Xxxxxxx und Schadensersatz Musterklauseln

Xxxxxxx und Schadensersatz. Auftraggeber und Auftragnehmer haften ge- genüber betroffenen Personen entsprechend der in Art. 82 DS-GVO getroffenen Regelung. Für die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber gelten die Regelungen des Nutzungsvertrags. Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber xxxxxxxx.xx über einen gesicherten Online-Zugang zur Nutzung zur Verfügung. Bei xxxxxxxx.xx handelt es sich um eine online betriebene Anwendung zur cloudbasierten Speicherung und Auswertung von Gebäudeautomationsdaten sowie zur Optimierung der zu- grundeliegenden Systeme. Zu diesem Zweck verarbeitet Auftragnehmer die Daten des Auftraggebers, die dieser oder der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Nutzung von xxxxxxxx.xx erfasst und/oder speichert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag. Es handelt sich um Gebäudedaten, die im Rahmen der Nutzung von xxxxxxxx.xx aus dem Gebäudeautomationssystem des vertragsgegenständlichen Gebäudes extrahiert werden (wie z.B. Temperaturen, Drücke, Volumenströme, Schaltzeiten und -Intervalle). Im Rahmen von Nutzer-Accounts E-Mail-Adressen, Position, Telefonnummer, Namen von Mitarbeitern des Auftraggebers. Kreis der Betroffenen: Die Kategorien der durch den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftrags betroffenen Personen umfassen • Den Auftraggeber bzw. seine Mitarbeiter (im Rahmen von Nutzer-Accounts • Nutzer des vertragsgegenständlichen Gebäudes (einschließlich Besucher) Die von xxxxxxxx.xx verarbeiteten Daten liegen ausschließlich auf Servern von Auftragnehmer. Diese werden in Rechenzentren des Rechenzentrums- Dienstleisters des Auftragnehmers in Deutschland betrieben, der ein nach XXX/XXX 00000 XXX IT-Grundschutz zertifiziertes Unternehmen ist (nachfolgend „Rechenzentrum“). Backups der Daten werden erstellt und nur auf Auftragnehmer-eigenen oder Servern des Rechenzentrums gesichert. Auftragneh- mer gewährleistet, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen. Im Folgenden werden die techni- schen und organisatorischen Maßnahmen von Auftragnehmer und dem von Auftragnehmer beauftragten Rechenzentrum detaillierter beschrieben.
Xxxxxxx und Schadensersatz. 11.1 Der Lieferant haftet unbeschränkt für Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen arglistigen Verschweigens eines Mangels, zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ggf. übernommenen Garantie.
Xxxxxxx und Schadensersatz. 13.1 Es gelten die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GBTEC AG. Davon unabhängig gelten die Ziffern 13.2 und 13.3.
Xxxxxxx und Schadensersatz. 11.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
Xxxxxxx und Schadensersatz. Der Auftraggeber gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung der sich aus den einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es gelten grundsätzlich die Haftungsbeschränkungen aus dem Hauptvertrag. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegen den Auftragnehmer auf Grund der vom Auftraggeber Beauftragung personenbezogener Daten geltend machen, sofern nicht der Anspruch des Dritten auf einer rechtswidrigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer beruht. Art. 82 DS-GVO bleibt unberührt.
Xxxxxxx und Schadensersatz. 27.1. Die Agentur haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Xxxxxxx und Schadensersatz. Eine Haftung wegen zugesicherten Eigenschaften besteht nur, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich erklärt haben, wobei in diesen Fällen der Schadensum- fang auf den typischen und voraussehbaren Schaden begrenzt wird. Schadensersatzansprüche wegen sämtlicher mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden sind ausgeschossen, desgleichen solche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung, soweit nicht uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Betriebsangehörigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist. Bei einer Haftung für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen wird die Schadenshöhe auf den Wert der Lieferung beschränkt.
Xxxxxxx und Schadensersatz. Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend der in Art. 83 DSGVO getroffenen Regelung.
Xxxxxxx und Schadensersatz. 1. Der Auftraggeber kann keinerlei Mängelschäden aufgrund von Mängeln der ihm geschuldeten Leistungen geltend machen. Dies gilt nicht, wenn AMB die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet hat. Wenn AMB den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht hat, ist die Geltendmachung von Mängelfolgeschäden, insbesondere Betriebsunterbrechung oder entgangener Gewinn, aufgrund solcher Mängel ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn AMB eine Nacherfüllung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund von Mängeln. AMB haftet für Mängelfolgeschäden, die unter §§ 437 Nr. 3 und 634 Nr. 4 BGB fallen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen für Mängelschäden und Mängelfolgeschäden gelten nicht für eine fahrlässige Verursachung von Schäden durch AMB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Xxxxxxx und Schadensersatz. 7.1 Testo haftet auf Schadensersatz, gleich als welchem Rechtsgrund, nur: