Common use of Grundsätze der Wirkstoffauswahl Clause in Contracts

Grundsätze der Wirkstoffauswahl. Bei der Wirkstoffauswahl zur antidiabetischen Therapie sind neben der Beachtung von Zulassung, Verordnungsfähigkeit und Kontraindikationen prinzipiell folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Beleg der Wirksamkeit anhand klinisch relevanter mikro- und makrovaskulärer Endpunkte - Eignung von Wirkungsmechanismus, Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil (z. B. Risiko von Hypoglykämien und Gewichtszunahme), Arzneimittelinteraktionen und Pharmakokinetik für die individuelle Indikationsstellung - individuelle Wirkung und Verträglichkeit - Patientensicherheit - individuelle Patientenbedürfnisse im Sinne eines „shared-decision-making“. Kontrollierte Studien mit klinischen Endpunkten (Tod, Infarkt, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Amputation etc.) sind das wichtigste Instrument zum Wirksamkeitsnachweis einer Therapie und daher auch wichtigste Grundlage aller Therapieentscheidungen. Antidiabetika mit gesicherter günstiger Beeinflussung klinischer Endpunkte: - Metformin - Sulfonylharnstoffe (SH) Glibenclamid und Gliclazid - Insulin. Antidiabetika ohne gesicherte günstige Beeinflussung klinischer Endpunkte: - Alpha-Glukosidasehemmer - DPP-4-Inhibitoren (Dipeptidyl-Peptidase-4-Inhibitoren, Gliptine) - SGLT2-Inhibitoren (Gliflozine), außer Empagliflozin in der unten genannten Indikation - Glinide - GLP-1-Rezeptoragonisten (Inkretinmimetika, GLP-1-Analoga) - Andere Antidiabetika ( z.B. Glimepirid). Patientinnen und Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung, die mit Medikamenten zur Behandlung kardiovaskulärer Risikofaktoren behandelt werden, können bei unzureichender Kontrolle des Diabetes mellitus / bei unzureichender Blutzuckerkontrolle vom Empagliflozin in Kombination mit mindestens einem weiteren oralen Antidiabetikum und/oder mit Insulin profitieren.

Appears in 2 contracts

Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net

Grundsätze der Wirkstoffauswahl. Bei der Wirkstoffauswahl zur antidiabetischen Therapie sind neben der Beachtung von Zulassung, Verordnungsfähigkeit und Kontraindikationen prinzipiell folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Beleg der Wirksamkeit anhand klinisch relevanter mikro- und makrovaskulärer Endpunkte - Eignung von Wirkungsmechanismus, Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil (z. B. Risiko von Hypoglykämien und Gewichtszunahme), Arzneimittelinteraktionen und Pharmakokinetik für die individuelle Indikationsstellung - individuelle Wirkung und Verträglichkeit - Patientensicherheit - individuelle Patientenbedürfnisse im Sinne eines „shared-decision-making“. Kontrollierte Studien mit klinischen Endpunkten (Tod, Infarkt, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Amputation etc.) sind das wichtigste Instrument zum Wirksamkeitsnachweis einer Therapie und daher auch wichtigste Grundlage aller Therapieentscheidungen. Antidiabetika mit gesicherter günstiger Beeinflussung klinischer Endpunkte: - Metformin - Sulfonylharnstoffe (SH) Glibenclamid und Gliclazid - Insulin. Antidiabetika ohne gesicherte günstige Beeinflussung klinischer Endpunkte: - Alpha-Glukosidasehemmer - DPP-4-Inhibitoren (Dipeptidyl-Peptidase-4-Inhibitoren, Gliptine) - SGLT2-Inhibitoren (Gliflozine), außer Empagliflozin in der unten genannten Indikation - Glinide - GLP-1-Rezeptoragonisten (Inkretinmimetika, GLP-1-Analoga) außer Liraglutid in der unten genannten Indikation - Andere Antidiabetika ( z.(z. B. Glimepirid). Patientinnen und Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung, die mit Medikamenten zur Behandlung kardiovaskulärer Risikofaktoren behandelt werden, können bei unzureichender Kontrolle des Diabetes mellitus / bei unzureichender Blutzuckerkontrolle vom von Empagliflozin oder Liraglutid in Kombination mit mindestens einem weiteren oralen Antidiabetikum und/oder mit Insulin profitieren.

Appears in 2 contracts

Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net

Grundsätze der Wirkstoffauswahl. Bei der Wirkstoffauswahl zur antidiabetischen Therapie sind neben der Beachtung von Zulassung, Verordnungsfähigkeit und Kontraindikationen prinzipiell folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Beleg der Wirksamkeit anhand klinisch relevanter mikro- und makrovaskulärer Endpunkte - Eignung von Wirkungsmechanismus, Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil (z. B. Risiko von Hypoglykämien und Gewichtszunahme), Arzneimittelinteraktionen und Pharmakokinetik für die individuelle Indikationsstellung - individuelle Wirkung und Verträglichkeit - Patientensicherheit - individuelle Patientenbedürfnisse im Sinne eines „shared-decision-making“. Kontrollierte Studien mit klinischen Endpunkten (Tod, Infarkt, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Amputation etc.) sind das wichtigste Instrument zum Wirksamkeitsnachweis einer Therapie und daher auch wichtigste Grundlage aller Therapieentscheidungen. Antidiabetika mit gesicherter günstiger Beeinflussung klinischer Endpunkte: - Metformin - Sulfonylharnstoffe (SH) Glibenclamid und Gliclazid - Insulin. Antidiabetika ohne gesicherte günstige Beeinflussung klinischer Endpunkte: - Alpha-Glukosidasehemmer - DPP-4-Inhibitoren (Dipeptidyl-Peptidase-4-Inhibitoren, Gliptine) - SGLT2-Inhibitoren (Gliflozine), außer Empagliflozin in der unten genannten Indikation - Glinide - GLP-1-Rezeptoragonisten (Inkretinmimetika, GLP-1-Analoga) - Andere Antidiabetika ( z.B. Glimepirid). Patientinnen und Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung, die mit Medikamenten zur Behandlung kardiovaskulärer Risikofaktoren behandelt werden, können bei unzureichender Kontrolle des Diabetes mellitus / bei unzureichender Blutzuckerkontrolle vom von Empagliflozin in Kombination mit mindestens einem weiteren oralen Antidiabetikum und/oder mit Insulin profitieren.

Appears in 1 contract

Samples: www.kvno.de