Haftung für Mängel. 6.1. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
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Haftung für Mängel. 6.11. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in sich aus den Geschäftsbedingungen folgenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt istergibt.
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