Angebot und Lieferung Musterklauseln

Angebot und Lieferung. 1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die termingerechte Auslieferung setzen einen ungestörten Fertigungsablauf und rechtzeitigen Vormaterial- eingang voraus. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch von uns nicht zu vertretende Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Lieferanten – behindert, z. B. Arbeitskämpfe, Energiemangel, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung, längstens um drei Monate ab dem vereinbarten Lieferdatum. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen.
Angebot und Lieferung. Die Angebote der hbw cash solutions GmbH sind, soweit sie nicht befristet sind, stets freibleibend. Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind die schriftlichen Auftragsbestätigungen der hbw cash solutions GmbH. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abgabe eines konkreten Angebotes angefordert hat. Erteilte Bestellungen seitens des Kunden sind für diesen bindend und gelten mit der Vorlage der Auftragsbestätigung der hbw cash solutions GmbH als angenommen. Bei Standardprodukten gilt diese als rechtzeitig erteilt, wenn sie gleichzeitig mit der Rechnungsstellung und Lieferung erfolgt. Bei Angeboten mit zeitlicher Befristung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend, wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen müssen durch die hbw cash solutions GmbH schriftlich bestätigt werden. Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt die- nen, behält sich die hbw cash solutions GmbH vor. Derartige Änderungen wird die hbw cash solutions GmbH ebenso wie Produktabkündigungen mit angemessener Frist ankündigen. Die der Angebotsanforderung oder der Bestellung beigefügten Unterlagen, wie Zeichnungen, Spezifikationen, Stoffe, Muster, Werkzeuge, Modelle und dergleichen, die der hbw cash solutions GmbH überlassen werden, bleiben Eigentum des Kunden. Diese sind verbindliche Grund- lage für die Erstellung und Ausarbeitung eines Angebotes der hbw cash solutions GmbH. Auf jedwede nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen Angebotsanforderung und dem Angebot der hbw cash solutions GmbH hat der Kunde bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen. Soweit die hbw cash solutions GmbH ihren Angeboten gleichartige Unterlagen der in vorstehend genannter Art und Weise beifügt, sind und bleiben diese ihr Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten Personen zugänglich zu machen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für die hbw cash solutions GmbH nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Soweit die hbw cash solutions GmbH für bestimmte Produkte Dokumentationen (z. B. Handbücher) vorhält, können diese dem Kunden auf gesonderte Bestellung gegebenenfalls gegen Berechnung zur Verfügung gestellt werden.
Angebot und Lieferung. Der Vertrag zwischen der Alpenland Gastronomie & Catering UG (haftungsbeschränkt) und dem Vertragspartner kommt zustande, indem auf Anfrage des Vertragspartners durch die Alpenland Gastronomie & Catering UG (haftungsbeschränkt) ein Angebot unterbreitet wird und dieses sodann vom Vertragspartner unterzeichnet wird. Der Vertragspartner sollte alle gewünschten Leistungen und Vorstellungen in der Anfrage aufführen. Mit Eingang der Anzahlung wird der Vertrag bindend. Nachträgliche Veränderungen jeglicher Art sowie Kündigungen, Rücktritt und Mahnungen bedürfen der Schriftform. Treten im Verlauf des Vertragsverhältnisses unwesentliche Änderungen einzelner Angebotspunkte ein, die zu keiner Vertragsinhaltsänderung führen, stellt dies keinen Kündigungsgrund dar. Sind Installationen oder Equipment eines Dritten erwünscht, so handelt die Alpenland Gastronomie & Catering UG (haftungsbeschränkt) im Auftrag des Vertragspartners.
Angebot und Lieferung. Der Vertrag zwischen der Deck5 Event GmbH und dem Vertragspartner kommt zustande, indem auf Anfrage des Vertragspartners durch die Deck5 Event GmbH ein Angebot unterbreitet wird und dieses sodann vom Vertragspartner unterzeichnet wird. Der Vertragspartner sollte alle gewünschten Leistungen und Vorstellungen in der Anfrage aufführen. Mit Eingang der Anzahlung wird der Vertrag bindend. Nachträgliche Veränderungen jeglicher Art sowie Kündigungen, Rücktritt und Mahnungen bedürfen der Schriftform. Treten im Verlauf des Vertragsverhältnisses unwesentliche Änderungen einzelner Angebotspunkte ein, die zu keiner Vertragsinhaltsänderung führen, stellt dies keinen Kündigungsgrund dar. Sind Installationen oder Equipment eines Dritten erwünscht, so handelt die Deck5 Event GmbH im Auftrag des Vertragspartners.
Angebot und Lieferung. 1 Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Angebot und Lieferung. Angebot: Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten und schriftlichen Unterlagen der DentalSchool sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Die Annahme erteilter Aufträge gilt als erteilt, wenn wir nicht innerhalb von 4 Wochen nach Auftragseingang diesem schriftlich widersprechen.
Angebot und Lieferung. 1. An Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen, Betriebsanleitungen und Schulungsmaterialien sowie sonstigen Unterlagen, auch wenn sie auf Datenträger gespeichert sind, behält sich ATLAS Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ATLAS Dritten zugängig gemacht werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind die Unterlagen nebst etwaigen Kopien auf Verlangen unverzüglich an ATLAS zurück zu geben.
Angebot und Lieferung. Unser Angebot ist freibleibend. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen zum schriftlich vereinbarten Termin nach Auftragserteilung und Auftragsbestätigung. Bestellungen nehmen wir schriftlich oder per E-Mail entgegen; eine Rückbestätigung unsererseits ist in jedem Falle erforderlich. Selbstverständlich kann eine persönliche Bestellung nach Terminvereinbarung auch in unseren Geschäftsräumen stattfinden. Eine entsprechende Vorlauf- bzw. Lieferzeit von Lieferungen und Leistungen bitten wir mit uns abzustimmen. Nach schriftlicher Auftragserteilung des Kunden mit der entsprechenden Bestätigung unsererseits gilt der Vertrag als geschlossen. Wird die Bestellung auf Verlangen des AG durch uns an einen anderen als den geplanten Ort der Erfüllung der Lieferung und Leistung geliefert, so trägt der AG das Versandrisiko bis zur Auslieferung der Sache. Ausgenommen bleibt grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Angebot und Lieferung. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns geringfügige Abweichungen, insbesondere technisch bedingte Änderungen sowie geschäftsbedingte Preiserhöhungen vor. Derartige Abweichungen vom Angebot gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, wenn die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten als selbständige Lieferung. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Unsere Lieferzeitangaben stellen nur ungefähre Anhaltspunkte dar und sind für uns unverbindlich, es sei denn, dass ein fixer Termin vereinbart worden ist. Ansonsten steht bei Nichteinhaltung der Lieferfrist unserem Kunden nur dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn wir die Lieferzeit vorsätzlich verzögert haben oder aber mehr als 3 Monate seit der vereinbarten Lieferzeit verstrichen sind. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. Ein vereinbarter Fixtermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand mit Ende der Frist das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Bei Fixgeschäften besteht ein Anspruch auf Schadensersatz im Falle des Fristablaufs nur, wenn dieses von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten ist. Ansonsten ist unser Kunde nicht berechtigt, von uns Ersatz von Verzugs- und Nichterfüllungsschäden zu verlangen. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform und stehen immer unter dem Vorbehalt, dass wir selbst rechtzeitig beliefert werden. Lieferverzug tritt in keinem Falle bei höherer Gewalt, Aufruhr, Betriebsstörung, Streik u.ä. ein.
Angebot und Lieferung. 2.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.