Common use of Haftung des Unternehmens Clause in Contracts

Haftung des Unternehmens. 16.1 Das Unternehmen haftet für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrläs- sige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zurechenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die nachfolgend genannten Ver- einbarungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zu- dem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen betreffend Haftungsbeschränkungen von Beförderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die

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Haftung des Unternehmens. 16.1 Das Unternehmen haftet für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrläs- sige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zurechenbar zure- chenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die nachfolgend genannten Ver- einbarungen Verein- barungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zu- dem zudem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen betreffend Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschrä nkungen von BeförderernBe- förderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die

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Haftung des Unternehmens. 16.1 Das Gemäß 16.3 bis 16.8 haftet das Unternehmen haftet für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrläs- sige fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zurechenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die nachfolgend in Punkt 16.4 bis 16.8 genannten Ver- einbarungen Vereinbarungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zu- dem zudem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen (siehe Punkt 16.4 bis 16.8) betreffend Haftungsbeschränkungen von Beförderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die

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Haftung des Unternehmens. 16.1 Das Unternehmen haftet für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrläs- sige fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zurechenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die nachfolgend genannten Ver- einbarungen Vereinbarungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zu- dem zudem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen betreffend Haftungsbeschränkungen von Beförderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die

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