Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seines Passworts (PIN)/seiner TAN. 12.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruhen nicht autorisierte Aufträge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst wie abhanden gekommenen Passworts (PIN) und/oder TAN, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 EUR, wenn den Kunden an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Passworts (PIN) und/oder TAN ein Verschulden trifft. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung von Passwort (PIN) und/oder TAN, ohne dass diese verloren gegangen, gestohlen oder sonst wie abhanden gekommen sind, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu ei- nem Betrag von 50 EUR, wenn der Kunde seine Pflicht zur Geheimhaltung des Passworts (PIN) und/oder der TAN schuldhaft verletzt hat. (3) Ist der Kunde kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht auto- risierten Aufträgen über die Haftungsgrenze von 50 EUR nach den Absätzen 1 und 2 hinaus, wenn der Kunde fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzei- ge- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat. (4) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Kunde die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen und hat der Kunde seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kunde den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er – den Verlust oder Diebstahl der TAN-Liste bzw. den Verlust oder den Dieb- stahl des mobilen Endgeräts, welches der Kunde für "mobileTAN" benutzt, oder die missbräuchliche Nutzung von Passwort (PIN) oder TAN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat; – das Passwort (PIN) im Kundensystem gespeichert hat; – das Passwort (PIN) einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde; – das Passwort (PIN) außerhalb der Internetanwendung, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat; – das Passwort (PIN) auf der in Papierform vorliegenden TAN-Liste vermerkt oder zusammen mit dieser verwahrt hat; – das Passwort (PIN) auf dem mobilen Endgerät, das der Kunde für "mobileTAN" nutzt, gespeichert hat; – mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet hat. (6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungs- rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.
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Samples: Depotführung, Discount Agreement
Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seines Passworts (PIN)/seiner TAN. 12.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
(1) Beruhen nicht autorisierte Aufträge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenenverlorengegangenen, gestohlenen oder sonst wie abhanden gekommenen Passworts (PIN) und/oder TAN, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 EUR150 Euro, wenn ohne dass es darauf ankommt, ob den Kunden an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen sonstigem Abhandenkommen des Passworts Pass- worts (PIN) und/oder der TAN ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung von Passwort (PIN) und/oder TAN, ohne dass diese verloren gegangenverlorengegangen, gestohlen oder sonst wie abhanden gekommen sind, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu ei- nem einem Betrag von 50 EUR150 Euro, wenn der Kunde seine Pflicht zur Geheimhaltung des Passworts (PIN) und/oder der TAN schuldhaft verletzt hat.
(3) Ist der Kunde kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht auto- risierten autorisier- ten Aufträgen über die Haftungsgrenze von 50 EUR 150 Euro nach den Absätzen Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Kunde fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzei- ge- Anzeige- und Sorgfaltspflichten Sorgfalts- pflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.
(4) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtetver- pflichtet, wenn der Kunde die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen und hat der Kunde seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kunde den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er – den Verlust oder Diebstahl der TAN-Liste bzw. den Verlust oder den Dieb- stahl Diebstahl des mobilen EndgerätsEndgerätes, welches der Kunde für "„mobileTAN" “ benutzt, oder die missbräuchliche Nutzung von Passwort (PIN) oder TAN der Bank nicht unverzüglich unverzüg- lich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat; – das Passwort (PIN) im Kundensystem gespeichert hat; – das Passwort (PIN) einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde; – das Passwort (PIN) außerhalb des Internetauftritts der Bank eingegeben wurde; – das Passwort (PIN) außerhalb der Internetanwendung, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat; – das Passwort (PIN) auf der in Papierform vorliegenden TAN-Liste vermerkt oder zusammen mit dieser verwahrt hat; – das Passwort (PIN) auf dem mobilen Endgerät, das der Kunde für "„mobileTAN" “ nutzt, gespeichert hat; – mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet hat.
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungs- rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten VerfügungsrahmenVer- fügungsrahmen.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seines Passworts (PIN)/seiner TAN. 12.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
(1) Beruhen nicht autorisierte Aufträge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenenverlorengegangenen, gestohlenen oder sonst wie abhanden gekommenen Passworts Pass- worts (PIN) und/oder TAN, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden entste- henden Schaden bis zu einem Betrag von 50 EUREuro, wenn den Kunden an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen sonstigem Abhandenkommen des Passworts (PIN) und/und/ oder TAN ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung von Passwort (PIN) und/oder TAN, ohne dass diese verloren gegangenverlorengegangen, gestohlen oder sonst wie abhanden gekommen sind, haftet haf- tet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu ei- nem einem Betrag von 50 EUREuro, wenn der Kunde seine Pflicht zur Geheimhaltung des Passworts (PIN) und/oder der TAN der schuldhaft verletzt hat.
(3) Ist der Kunde kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht auto- risierten Aufträgen über die Haftungsgrenze von 50 EUR Euro nach den Absätzen Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Kunde fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzei- ge- Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.
(4) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Kunde die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen und hat der Kunde seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kunde den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er – den Verlust oder Diebstahl der TAN-Liste bzw. den Verlust oder den Dieb- stahl des mobilen EndgerätsEndgerätes, welches der Kunde für "„mobileTAN" “ benutzt, oder die missbräuchliche Nutzung von Passwort (PIN) oder TAN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat; – das Passwort (PIN) im Kundensystem gespeichert hat; – das Passwort (PIN) einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde; – das Passwort (PIN) außerhalb des Internetauftritts der Bank eingegeben wurde; – das Passwort (PIN) außerhalb der Internetanwendung, beispielsweise per E-E- Mail, weitergegeben hat; – das Passwort (PIN) auf der in Papierform vorliegenden TAN-Liste vermerkt oder zusammen mit dieser verwahrt hat; – das Passwort (PIN) auf dem mobilen Endgerät, das der Kunde für "„mobileTAN" “ nutzt, gespeichert hat; – mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet hat.
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungs- rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.
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Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seines Passworts (PIN)/seiner TAN. 12.2.1 13.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
(1) Beruhen nicht autorisierte Aufträge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst wie abhanden gekommenen abhandengekommenen Passworts (PIN) und/oder TAN, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 EUREuro, wenn den Kunden Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen sonstigem Abhandenkommen des Passworts (PIN) und/oder der TAN ein leichtes Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung von Passwort (PIN) und/oder und TAN, ohne dass diese verloren gegangen, gestohlen oder sonst wie abhanden gekommen abhandengekommen sind, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu ei- nem einem Betrag von 50 EUR150 Euro, wenn der Kunde seine Pflicht zur Geheimhaltung sicheren Aufbewahrung des Passworts (PIN) und/oder der TAN schuldhaft verletzt hat.
(3) Ist der Kunde kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht auto- risierten autori- sierten Aufträgen über die Haftungsgrenze von 50 EUR 150 Euro nach den Absätzen Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Kunde fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzei- ge- Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.
(4) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtetver- pflichtet, wenn der Kunde die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Aufträgen und hat der Kunde seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kunde den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er – den Verlust oder Diebstahl der TAN-Liste bzw. den Verlust oder den Dieb- stahl des mobilen Endgeräts, welches der Kunde für "mobileTAN" benutzt, TAN oder die missbräuchliche Nutzung von Passwort Pass- wort (PIN) oder und TAN der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat; – das Passwort (PIN) im Kundensystem gespeichert hat; – das Passwort (PIN) einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch da- durch verursacht wurde; – das Passwort (PIN) erkennbar außerhalb der gesondert vereinbarten Internetsei- ten eingegeben hat; – das Passwort (PIN) außerhalb der Internetanwendung, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat; – das Passwort (PIN) auf der in Papierform vorliegenden TAN-Liste vermerkt oder zusammen mit dieser verwahrt hat; – das Passwort (PIN) auf dem mobilen Endgerät, das der Kunde für "mobileTAN" nutzt, gespeichert ver- wahrt hat; – mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet hat.
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungs- rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen.
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Samples: General Terms and Conditions