Gültigkeit und Veröffentlichung Musterklauseln

Gültigkeit und Veröffentlichung. Die Vergütungspolitik wurde auf Vorschlag des Ausschusses des Aufsichtsrats für Vorstandsangelegenheiten vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen. Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung, erstmals im Jahr 2020, danach jedenfalls in jedem vierten Jahr, bei Vorliegen wesentlicher Veränderungen auch dazwischen, vorzulegen und danach auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen.