Haftung bei Fahrlässigkeit. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die Vertragspartner auch bei leichter Fahrlässigkeit untereinander unbeschränkt. Soweit ein nicht vorsätzliches, schuldhaftes Verhalten des Anbieters dazu führt, dass vom Kunden oder dessen Wiederverkäufer Vermögensschäden vom Endkunden zu ersetzen sind und deshalb ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Anbieter besteht, so gelten für diesen Anspruch folgende Haftungsbegrenzungen gemäß § 44a TKG:
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Samples: Vertrag Über Die Nutzung Von Layer‐2‐bsa‐leistungen, www.tegro-net.de, netze.stadtwerke-schwedt.de