Aufenthalt. Die Unter- oder Weitervermietung des gebuchten Zimmers, eine kostenlose Überlassung an andere Personen, sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungs- und Aufenthaltszwecken ist ausgeschlossen, es sei denn nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. Übernachtungen nicht angemeldeter Personen sind nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung trägt der Xxxx, den allgemeinen Preis der Übernachtung dieser Personen gesamtschuldnerisch. Der Xxxx haftet für die pflegliche und ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtung, der Zimmer bzw. des Hauses und für Beschädigungen und Verlusten von Ausstattungsgegenständen. Näheres hierzu ist den einzelnen Hausregeln zu entnehmen. Diese sind ebenfalls wesentlicher Vertragsbestandteil.
Aufenthalt a) Mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Vertrages ist der Veranstalter verpflichtet, die in der Begegnungsstätte Schloss Gollwitz geltende Hausordnung einzuhalten. Diese ist in den Zimmern ausgelegt. Eine Abschrift erhält der Veranstalter/ Nutzer bei der Anreise. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner nach den Vorgaben des Kinderschutzgesetzes zu handeln.
Aufenthalt. Den Anweisungen des BZG e. V. ist Folge zu leisten. Der Platzwart und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Hausrecht. Sie sind berechtigt, bei Verstoß gegen diese Zeltplatzordnung einen Platzverweis auszusprechen. Der Platz für euer Lager wird euch vom Platzwart zugewiesen. Er wird euch die Einzelheiten, die für den Aufenthalt notwendig sind, erläutern und euch auch sonst gern mit Rat und Tat - soweit es seine allgemeinen Verpflichtungen zu- lassen - zur Seite stehen. Jeder Gruppe steht zum Zelten sowie zum Bau von Lagereinrichtungen der vom Platzwart zugewiesene Bereich zur Verfügung. Die weiteren Flächen, so- weit sie nicht durch andere Gruppen belegt sind, können für Sport und Spiel genutzt werden. Einschränkungen der Nutzbarkeit werden euch vom Platzwart mitgeteilt. Werkzeuge, Sport- und Spielgeräte stehen allen Gruppen nach vorheriger An- meldung und ggf. gegen Entgelt zur Verfügung. Für Beschädigungen oder Ver- lust müsst ihr haften. In Großzerlang gibt es viel Ruhe und Natur zu erleben. Da sind wir allerdings nicht allein. Die Nachbarn lieben auch die Ruhe – insbesondere nachts und an den Wochenenden. Die Nachtruhe ist deshalb verbindlich von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Der Betrieb von Megaphonen und elektrischen Geräten, insbesondere zur Geräuscherzeu- gung ist eher unerwünscht. Auch auf dem VCP Bundeszeltplatz gelten, die allgemeinen Gesetze, das Ju- gendschutzgesetz, die Vorschriften über die Aufsichtspflicht der Gruppenlei- tungen und die Bestimmungen über Umwelt- und Naturschutz. Dass die Grundstücke, die Steganlagen und Einrichtungen der Nachbarn, nicht betreten und benutzt werden dürfen, ist sicher selbstverständlich.
Aufenthalt a. Die Nutzung der Ferienwohnung ist den Mietern/Gästen vorbehalten, die bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten wurden. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Das gesonderte Entgelt ist der aktuell fällige Tagesmietpreis für die Ferienwohnung pro nicht vereinbarter Person. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Aufenthalt. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise erfolgt in der Regel bis 18 Uhr. Andere Zeiten sind mit der Hausleitung abzusprechen. Am Abreisetag können die Zimmer bis 10.00 Uhr genutzt werden, Aufenthaltsräume und Selbstversorgerküchen bis 11.30 Uhr, andere Nutzungszeiten bedürfen einer Absprache. Besondere Verpflegungswünsche (Sonderkostformen) sind in der Kalkulation des Verpflegungspreises nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Mit der Anmeldung oder Teilnehmerliste sind diese Wünsche zu benennen. Über Notfälle ist die Hausleitung oder Verwaltung zu informieren. Bei Unfällen ist ein Unfallprotokoll anzufertigen und aufzubewahren. Wir führen unsere Häuser nikotinfrei. Haustiere sind nicht erlaubt.
Aufenthalt. (1) Der Gastwissenschaftlerin/ dem Gastwis- senschaftler ist es gestattet, sich in der gastgebenden Einrichtung aufzuhalten. Weiterhin ist ihr/ihm gestattet folgende Räume zu nutzen:
Aufenthalt. Als Gruppenleiter oder Lehrer sind Sie verantwortlich für Ihre Gruppe. Auf den Zimmern dürfen keine Speisen zubereitet oder elektrische Geräte, wie z.B. Kocher verwendet werden. Das Rauchen auf dem Gelände der Jugendherberge ist nur in ausgewiesenen Bereichen möglich. Damit jeder schlafen kann, der schlafen möchte, ist zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr die Nachtruhe einzu- halten. Abweichende Vereinbarungen mit der Betriebsleitung sind möglich. Unsere Jugendherbergen sind in der Regel bis 22:00 Uhr geöffnet. Erwachsene erhalten für ihren Aufenthalt einen Haustürschlüssel. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Mitnahme von Blindenhunden ist in Absprache mit der Betriebs- leitung möglich. Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren ist in den Räumen der Jugendherbergen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, mit Ausnahme von zugewiesenen Anschlüssen. Im öffentlichen Bereich der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die jeweils aktuellen Hygieneregeln, die aushängen, sind Bestand- teil der Hausordnung.
Aufenthalt. 5.1. Bei Ankunft. Bitte übergeben Sie Ihre Reisedokumente bei der Ankunft dem Hausbesitzer oder Hausmeister. Die Schlüssel werden Ihnen nicht unbedingt bei Ihrer Ankunft übergeben / von Ihnen in Ihrem Ferienhaus selbst zurückgegeben. Während der Saison müssen Sie möglicherweise an dem angegebenen Ort warten, an dem der Schlüssel an Sie übergeben / von Ihnen zurückgegeben werden soll.
Aufenthalt. Die Vereinbarung ist auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen beschränkt und regelt keine migrationsrechtlichen Aspekte. Die nationalen Vorschriften über die Einreise, den Aufenthalt und die Zulassung zum Arbeitsmarkt bleiben vollumfänglich anwendbar (Ausländer- und Integrationsgesetz, einschliesslich Regel des Inländervorrangs und Höchstzahlen).
Aufenthalt. Der Kunde muss sich selbst versichern: Der Kunde haftet für die Bewachung seiner persönlichen Gegenstände (z.B. Fahrrad, Boot, Angelgerät). Bijou du Doubs SAS haftet nicht bei Diebstahl, Brand, Unwetter usw. und bei Vorfällen, die in den Anwendungsbereich der Haftpflichtversicherung des Kunden fallen. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt und alle gemeinsamen Einrichtungen des Platzes pfleglich zu behandeln und eventuell verursachte Schäden unverzüglich zu melden. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Campinggästen zu verhalten. Tagesbesucher des Kunden sind herzlich willkommen. Wir bitten diese jedoch, sich vor dem Betreten des Campingplatzes an der Rezeption anzumelden und zu beachten, dass ein Schwimmbadbesuch von Gästen nur gegen Gebühr erfolgen kann. Hunde sind bei uns willkommen, müssen jedoch außerhalb des Mietobjekts immer an der Leine geführt werden.