Chancen und Risiken Musterklauseln

Chancen und Risiken. ÖFFENTLICHER MOBILITÄTSPLATTFORMEN Digitale Plattformen bieten ein ungeheures algorithmi- sches Steuerungspotenzial. Durch Erfassung, Bünde- lung und Selektion von Daten können sie das Verhal- ten ihrer Nutzer*innen beeinflussen, Arbeitsprozesse kontrollieren und ganze Absatzmärkte erschließen. Wenn öffentliche Akteure im Rahmen der digitalen Daseinsvorsorge vermehrt eigene Plattformen betrei- ben, fallen ihnen damit auch neue datenbasierte Kon- troll- und Steuerungsoptionen zu. So könnten öffent- liche Plattformen den Handlungsspielraum staatlicher und kommunaler Akteure zukünftig stark erweitern. Sie könnten selbst zu mächtigen Datenintermediären werden, die Daten auswerten, Datenflüsse regulieren und Sortieralgorithmen entwickeln und dadurch tief in die Marktprozesse eingreifen, um sie mitzugestalten. In diesem Kapitel stehen MaaS-Plattformen als Inst- rument aktiver Verkehrspolitik für die Mobilitätswende im Fokus. Im Sinne einer Technikfolgenabschätzung sollen die möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen von öffentlichen Mobilitätsplattformen beschrieben und analysiert werden.
Chancen und Risiken. Sie haben durch die Xxxx von Index Plus und der damit erhöhten Beteiligungsquote die Chance, gesteigert an einer Wertentwicklung der zugrunde gelegten Indizes teilzunehmen. Sie tragen das Risiko, dass das Ergebnis der Indexbeteiligung geringer ist als der entnommene Betrag. Der Dif- ferenzbetrag ist in diesem Fall verloren. Für den Fall, dass die jährliche Wertentwicklung eines der Indizes ne- gativ ist, ist der für Index Plus entsprechend der Indexquote entnommene Betrag verloren.
Chancen und Risiken. Ein kompetitives Marktumfeld, Expansion in internationale Märkte, sowie die Komple- xität und Dynamik unseres Geschäfts birgt naturgemäß eine Reihe von Risikofakto- ren. Unsere Erfahrungen im Online-Werbe- und Fotomarkt, einhergehend mit fundier- tem technischen Know-how und einem hohen maschinellen Automatisierungsgrad, der es uns erlaubt, in Eigenfertigung neue Produktideen innerhalb kurzer Zeit in die Tat umzusetzen, bilden jedoch eine solide Basis, Wachstumsmöglichkeiten gezielt zu nutzen sowie Risiken frühzeitig und sicher einzuschätzen. Voraussetzungen für den richtigen Umgang mit Risiken sind darüber hinaus klare Organisationsstrukturen. Ein- heitliche Richtlinien sowie ständige Markt- und Wettbewerbsbeobachtung sorgen für methodisches Vorgehen und sind für die standardisierte Erfassung und Steuerung von Risiken unerlässlich. Durch die eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwor- tungsbereichen können Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Auf der Beschaffungsseite greifen wir auf solide, qualitätsbewusste Lieferfirmen zu- rück mit denen wir langfristige Lieferverträge anstreben. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle treten in Anbetracht der Vielzahl von Geschäftstransaktionen zwar auf, werden durch konse- quentes Forderungsmanagement aber auf ein minimales Maß reduziert. Es besteht eine langfristige Zusammenarbeit mit einem namhaften Inkassobüro. Die Internet- Zahlungsabwicklung wird über mehrere namhafte Zahlungsanbieter abgewickelt. Ein Großteil der Zahlungen erfolgt gegen „Vorkasse“, was der Gesellschaft einen Liquidi- tätsvorteil verschafft. Verbindlichkeiten werden innerhalb von vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeiti- gen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. Das Monitoring von Chancen ist ebenso Bestandteil des unternehmensinternen Steu- erungssystems. Dazu beschäftigt sich die Gesellschaft zum einen intensiv mit Markt- szenarien und der Entwicklung des nationalen wie internationalen Wettbewerbsum- felds, zum anderen mit kritischen internen Erfolgsfaktoren wie Kostentreibern und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.
Chancen und Risiken. Das größte Risiko stellt ein verspäteter Markteintritt dar. Dadurch steigt die Gefahr des Markteintritts neuer Wettbewerber bzw. die Erstellung neuer Produkte von bisherigen Marktteilnehmern – den Ultra- schallgeräteherstellern. Daher ist die Zeit bis zum Markteintritt möglichst zu begrenzen und es sind Markteintrittsbarrieren zu errichten. Barrieren für mögliche neue Wettbewerber ergeben sich durch die Herstellung von Geschäftsbeziehungen zu den führenden Ultraschallgeräteherstellern. Sind diese erst einmal als Kunden gewonnen bzw. werden die Hersteller von SomaView beliefert, wird es für zukünftige Wettbewerber und Nachahmer problematisch werden, sich am Markt zu behaupten. Daher sollen die Produkte schnell zur Marktreife gebracht werden, damit mit dem Vertrieb begonnen werden kann. Darüber hinaus sollen durch (aktuell) vier bis fünf geplante Patentanmeldungen der Zugang zum Markt erschwert werden. Es besteht die theoretische Möglichkeit, dass ein Ultraschallgerätehersteller kurz vor oder kurz nach dem Markteintritt der SomaView eine eigene AR-Anwendung auf den Markt bringt. Dies könnte sich jedoch positiv auf die Verkaufszahlen der SomaView auswirken. Denn wenn ein Hersteller eine innovative Anwendung auf den Markt bringt, setzt er die anderen Hersteller damit in Zugzwang. Da eine Eigen- Entwicklung durch die Hersteller jedoch zeit- und kostenintensiv wäre und Kunden zur Konkurrenz wechseln könnten, wäre der Kauf von BabyAR-Lizenzen für die anderen Hersteller eine sinnvolle Alternative. Die größte Chance stellt die Tatsache dar, dass es sich bei AR um einen Trend- und Wachstumsmarkt handelt. Die Verbreitung von AR führt allgemein zu einer höheren Akzeptanz der Technologie, was wiederum das Risiko der Nicht-Akzeptanz der geplanten Produkte verringert. Zu diesen Schlüssen kommt ebenfalls eine Studie von „Zion Market Research“. Darüber hinaus bietet BabyAR einen einzigartigen Content für Social Media, die eine immer stärkere Verbreitung finden. Eine weitere Chance besteht darin, dass die Hardwareentwicklung im Bereich AR enorm voranschreitet, was neue Anwendungsfälle und Produkte möglich machen wird. Aber auch auf existierender Hardware besteht durch die Modularität des Produkts eine Chance auf eine erfolgreiche Weiterentwicklung für andere medizinische Applikationen und Eingangsdaten (CT, MRT, …). Dies bietet zudem die Chance der Erschließung neuer Märkte z.B. der Veterinärmedizin oder der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, wodurch die Geschäftsidee hoch...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.