Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der ING nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts- grund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.
Appears in 2 contracts
Samples: www.ing.de, www.ing.de
Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der ING nur aufrechnenaufrech- nen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechts- kräftig rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts- grund Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.
Appears in 1 contract
Samples: w7consulting.de
Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der ING nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts- grund Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.ing.de
Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der ING nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechts- kräftig rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts- Rechts grund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.ing.de