Haftung der USB bei Kommissionsgeschäften. Die USB haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Ver- tragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die USB bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Die USB steht entsprechend der kommis- sionsrechtlichen Grundsätze aber nicht dafür ein, dass ein Auftrag des Anlegers tatsächlich ausgeführt wird.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots
Haftung der USB bei Kommissionsgeschäften. Die USB haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Ver- tragspartner Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die USB bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Die USB steht entsprechend der kommis- sionsrechtlichen kommissionsrechtlichen Grundsätze aber nicht dafür ein, dass ein Auftrag des Anlegers tatsächlich ausgeführt wird.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots
Haftung der USB bei Kommissionsgeschäften. Die USB haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Ver- tragspartner Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die USB bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs Zwischen kommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Die USB steht entsprechend ent sprechend der kommis- sionsrechtlichen kommissionsrechtlichen Grundsätze aber nicht dafür ein, dass ein Auftrag des Anlegers tatsächlich ausgeführt wird.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots