Common use of Grundbetrag und Leistungen Clause in Contracts

Grundbetrag und Leistungen. Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags der jeweiligen Klasse. Die Erhebung eines Teilgrundbetrags nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundbetrag und Leistungen. a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die ; die Erhebung eines Teilgrundbetrags Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrschulen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrschulen

Grundbetrag und Leistungen. a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen PrüfungUnterrichts. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens Nichtbeste- hens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten verein- barten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die ; die Erhebung eines Teilgrundbetrags Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Fahrschulausbildung

Grundbetrag und Leistungen. a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Erhebung von Teilgrundbeträgen bei Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigtdie, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die Erhebung eines Teilgrundbetrags ; die Erhebungeines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Fahrschulvertrag

Grundbetrag und Leistungen. Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen PrüfungPrüfung abgegolten. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die ; die Erhebung eines Teilgrundbetrags Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Grundbetrag und Leistungen. a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen hierfür den hier- für im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die ; die Erhebung eines Teilgrundbetrags Teilgrundbe-tra- ges nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässigunzuläs- sig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrschulen

Grundbetrag und Leistungen. a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die : die Erhebung eines Teilgrundbetrags Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Fahrschulvertrag

Grundbetrag und Leistungen. a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags der jeweiligen Klasse. Die ; die Erhebung eines Teilgrundbetrags nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Ausbildungsvertrag

Grundbetrag und Leistungen. Mit a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen allgemeine Aufwendung der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts im vereinbarten Kurszeitraum und erforderliche Vorprüfungen Vorprüfung bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen theore- tischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag Teil- grundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die ; die Erhebung eines Teilgrundbetrags Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundbetrag und Leistungen. a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie so- wie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche er- forderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens Nichtbeste- hens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigtbe- rechtigt, einen den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten vereinbar- ten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrags Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Die ; die Erhebung eines Teilgrundbetrags Teilgrundbetrages nach nicht bestandener bestan- dener praktischer Prüfung ist unzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen