Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist die KRAVAG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Appears in 4 contracts
Samples: Luftfahrt Kaskoversicherung, Luftfahrt Kaskoversicherung, Luftfahrt Kaskoversicherung