GOVERNANCE DIGITALER VERKEHRSINFRASTRUKTUREN Musterklauseln

GOVERNANCE DIGITALER VERKEHRSINFRASTRUKTUREN. Bisher wurden Partizipationsformate hauptsächlich in Bezug auf die Regulierung analoger Verkehrsinfra- strukturen diskutiert wie zum Beispiel dem Ausbau des ÖPNV-Netzes oder der Verteilung des öffentlichen Raumes zwischen Autos und Fahrrädern. Zunehmend gewinnen jedoch digitale Infrastrukturen als Vorbedin- gungen gestaltender Verkehrspolitik an Bedeutung. Mit der Digitalisierung des Personennahverkehrs ha- ben große private Plattformunternehmen ein einheit- liches Mobilitätsangebot über Stadt-, Regionen- und Ländergrenzen hinweg geschaffen. Dies bringt ver- schiedene Annehmlichkeiten mit sich wie zum Bei- spiel einen einheitlichen Service oder reduzierte Kos- ten aufgrund von Skaleneffekten, da die Stückkosten mit steigender Plattformgröße sinken. Die Kehrseite ist jedoch, dass die standardisierten Mobilitätsplattfor- men und damit auch die vermittelten Mobilitätsdienste kaum auf lokale Bedürfnisse eingehen können. Im Gegensatz dazu stehen polyzentrische Gover- nance-Modelle,201 bei denen die Kontrolle über Res- sourcen und öffentliche Dienstleistungen auf mehrere selbstständige Zentren und Ebenen verteilt ist. Sie er- möglichen eine größere Übereinstimmung mit Bedürf- nissen, Werten und Wissen auf der Ebene, auf der sie wirken. Ähnlich wie bei der partizipativen Governance wird davon ausgegangen, dass polyzentrische Mo- delle den Grad der lokalen Beteiligung an der Gestal- tung von Dienstleistungen erhöhen und eine größere Vielzahl von Antworten auf Mobilitätsbelange ermög- lichen.202 So stützt sich beispielsweise der ÖPNV auf mehrere Zentren der Entscheidungsfindung auf den Ebenen der Kommunen, Tarifräume, Länder und des Bundes. Auch der in Kapitel 2.3 beschriebene Plattform-Kom- munalismus folgt dem Modell polyzentrischer Gover- nance. Am Beispiel vieler parallel entwickelter öffent- licher Mobilitätsplattformen zeigt sich jedoch eine typische Schwachstelle der polyzentrischen Regulie- rung in Bezug auf digitale Dienste – die Möglichkeit der Redundanz. Wenn beispielsweise zwei öffentliche Verkehrsunternehmen jeweils ihre eigenen einzigarti- gen Mobilitätsplattformen aufbauen, kann es trotzdem passieren, dass sie ein Problem auf dieselbe Weise lö- sen, also denselben Code zweimal schreiben, was ei- ne unnötige Verschwendung von Ressourcen darstellt. Dies wirft die Frage auf, unter welchen Bedingungen öffentliche Mobilitätsplattformen für lokale Bedingun- gen und Bedürfnisse entwickelt werden und wie sie gleichzeitig auf andere Anwendungsfälle übertragen...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.