Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
Grenzüberschreitende Lieferungen. 5.1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Ein- fuhr in das Bestimmungsland notwendigen Handlungen vor- zunehmen, insbesondere etwa erforderliche Erklärungen auch gegenüber den zuständigen Behörden abzugeben, die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und insge- samt den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen zu ge- nügen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu erfüllen.
5.2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfül- lung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internatio- nalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
5.3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in an- gemessener Weise.
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Dokumenten- Nummer Q:\VHW\IMS_TS_16949\06_Spezifikationen_S\070301008S_VHW Verkaufsbedingungen 151222_1.docx2016.docx freigegeben / geprüft / Signum 12.01.2016
X. Xxxx
3. Verzögerungen aufgrund Exportkontrollen setzen Lieferzeiten außer Kraft.
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in das EU-Ausland hat der Besteller, wenn er den Transport- dienstleister beauftragt, die Pflicht dafür zu sorgen, dass Xxxxxxxxx die für die Umsatzsteuerbefreiung von Lieferungen von Produkten in das EU-Ausland erfor- derlichen Belegnachweise entsprechend den steuer- rechtlichen Vorschriften vorliegen. Für den Fall, dass der Besteller die oben genannte Pflicht nicht erfüllt, be- hält Xxxxxxxxx sich vor, den Besteller mit Umsatzsteuer zu belasten. Um den Transport der gelieferten Produk- te in das EU-Ausland nachweisen zu können, hat der Besteller die Pflicht auf Verlangen von Schneider Be- stätigungen gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften auszustellen, dass die liefergegenständlichen Produkte in das EU-Ausland gelangt sind.
2. Bei Ausfuhrlieferungen in ein Drittland hat der Be- steller, wenn er den Transportdienstleister beauftragt die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Xxxxxxxxx die für die Umsatzsteuerbefreiung von Lieferungen von Produk- ten in das Drittlandsgebiet erforderlichen belegmäßi- gen Ausfuhrnachweise entsprechend den steuerrecht- lichen Vorschriften vorliegen. Für den Fall, dass der Besteller die oben genannte Pflicht nicht erfüllt, behält sich Xxxxxxxxx vor, den Besteller mit Umsatzsteuer zu belasten. Insbesondere hat der Besteller die Pflicht da- für zu sorgen, dass die Ausfuhrvorgänge gemäß den zollrechtlichen Vorschriften erledigt werden. Bei Ver- letzung dieser Pflicht durch den Besteller behält sich Xxxxxxxxx vor, die von Xxxxxxxxx entrichteten Bußgel- der oder ähnliches an den Besteller weiter zu belasten.
3. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von natio- nalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
4. Verzögerungen aufgrund Exportkontrollen setzen Lieferzeiten außer Kraft.
Grenzüberschreitende Lieferungen. 7.1 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Auftraggeber gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen. 7.2 Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.