer der Wertpapiere und Verpfänder und der Eurex Clearing AG als Pfandnehmer zu halten. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass jedes GC Pooling Re-use Basis-Clearing-Mitglied Pfanddepot einem wie in Ziffer 4.2 (Pfandrechtsbestellung) beschriebenen Depotkontroll- mechanismus unterliegt.
Gewährung eines Pfandrechts. Der Verpfänder verpfändet hiermit als fortlaufende erstrangige Sicherheit für die pünktliche und vollständige Zahlung, Erfüllung und Leistung der Maßgeblichen Besicherten Forderungen dem Pfandnehmer alle Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte, die derzeit oder zukünftig in dem/den GC Pooling Re-use Pfanddepot(s) verbucht sind, und gewährt hiermit dem Pfandnehmer eine erstrangige Sicherheit („gage“) an diesen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass jedes Pfanddepot einem wie in Ziffer 4.3 (Pfandrechtsbestellung) beschriebenen Depotkontrollmechanismus unterliegt.
Gewährung eines Pfandrechts. Der Verpfänder verpfändet hiermit als fortlaufende erstrangige Sicherheit für die pünktliche und vollständige Zahlung, Erfüllung und Leistung der Maßgeblichen Besicherten Forderungen dem Pfandnehmer alle Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte, die derzeit oder zukünftig in dem/den GC Pooling Pfanddepot(s), GC Pooling Elementary Omnibus Pfanddepot(s) und/oder GC Pooling Net Omnibus Pfanddepot(s) (nachstehend jeweils ein “GC Pooling Pfanddepot”) verbucht sind, und gewährt hiermit dem Pfandnehmer eine erstrangige Sicherheit ("gage") an diesen Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass jedes Pfanddepot einem wie in Ziffer 4.3 (Pfandrechtsbestellung) beschriebenen Depotkontrollmechanismus unterliegt.
Gewährung eines Pfandrechts. Der Verpfänder verpfändet hiermit als fortlaufende erstrangige Sicherheit für die pünktliche und vollständige Zahlung, Erfüllung und Leistung der Maßgeblichen Besicherten Forderungen dem Pfandnehmer alle Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte, die derzeit oder zukünftig in dem/den betreffenden CmaX Basis-Clearing-Mitglied Pfanddepot(s) verbucht sind, und gewährt hiermit dem Pfandnehmer eine erstrangige Sicherheit ("gage") an diesen Maßgeblichen Ver- pfändeten Vermögenswerten. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass jedes CmaX Basis-Clearing-Mitglied Pfanddepot einem wie in Ziffer 3.2 (Pfandrechtsbestellung) beschriebenen Depotkontrollmechanismus unterliegt.
Gewährung eines Pfandrechts. Der Verpfänder verpfändet hiermit als fortlaufende erstrangige Sicherheit für die pünktliche und vollständige Zahlung, Erfüllung und Leistung der Maßgeblichen Besicherten Forderungen dem Pfandnehmer alle Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerte, die derzeit oder zukünftig in dem/den GC Pooling Re-use Basis-Clearing-Mitglied Pfanddepot(s) verbucht sind, und gewährt hiermit dem Pfandnehmer eine erstrangige Sicherheit ("gage") an diesen Maßgeblichen Ver- pfändeten Vermögenswerten. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass jedes GC Pooling Re-use Basis-Clearing-Mitglied Pfanddepot einem wie in Ziffer 4.2 (Pfandrechtsbestellung) beschriebenen Depotkontrollme- chanismus unterliegt.

Related to Gewährung eines Pfandrechts

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

  • Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Ver- sicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versiche- rungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der lau- fenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versiche- rer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Ziffern 23.2 und 23.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verlet- zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht ver- strichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er den Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern 23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Rechtseinräumung 2.1 Ihr Hardware Auftrag besteht aus folgenden Komponenten: Betriebssystem (wie in Ihrer Konfiguration definiert), Integrierte Software und sämtliches Hardware Equipment (einschließlich Komponenten, Optionen und Ersatzteile) wie im jeweiligen Auftrag angeführt. Ihr Hardware Auftrag kann auch Integrierte Software Optionen enthalten. Integrierte Software Optionen dürfen erst nach Ihrer separaten Bestellung dieser und Ihrer Zustimmung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren aktiviert oder genutzt werden. 2.2 Es wird Ihnen das Recht zur Nutzung des mit der Hardware gelieferten Betriebssystems gemäß den Bestimmungen des/der Lizenzvertrags/Lizenzverträge, der/die mit der Hardware geliefert wird/werden, eingeräumt. Die aktuellen Versionen der Lizenzverträge sind unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung des Betriebssystems und sämtlicher Updates des Betriebssystems, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. 2.3 Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der mit der Hardware gelieferten Integrierten Software gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H und der zugehörigen Dokumentation eingeräumt. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung der Integrierten Software und sämtlicher Updates der Integrierten Software, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der Integrierten Software Optionen, die Sie separat gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H, der entsprechenden Dokumentation und den Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen bestellt haben, eingeräumt. Die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen sind integraler Bestandteil dieses Anhangs H. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung dieser Integrierten Software Optionen und sämtlicher Updates der Integrierten Software Optionen, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Zum vollständigen Verständis der Ihnen für etwaige, von Ihnen separat bestellte Integrierten Software Optionen eingeräumten Lizenzrechte sollten Sie die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen durchlesen. Für den Fall, dass der Rahmenvertrag und die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gehen die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen vor. 2.4 Das Betriebssystem, die Integrierte Software oder die Integrierten Software Optionen (oder alle drei) können separate Bestandteile enthalten, die in einem Readme-File, einem Notice-File oder in der entsprechenden Dokumentation beschrieben sind und die unter "Open Source" oder ähnlichen Lizenzbestimmungen lizenziert sind. Ihr Recht, das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen gemäß jenen Bestimmungen zu nutzen, wird durch den Rahmenvertrag, samt diesem Anhang H, in keiner Weise beschränkt. Die entsprechenden Bestimmungen zu diesen separaten Bestandteilen können in den Readme-Files, den Notice-Files oder in der mit dem Betriebssystem, der Integrierten Software und den Integrierten Software Optionen mitgelieferten Dokumentation nachgelesen werden. 2.5 Mit der Zahlung für zur Hardware Bestellbaren Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs H übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt; jedoch können für bestimmtes Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.