Common use of Haftung bei Störung des Betriebes Clause in Contracts

Haftung bei Störung des Betriebes. Die USB haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereig- nisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de, www.diebank.de

Haftung bei Störung des Betriebes. Die USB haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereig- nisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintretenein- treten.

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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.vbidr.de, www.volksbank-bi-gt.de

Haftung bei Störung des Betriebes. Die USB haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereig- Naturereig­ nisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

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Samples: www.volksbank-trier.de