Aufenthalt Musterklauseln

Aufenthalt a) Mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Vertrages ist der Veranstalter verpflichtet, die in der Begegnungsstätte Schloss Gollwitz geltende Hausordnung einzuhalten. Diese ist in den Zimmern ausgelegt. Eine Abschrift erhält der Veranstalter/ Nutzer bei der Anreise. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner nach den Vorgaben des Kinderschutzgesetzes zu handeln. b) Bei Gruppenveranstaltungen ist ein Verantwortlicher bzw. eine Verantwortliche für die Gruppe zu benennen. Diese/r hat die Gruppe über die Hausordnung zu belehren, sollte dies nicht durch das Personal geschehen sein. Er/Sie ist Ansprechpartner/in für das Personal der Begegnungsstätte Schloss Gollwitz in allen der zugehörigen Gruppe betreffenden Angelegenheiten und für die Einhaltung der Regelungen des Hauses innerhalb seiner/ihrer Gruppe verantwortlich. c) Finden im Rahmen des Aufenthaltes Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter statt, sind vom Veranstalter/Nutzer alle gesetzlich notwendigen Genehmigungen einzuholen. Werden Besucher erwartet, sind vom Veranstalter Ordner zu benennen, die für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich sind. d) Aufwendungen durch Verstöße gegen die Hausordnung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. e) Soweit durch schuldhafte oder unsachgemäße Nutzung unseres Gebäudes und der Außenbereiche nebst Inventar (auch bei Verlust geliehener Gegenstände) erhöhte Aufwendungen entstehen, kann die Begegnungsstätte Schloss Gollwitz diese in Rechnung stellen. f) Fallen im Rahmen einer Veranstaltung GEMA Kosten an, hat diese der Veranstalter zu tragen. g) Zurückgelassene Sachen werden dem ▇▇▇▇ auf Wunsch auf dessen Kosten nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt vier Wochen.
Aufenthalt. Die Unter- oder Weitervermietung des gebuchten Zimmers, eine kostenlose Überlassung an andere Personen, sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungs- und Aufenthaltszwecken ist ausgeschlossen, es sei denn nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. Übernachtungen nicht angemeldeter Personen sind nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung trägt der ▇▇▇▇, den allgemeinen Preis der Übernachtung dieser Personen gesamtschuldnerisch. Der ▇▇▇▇ haftet für die pflegliche und ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtung, der Zimmer bzw. des Hauses und für Beschädigungen und Verlusten von Ausstattungsgegenständen. Näheres hierzu ist den einzelnen Hausregeln zu entnehmen. Diese sind ebenfalls wesentlicher Vertragsbestandteil.
Aufenthalt. Der Aufenthalt von Personen auf dem Campingplatz, die sich für den Campingplatz nicht angemeldet haben, ist zwischen 22:00 Uhr und 6:00 verboten. Ausgegebene Campingmarken sind am Zelt zu befestigen. Auf Verlangen sind dem Platzwart die Campingrechnung oder die Eintrittskarte vorzulegen.
Aufenthalt. Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. -Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. -Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen E.u.H Wietjes einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. -Bei Verstößen gegen die AGB‘s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Aufenthalt. Zuständigkeit
Aufenthalt. Der Gastwissenschaftlerin/ dem Gastwis- senschaftler ist es gestattet, sich in der gastgebenden Einrichtung aufzuhalten. Weiterhin ist ihr/ihm gestattet folgende Räume zu nutzen:
Aufenthalt a. Die Nutzung der Ferienwohnung ist den Mietern/Gästen vorbehalten, die bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten wurden. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Das gesonderte Entgelt ist der aktuell fällige Tagesmietpreis für die Ferienwohnung pro nicht vereinbarter Person. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. b. Bei Verstößen gegen die AGB´s und/oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht. c. Der Mieter erklärt sich mit den AGB´s und der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung an den Vermieter. d. Eine Buchung der Ferienwohnung ▇▇▇▇▇ kann lediglich ab 3 Übernachtungen stattfinden.
Aufenthalt. 5.1. Bei Ankunft. Bitte übergeben Sie Ihre Reisedokumente bei der Ankunft dem Hausbesitzer oder Hausmeister. Die Schlüssel werden Ihnen nicht unbedingt bei Ihrer Ankunft übergeben / von Ihnen in Ihrem Ferienhaus selbst zurückgegeben. Während der Saison müssen Sie möglicherweise an dem angegebenen Ort warten, an dem der Schlüssel an Sie übergeben / von Ihnen zurückgegeben werden soll.
Aufenthalt. Jeder private oder berufliche vorübergehende Aufenthalt in einem massiv errichteten, feststehenden Wohnhaus bzw. auf einem Campingplatz, in einem Hotelzimmer oder einer Pension.
Aufenthalt. 5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gusten vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist fur diese ein gesondertes Entgelt gemuß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. 5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhultnis sofort und fristlos zu kundigen. Ein Rechtsanspruch auf Ruckzahlung des Mietzinses oder eine Entschudigung besteht nicht.