GRÜNDE FÜR DIE STREICHUNG AUS DEM LIEFERANTENVERZEICHNIS Musterklauseln

GRÜNDE FÜR DIE STREICHUNG AUS DEM LIEFERANTENVERZEICHNIS. Die Streichung aus dem Lieferantenverzeichnis wird vom Direktor von Amts wegen in den folgenden Fällen verfügt: − falls eine oder mehrere der Voraussetzungen für die Eintragung laut Art. 4 nicht mehr gegeben sind und die SW Meran AG davon Kenntnis erlangt hat; − falls nicht innerhalb von 30 Tagen nach eventuellen Änderungen der Angaben und Erklärungen, die bei der Beantragung der Eintragung oder der Änderung bzw. Ergänzung der Meldedaten gegenüber der SW Meran AG abgegeben wurden, eine Mitteilung erfolgt; − im Falle des Ablaufs der Eintragung aufgrund der mangelnden Bestätigung der Eintragung, wie in Art. 7 vorgesehen; − im Falle der mangelnden Erklärung des Weiterbestehens der Voraussetzungen, wie in Art. 7 vorgesehen; − falls die regelmäßige Überprüfung, die von Amts wegen per Abfrage der Daten von der Handelskammer erfolgt, ergibt, dass die Firma nicht mehr existiert; − im Falle eines schriftlichen Antrags des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers; − falls der Lieferant ohne triftigen Grund nach drei aufeinanderfolgenden Aufforderungen zur Angebotsabgabe kein Angebot abgibt und nur in einer Warenkategorie und Betragsklasse eingetragen ist; − falls der Lieferant die Pflichten laut dem „Ethikkodex“ nicht einhält; − falls der Lieferant nicht die notwendige Zusammenarbeit im Hinblick auf die Sicherheit leistet und insbesondere nicht die Pflichten des Einheitsdokuments für die Bewertung der Risiken durch Interferenzen (DUVRI) erfüllt. Die Streichung des Lieferanten aus dem Verzeichnis wird beschränkt auf die betreffende Kategorie und Betragsklasse angeordnet, falls der Lieferant in mehreren eingetragen ist. Ein neuer Antrag auf Eintragung darf erst nach Ablauf eines Jahres nach der Streichung eingereicht werden. Das Streichungsverfahren beginnt mit der Übermittlung der ihm zur Last gelegten Fakten an den Lieferanten, mit Festlegung einer Frist von 15 Tagen für seine Gegendarstellungen. Nach Ablauf dieser Frist legt sich die SW Meran AG endgültig in der Sache fest und verfügt, sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, die Streichung aus dem Lieferantenverzeichnis bzw. die Löschung aus der von dem Verfahren betroffenen Warenkategorie, oder Untergruppe der Warenkategorie und der Betragsklasse und teilt dies dem gelöschten Wirtschaftsteilnehmer schriftlich mit. Die SW Meran AG behält sich in jedem Fall das Recht vor, Lieferanten/Freiberufler in Fällen der schwerwiegenden Nichterfüllung bei der Ausführung von Arbeiten, Lieferung von Gütern und Erbringung...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.