Gleichbehandlung der Beschäftigten. Es ist darauf zu achten, dass bei Kurzarbeit oder bei befristeter Betriebsein- stellung nach Möglichkeit für alle Beschäftigten die gleichen Bedingungen gelten. Sind lediglich einzelne Baustellen oder Betriebsabteilungen betroffen, ist eine sinnvolle Rotation vorzusehen.
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Samples: baukader.ch, pbkgeruest.ch
Gleichbehandlung der Beschäftigten. Es ist darauf zu achten, dass bei Kurzarbeit oder bei befristeter Betriebsein- stellung Betriebseinstellung nach Möglichkeit für alle Beschäftigten die gleichen Bedingungen gelten. Sind lediglich le- diglich einzelne Baustellen oder Betriebsabteilungen betroffen, ist eine sinnvolle Rotation vorzusehen.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Gleichbehandlung der Beschäftigten. Es ist darauf zu achten, dass bei Kurzarbeit oder bei befristeter Betriebsein- stellung Betriebseinstellung nach Möglichkeit für alle Beschäftigten die gleichen Bedingungen gelten. Sind lediglich einzelne ein- zelne Baustellen oder Betriebsabteilungen betroffen, ist eine sinnvolle Rotation vorzusehenvorzu- sehen.
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Samples: www.gav.arbeitsrechtler.ch