Haftung für Schutzrechtsverletzung Musterklauseln

Haftung für Schutzrechtsverletzung. Wir haften ge- mäß den Bedingungen des Vertrags nur dann für die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, wenn (i) Sie uns unverzüglich über jede Verletzung oder angebliche Verletzung benach- richtigen, von der Sie Kenntnis erlangen; (ii) Sie ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von uns kein Eingeständnis hinsichtlich der Haftung machen oder eine Einigung über die Beilegung sol- cher Ansprüche vereinbaren; (iii) Sie uns erlauben, auf unsere Kosten alle Verhandlungen und Rechts- streitigkeiten zu führen und/oder beizulegen, die sich aus einem Anspruch oder einer Klage im Zu- sammenhang mit der angeblichen Verletzung er- geben; und (iv) Sie uns auf eigene Kosten die ange- messene Unterstützung zukommen lassen, die für eine solche Beilegung oder Verhandlung erforder- lich ist. Beruht eine Verletzung von geistigen Eigen- tumsrechten Dritter auf Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit durch uns, so gelten abweichend hiervon die gesetzlichen Regelungen. Wir haften nicht für Ansprüche Wegen Rechtsver- letzung oder behaupteter Rechtsverletzung, so- weit solche Ansprüche (i) sich aus dem Besitz, der Nutzung, der Entwicklung, der Modifikation oder dem Betrieb der Leistungen (oder eines Teils da- von) durch Sie ergeben, die nicht den Bedingungen des Vertrags entsprechen; (ii) wenn Sie es versäu- men, von uns angewiesene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen; oder (iii) auf einem von Ihnen zur Ver- fügung gestellten Gegenstand oder Inhalt beru- hen, der auf Ihren Wunsch in die Services integriert wurde.