Grundstufe. 1. ArbeitnehmerInnen, die in den betreffenden Beruf neu einsteigen (insbesondere Schul- oder StudienabgängerInnen) oder 2. ArbeitnehmerInnen ohne tätigkeitsspezifische Vorerfahrungen oder 3. aus niedrigeren Verwendungsgruppen umgereihte ArbeitnehmerInnen (§ 53 Abs. 2).
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Grundstufe. 1. ArbeitnehmerInnen, die in den betreffenden Beruf neu einsteigen (insbesondere insbesonde- re Schul- oder StudienabgängerInnen) oder
2. ArbeitnehmerInnen ohne tätigkeitsspezifische Vorerfahrungen oder
3. aus niedrigeren Verwendungsgruppen umgereihte ArbeitnehmerInnen (§ 53 Abs. 2).
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Samples: Kollektivvertrag Für Die Arbeitnehmerinnen Der Universitäten, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Grundstufe. 1. ArbeitnehmerInnen, Arbeitnehmer die in den betreffenden Beruf neu einsteigen (insbesondere Schul- oder StudienabgängerInnenStudienabgänger) oder
2. ArbeitnehmerInnen Arbeitnehmer ohne tätigkeitsspezifische Vorerfahrungen Vorkenntnisse oder
3. aus niedrigeren Verwendungsgruppen umgereihte ArbeitnehmerInnen Arbeitnehmer (§ 53 Abs. 54 Abs 2).
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