Common use of Haftung im Übrigen Clause in Contracts

Haftung im Übrigen. SIEVERS-SNC haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, vereinbarten Garantien und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. SIEVERS-SNC schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von SIEVERS-SNC ausgeschlossen. Sofern der Endkunde eine kostenlose Testversion der Lösung nutzt, ist die Haftung von SIEVERS-SNC auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet SIEVERS-SNC insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Endkunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der SIEVERS-SNC.

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Samples: www.sievers-group.com, www.allgeier-inovar.de, www.sievers-group.com