Grundreinigung Musterklauseln

Grundreinigung. Vor Ihrer Abreise muss die Grundreinigung von Ihnen durchgeführt werden. Die Grundreinigung umfasst das Reinigen der Küchenoberflächen, das Spülen und Weglegen des Geschirrs, das Entfernen aller verbleibenden Lebensmittel sowie jeglichen Mülls, das Entfernen der Bettwäsche und das Kehren oder Staubsaugen aller Räume, damit die gemieteten Räumlichkeiten sauber übergeben werden können. Wenn die Grundreinigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, ist Belvilla berechtigt, Ihnen die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. In einigen Ferienhäusern wird Ihnen die Möglichkeit geboten, das Ferienhaus selbst zu reinigen. Wenn Sie die Reinigung dem Hausbesitzer oder Hausmeister überlassen, wird eine Gebühr erhoben, die die normalen Reinigungsraten widerspiegelt. Informationen hierzu finden Sie in der Beschreibung des Ferienhauses.
Grundreinigung. Im Leistungsumfang ist eine Grundreinigung enthalten Gewährleistung Für unsere Gewährleistungen vereinbaren wir Gewährleistungsfristen gem. den Baubestimmungen wie folgt: - 10 Jahre für die Baukonstruktion - Rohbau - 2 Jahre für die Ausbauarbeiten - technische Ausstattungen gem. Herstellergarantie. Nicht im Kaufpreis (siehe offizielle Preisliste) enthalten sind: - Verkleidung des Wohnzimmers und der Küche mit Holzbalken an Deckenunterseite - Zusätzliche Natursteinwände im Garten - Schmiedeeiserne Grundstückstore mit elektrischer Steuerung über Fernbedienung - Parkplatzüberdachung als Pergola - Gartenanlage Pflanzen und Rasen gem. Projekt mit computergesteuerter Bewässerungsanlage - Poolanlage - Alarmanlage - SAT-Anlage - Küche - Klimageräte
Grundreinigung. A.2.5.4.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchgeführter Reparatur für eine Innen- und Au- ßenreinigung Ihres Fahrzeuges. A.2.5.4.3 Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug wird auf unsere Kosten vom Schadenort in die von uns ausgewählte Werkstatt transportiert. Ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahrzeug wird dann auf unsere Kosten von Ih- rem Wohnsitz abgeholt und in die von uns ausgewählte Werkstatt gebracht, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Ebenso wird das Fahrzeug nur dann nach der Reparatur von der Werkstatt wieder zu Ihrem Wohnsitz gebracht, wenn die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt. A.2.5.4.4 Wir übernehmen 85 % der nach A.2.5.3 bis A.2.8.6 berechneten Leistung (ohne Trans- portkosten), wenn - Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns aufnehmen, wir deshalb die Werkstatt nicht auswählen können und die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt wird, oder - das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht in einer von uns bestimmten, sondern in einer anderen Werkstatt repariert wird. In diesen Fällen gelten A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3 nicht. Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.11 wird erst nach dieser Be- rechnung abgezogen. A.2.5.4.5 Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, lassen wir auf unsere Kos- ten die Schadenhöhe feststellen. Wir ersetzen die nach A.2.5.3 bis A.2.8.6 berechne- te Leistung (ohne Mehrwertsteuer) so, wie sie bei Reparatur des Fahrzeuges durch die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstattnetz entstanden wäre. A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3 gelten nicht. A.2.5.4.6 Die Bestimmungen zum vereinbarten Werkstattservice gelten nur für Schadenfälle in Deutschland, bei denen das Fahrzeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden oder mitversicherte Teile zerstört werden oder abhandenkommen. Haben Sie einen Pkw versichert und nicht den Werkstattservice mit uns vereinbart, über- lassen uns dennoch die Auswahl der Werkstatt, gelten hierfür die Bestimmungen der Kaskoversicherung, sowie die in diesem Abschnitt geregelten Leistungserweiterungen. A.2.5.5.1 Sie haben in Ihrem Vertrag nicht den Werkstattservice vereinbart. Dennoch informie- ren Sie uns im Schadenfall und wir wählen die Werkstatt aus, in der das Fahrzeug re- pariert wird und tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur. Den Reparaturauftrag müs- sen Sie der Werkstatt erteilen.
Grundreinigung. A.2.5.5.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchgeführter Reparatur für eine Innen- und Au- ßenreinigung Ihres Fahrzeuges. A.2.5.5.3 Befindet sich das Fahrzeug in einem Umkreis von 30 km zur ausgewählten Werkstatt, wird es auf unsere Kosten dorthin gebracht. Ebenso wird das Fahrzeug nach der Re- paratur wieder an einen im Umkreis von 30 km zur ausgewählten Werkstatt befindli- chen Ort auf unsere Kosten zurückgebracht.
Grundreinigung. 14.1. Da bei Bodenreinigungen (z.B. PVC-, Linoleum-, Steinböden, etc. mit viel Wasser gearbeitet wird, können dadurch Türstöcke, Möbel, Sockelleisten usw. durch Wassereintritt beschädigt werden. Sollten diese vor Arbeitsbeginn vom AG nicht ausgeräumt, abgeklebt, abgedichtet oder sonst irgendwie geschützt werden, übernehmen wir keine Haftung.
Grundreinigung. Der Anbieter hat so zu arbeiten, dass einmal pro Jahr eine Grundreinigung – je nach Zu- stand der Bodenbeläge – ausreicht. Die Grundreinigung umfasst: • alle Bodenflächen (lt. Raumflächenverzeichnis) einschl. Einpflege der Böden (mind. 2 Beschichtungen, bei Bedarf auch mehr) • alle Einrichtungsgegenstände (einschl. Lampen, Schränke, Overheadprojektoren (ab- stauben, evtl. nebelfeucht), Beamer (abstauben, evtl. nebelfeucht), Garderoben, Tafeln etc.) nass bzw. feucht reinigen und nachtrocknen, ggf. auch innen, wenn ausgeräumt • sonstige Flächen (z.B. WC-Trennwände, Faltwände, Innenverglasungen, Glastrenn- wände etc.) In der Grundreinigung ist das Aus- und Einräumen von beweglichem Mobiliar durch den Auftragnehmer enthalten, ebenso die notwendigen Reinigungsmittel und Gerätschaften. Details zum Abruf etc. sind auch Punkt Teil C Ziffer 2.1.10 zu entnehmen.
Grundreinigung. Die Grundreinigung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Elemente vor Abnahme ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Gereinigt werden müssen sämtliche sichtbaren Oberflächen. Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass die Qualität der Oberflächen zur Abnahme einwandfrei festgestellt werden kann.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.