Grundlagen der Zusammenarbeit. 1. Die Vertragsparteien kommen überein, auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen ihre strategischen Beziehungen zu verstärken und ihre Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und globaler Ebene zu intensivieren.
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Grundlagen der Zusammenarbeit. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen ihre strategischen Beziehungen zu verstärken und ihre Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und globaler Ebene zu intensivieren.
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