Common use of Haftung für Mängel Clause in Contracts

Haftung für Mängel. Beanstandungen der Gewichte, der Stückzahl oder der Güte der Waren sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort nach deren Feststellung, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Sendung geltend zu machen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird eine entsprechende Gutschrift erteilt. Die Ersatzlieferung erfolgt dann gegen Neuberechnung schnellstmöglich und frachtfrei. Bei Gütemängeln sind die beanstandeten Waren zurückzusenden; soweit die Mängel erst im Laufe einer Bearbeitung festgestellt werden, sind die angearbeiteten Teile mit einzusenden, da die Gutschrift nur entsprechend dem zurückgelieferten Gesamtgewicht erfolgen kann. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung die analogen Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Europäischen Gießereien“ CAEF. Eindeckungsmöglichkeit der Metalle und Devisen bleibt vorbehalten, d. h. der Lieferer ist zur Lieferung nur insoweit verpflichtet, als ihm eine Eindeckung der zur Herstellung notwendigen Metalle zu den kalkulierten Preisen möglich ist. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung. Sie gelten nur ungefähr. Eine Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, durch die Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse ein, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrag aufzuheben. Kommt der Lieferer mit der Lieferung in Verzug, ohne dass die in Absatz 3 aufgeführten Gründe vorliegen, so ist der Besteller nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so ist der Lieferer über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Die Abrufe der einzelnen Teilleistungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig zu erteilen, dass eine ordnungsmäßige Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist. Ist eine Frist für die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbart. Erfolgt die Abnahme und Einteilung nicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen, so ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

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Haftung für Mängel. Beanstandungen der Gewichte(i) Wir werden die Ware innerhalb angemessener Frist nach Ablieferung auf etwaige Qualitäts-, der Stückzahl oder der Güte der Waren sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort nach deren FeststellungQuantitäts- und Identitätsabweichungen untersuchen, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Sendung geltend zu machen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird eine entsprechende Gutschrift erteilt. Die Ersatzlieferung erfolgt dann gegen Neuberechnung schnellstmöglich und frachtfrei. Bei Gütemängeln sind die beanstandeten Waren zurückzusenden; soweit die Mängel erst dies im Laufe Rahmen des ordnungsemäßen Geschäftsgangs tunlich ist. Mängelrügen sind rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Bearbeitung festgestellt Frist von 10 Arbeitstagen gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, erhoben werden, sind . Zur Erhaltung unserer Rechte genügt die angearbeiteten Teile mit einzusenden, da die Gutschrift nur entsprechend dem zurückgelieferten Gesamtgewicht erfolgen kannfristgemäße Absendung. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. (ii) Im Übrigen gelten für Fall der Mangelhaftigkeit der Ware stehen uns die Haftung gesetzlichen Rechte und Gewährleistung die analogen Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Europäischen Gießereien“ CAEF. Eindeckungsmöglichkeit der Metalle Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ungekürzt und Devisen bleibt vorbehalten, d. h. der Lieferer ist zur Lieferung nur insoweit verpflichtet, als ihm eine Eindeckung der zur Herstellung notwendigen Metalle zu den kalkulierten Preisen möglich ist. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung. Sie gelten nur ungefähr. Eine Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, durch die Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse ein, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrag aufzuhebenunverändert zu. Kommt der Lieferer Lieferant unserem berechtigten Verlangen Nacherfüllung zu bewirken nicht in angemessener Frist (von höchstens vier Wochen, wenn nicht anders mit der Lieferung in Verzugdem Besteller schriftlich vereinbart) nach, ohne dass die in Absatz 3 aufgeführten Gründe vorliegen, so ist der Besteller in dringenden Fällen auch berechtigt, Mangelbeseitigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. (iii) Der Lieferant steht dafür ein, dass durch seine Lieferungen und Leistungen Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter in Deutschland und jedem anderen Land, in dem Lieferungen und Leistungen nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigtKenntnis des Lieferanten Verwendung finden sollen, nicht verletzt werden. Weitergehende AnsprücheSoweit wir von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, stellt uns der Lieferant von diesen Ansprüchen in vollem Umfang einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Soweit uns dies zumutbar ist, werden wir den Lieferanten unverzüglich von Inanspruchnahmen durch Dritte informieren und ohne seine Zustimmung keine Vereinbarungen, insbesondere SchadenersatzansprücheVergleiche, sind ausgeschlossenabschließen und Anerkenntnisse aussprechen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller (iv) Soweit das Gesetz keine längere Verjährungsfrist vorsieht, verjähren Rechte und Ansprüche wegen der übrigen Teilmenge geltend machenMängeln in 24 Monaten seit Ablieferung oder, wenn erforderlich, Abnahme. Ist eine Abnahmefrist festgesetztDavon abweichend verjähren Rechte und Ansprüche wegen Rechtsmängeln jedoch frühestens in 10 Jahren seit Ablieferung oder, so ist der Lieferer über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Die Abrufe der einzelnen Teilleistungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig zu erteilensoweit erforderlich, dass eine ordnungsmäßige Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist. Ist eine Frist für die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbart. Erfolgt die Abnahme und Einteilung nicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen, so ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangenAbnahme.

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Samples: service.klauke.com

Haftung für Mängel. Beanstandungen (1)Maßgebend für die Bestimmung der Gewichte, Freiheit von Sachmängeln der Stückzahl oder der Güte der von uns gelieferten Waren sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort nach deren Feststellungvorrangig die vertraglich vereinbarten Be- schaffenheitsmerkmale. (2)Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort bzw. nach Entde- ckung des Mangels uns gegenüber schriftlich an- zuzeigen. (3)Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir wie folgt: Wir verpflichten uns, nach unserer Xxxx Mängel des Liefergegenstandes entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlagen zwei Wochen nach Empfang Nachbesserungsversuche oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Sendung geltend zu machen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird eine entsprechende Gutschrift erteilt. Die Ersatzlieferung erfolgt dann gegen Neuberechnung schnellstmöglich Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kauf- preises und frachtfrei. Bei Gütemängeln sind die beanstandeten Waren zurückzusenden; soweit die Mängel erst im Laufe einer Bearbeitung festgestellt werdengesetzlichen Vorausset- zungen vorliegen – Schadensersatz statt der Leis- tung oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. (4)Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Ver- wendung, sind die angearbeiteten Teile mit einzusendenfehlerhafter Montage bzw. Inbetriebset- zung durch den Kunden oder Dritte, da die Gutschrift nur entsprechend dem zurückgelieferten Gesamtgewicht erfolgen kann. Weitergehende Ansprüchenatürlicher Abnutzung, wie Wandlung fehlerhafter oder Minderungnachlässiger Be- handlung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen ungeeigneten Betriebsmitteln usw. sind ausgeschlossenübernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Mangel sei auf ein Verschulden unsererseits zu- rückzuführen (5)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, so- weit diese sich auf Nachbesserung oder Ersatzlie- ferung oder auf Schadensersatz statt Leistung bzw. Aus mangelhaften Teillieferungen kann Ersatz vergeblicher Aufwendungen bezie- hen, beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Übergang der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleitenGefahr des Liefergegenstandes auf den Kunden. Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung die analogen Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Europäischen Gießereien“ CAEF. Eindeckungsmöglichkeit der Metalle und Devisen bleibt vorbehalten, d. h. der Lieferer ist zur Lieferung nur insoweit verpflichtet, als ihm eine Eindeckung der zur Herstellung notwendigen Metalle zu den kalkulierten Preisen möglich ist. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt(6)Für gebrauchte Waren haften wir nur, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. In diese von uns überholt und auf einen technischen Sand gebracht worden sind, der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt nach der berech- tigten Erwartung des Abganges der Lieferung. Sie gelten nur ungefähr. Eine Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, durch die Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse ein, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrag aufzuheben. Kommt der Lieferer mit der Lieferung in Verzug, ohne dass die in Absatz 3 aufgeführten Gründe vorliegen, so ist der Besteller nach erfolgter Setzung Kunden dem technischen Stand einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so ist der Lieferer über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Die Abrufe der einzelnen Teilleistungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig zu erteilen, dass eine ordnungsmäßige Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist. Ist eine Frist für die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbart. Erfolgt die Abnahme und Einteilung nicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen, so ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangenneu hergestellten Ware gleichkommt.

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Haftung für Mängel. Beanstandungen der GewichteWir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, der Stückzahl oder der Güte der Waren sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort nach deren Feststellung, spätestens aber soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Kunde hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Sendung geltend zu machen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird eine entsprechende Gutschrift erteilt. Die Ersatzlieferung erfolgt dann gegen Neuberechnung schnellstmöglich und frachtfrei. Bei Gütemängeln sind die beanstandeten Waren zurückzusenden; soweit die Mängel erst im Laufe einer Bearbeitung festgestellt werden, sind die angearbeiteten Teile mit einzusenden, da die Gutschrift nur entsprechend dem zurückgelieferten Gesamtgewicht erfolgen kann. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung die analogen Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Europäischen Gießereien“ CAEF. Eindeckungsmöglichkeit der Metalle und Devisen bleibt vorbehalten, d. h. der Lieferer ist zur Lieferung nur insoweit verpflichtet, als ihm eine Eindeckung der zur Herstellung notwendigen Metalle zu den kalkulierten Preisen möglich ist. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt Auftreten des Abganges der Lieferung. Sie gelten nur ungefähr. Eine Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, durch die Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse ein, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrag aufzuheben. Kommt der Lieferer mit der Lieferung in Verzug, ohne dass die in Absatz 3 aufgeführten Gründe vorliegen, so ist der Besteller nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so ist der Lieferer über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Die Abrufe der einzelnen Teilleistungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig zu erteilen, dass eine ordnungsmäßige Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist. Ist eine Frist für die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbartMangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Abnahme Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Verjährungsfrist beträgt für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist einheitlich 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. sonst die gewöhnliche Verwendung. Sie hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Software niemals völlig fehlerfrei ist. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und Einteilung grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungenbei Verletzung von Leben, so Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Als Kardinalpflichten gelten alle wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Mitarbeiter, derer sich die SPORTident GmbH zur Vertragserfüllung bedient. Haftung für Schäden bei der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangenErbringung anlassbezogener Dienstleistungen wird in Zusatzbestimmungen geregelt.

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Samples: www.sportident.com

Haftung für Mängel. Beanstandungen der GewichteDer Käufer ist verpflichtet, der Stückzahl oder der Güte der Waren sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht die gelieferte Xxxx sofort nach deren FeststellungAblieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem Lieferanten unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang die verspätet, also entgegen der Sendung vor- stehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Lieferanten nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann vom Lieferanten anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend zu machen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweistgemacht werden, wird eine entsprechende Gutschrift erteiltstellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Die Ersatzlieferung erfolgt dann gegen Neuberechnung schnellstmöglich und frachtfrei. Bei Gütemängeln sind die beanstandeten Waren zurückzusenden; soweit die Mängel erst im Laufe einer Bearbeitung festgestellt Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferanten kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksen- dungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden, sind die angearbeiteten Teile mit einzusenden, da die Gutschrift nur entsprechend dem zurückgelieferten Gesamtgewicht erfolgen kann. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung die analogen Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Europäischen Gießereien“ CAEF. Eindeckungsmöglichkeit der Metalle und Devisen bleibt vorbehalten, d. h. der Lieferer ist zur Lieferung nur insoweit verpflichtet, als ihm eine Eindeckung der zur Herstellung notwendigen Metalle zu den kalkulierten Preisen möglich ist. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. In diesem Fall trägt der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf Käufer die Kosten der Rücksendung. Für den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung. Sie gelten nur ungefähr. Eine Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, durch die Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse ein, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrag aufzuheben. Kommt der Lieferer mit der Lieferung in Verzug, ohne dass die in Absatz 3 aufgeführten Gründe vorliegen, so ist der Besteller nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so ist der Lieferer über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Die Abrufe der einzelnen Teilleistungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig zu erteilenFall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine ordnungsmäßige Herstellung Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und Lieferung innerhalb durch wirksame Män- gelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers: Der Käufer hat im Falle der Vertragsfrist möglich istMangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen. Ist Das Wahlrecht, ob eine Frist für Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferant nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat der Lieferant das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerlichen Nacherfüllung, wiederum nach eigener Xxxx, vorzunehmen. Erst wenn auch die Einteilung nicht bestimmtwiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbart. Erfolgt die Abnahme und Einteilung nicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen, so ist der Lieferer berechtigtsteht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz den Kaufpreis zu mindern. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätz- licher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

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Samples: www.meybona.de

Haftung für Mängel. Beanstandungen Soweit wir Gewährleistungspflicht sind, sind wir verpflichtet, nach unserem eigenen Ermessen entwe- der Gewichteauf unsere Kosten den eingetretenen Mangel zu beseitigen oder eine Neuverpackung vorzuneh- men. Zur Durchführung der uns treffenden Gewährleistungspflicht hat uns der Auftraggeber die erfor- derliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlägt die Mängelbeseitigung aus Gründen fehl, der Stückzahl oder der Güte der Waren sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort nach deren Feststellungdie wir zu vertreten haben, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Sendung geltend zu machen. Wenn insbesondere verzögert sich die Beanstandung als begründet erweistMangelbeseitigung über uns gesetzte angemessene Fristen hinaus oder sind wir nicht in der Lage, wird eine entsprechende Gutschrift erteilt. Die Ersatzlieferung erfolgt dann gegen Neuberechnung schnellstmöglich und frachtfrei. Bei Gütemängeln sind die beanstandeten Waren zurückzusenden; soweit die Mängel erst im Laufe einer Bearbeitung festgestellt werden, sind die angearbeiteten Teile mit einzusenden, da die Gutschrift nur entsprechend dem zurückgelieferten Gesamtgewicht erfolgen kann. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung die analogen Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen der Europäischen Gießereien“ CAEF. Eindeckungsmöglichkeit der Metalle und Devisen bleibt vorbehalten, d. h. der Lieferer ist zur Lieferung nur insoweit verpflichtet, als ihm eine Eindeckung der zur Herstellung notwendigen Metalle den Mangel zu den kalkulierten Preisen möglich ist. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung. Sie gelten nur ungefähr. Eine Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, durch die Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse einbeseitigen, so ist der Lieferer Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aufzuhebenrückgängig zu machen oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen (Rücktritt oder Minderung). Kommt Diese Rechte stehen dem Auftraggeber auch zu, wenn wir die Durchführung der Lieferer Mangelbeseitigung schuld- haft verzögern oder die uns treffende Mangelbeseitigung schuldhaft verletzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Entgegennahme des verpackten Gutes am Ablieferungsort die Ver- packung auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen. Soweit diese Untersuchung Män- gel erkennen lässt, ist der Auftraggeber zur Wahrung seiner Gewährleistungs- und Ersatzansprüche verpflichtet, eine schriftliche Rüge auszusprechen und uns Gelegenheit zur Tatbestandsaufnahme zu geben. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrenübergang. Voraussetzung jeder Gewährleistungshaftung ist der Lieferung in VerzugNachweis, ohne dass der gerügte Mangel auf einer Pflichtverletzung beruht, die in Absatz 3 aufgeführten Gründe ihre Ursache vor Gefahrenübergang hat. Dies gilt insbesondere auch in- soweit, als bei einer konservierenden Verpackung diese aus Gründen zollrechtlicher Inspektion geöff- net oder beschädigt wurde. Der Nachweis muss von uns geführt werden, wenn Umstände vorliegen, so ist der Besteller nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so ist der Lieferer über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Die Abrufe der einzelnen Teilleistungen sind die sich in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig zu erteilen, dass eine ordnungsmäßige Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist. Ist eine Frist für die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbart. Erfolgt die Abnahme und Einteilung nicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen, so ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangenunserem Verant- wortungsbereich befinden.

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Samples: www.lechner-verpackungen.de