Common use of Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel Clause in Contracts

Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.

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Samples: www.volvocars-haendler.de, www.volvocars-haendler.de, www.vdik.de

Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Übergabe Käufer eine juristische Person des Kaufgegenstandes an den Käuferöffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruf- lichen Tätigkeit handelt.

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Samples: nehrkorn.de, www.hinterauer-opel.de, www.sueverkruep.de

Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Übergabe Käufer eine juristische Person des Kaufgegenstandes an den Käuferöffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

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Samples: toyota-dello.de, www.volvocars-haendler.de, schorr.de

Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes Kaufgegenstan­ des an den Käufer.

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Samples: www.autozentrum-voerde.de

Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe Auslieferung des Kaufgegenstandes. Abweichend davon verjähren Ansprüche auf Nachbesserung im Fall von Sachmängeln erst nach drei Jahren ab Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Käuferoder dessen Erstzulassung, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

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Samples: www.leebmann.de