Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversiche- rung. 1.3.1 Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe Gefahr versichert und übersteigen die Versiche- rungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Ent- schädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamt- schaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. 1.3.2 Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer bestehen. Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen Versiche- rungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- samtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in De- ckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent- schädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. 1.3.3 Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht ge- schlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversiche- rung. 1.3.1 a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe Gefahr dieselbe Ge- fahr versichert und übersteigen die Versiche- rungssummen Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen ande- ren Gründen die Summe der Ent- schädigungenEntschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamt- schadenGesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung Mehrfachversi- cherung vor.
1.3.2 b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtetver- pflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie können der Versicherungs- nehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechendentspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer Versicherer bestehen. Erlangen Sie Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versiche- rungsverträgen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen Ver- trägen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- samtbetrag Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge Prämien errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in De- ckung Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt ins- gesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag Ver- trag in Deckung gegeben worden wäre.
1.3.3 Haben Sie c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht ge- schlossene geschlossene Vertrag nichtig. Uns Dem Versicherer steht der Beitrag die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangenerlangt.
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Samples: Maschinen Und Kaskoversicherung
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversiche- rung. 1.3.1 a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe Gefahr versichert und übersteigen die Versiche- rungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Ent- schädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamt- schadenGe- samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
1.3.2 b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtetverpfl ichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie können der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangenverlan- gen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer Versicherer bestehen. Erlangen Sie Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versiche- rungsverträgen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung Ent- schädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- samtbetrag Gesamtbetrag der VersicherungssummenVersicherungssum- men, aus denen die Beiträge Prämien errechnet wurde, nur in diesem die- sem Vertrag in De- ckung Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung Ver- einbarung von Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt insge- samt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
1.3.3 Haben Sie c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht ge- schlossene geschlossene Vertrag nichtig. Uns Dem Versicherer steht der Beitrag die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Um- ständen Kenntnis erlangenerlangt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversiche- rung. 1.3.1 VHB-CIFpro-2018_12.2017/01
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versiche- rungssummen Versi- cherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Ent- schädigungenEntschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamt- schadenGesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung vor.
1.3.2 b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner Gesamtschuld- ner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen aufzukom- men hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie können der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen Gan- zen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer Versicherer bestehen. Erlangen Sie Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte Versicher- te aus anderen Versiche- rungsverträgen Entschädigung Versicherungsverträgen Entschädi- gung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der WeiseWei- se, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt ins- gesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- samtbetrag Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge Prämien errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in De- ckung Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent- schädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
1.3.3 Haben Sie c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung Mehrfachversi- cherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen ei- nen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht ge- schlossene geschlossene Vertrag nichtignich- tig. Uns Dem Versicherer steht der Beitrag die Prämie bis zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt zu, zu dem wir er von den die Nichtigkeit begründenden begrün- denden Umständen Kenntnis erlangenerlangt.
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Samples: Hausratversicherung
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversiche- rung. 1.3.1 a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versiche- rungssummen Ver> sicherungssummen zusammen den Versicherungswert Versiche> rungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Ent- schädigungenEntschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung Versiche> rung zu zahlen wären, den Gesamt- schadenGesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
1.3.2 b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner Gesamt> schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem sei> nem Vertrage obliegt; Sie können der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer Versicherer bestehen. Erlangen Sie Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte Versi> cherte aus anderen Versiche- rungsverträgen Entschädigung Versicherungsverträgen Ent> schädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen Verträ> gen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- Ge> samtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge Prämien errechnet wurdewurden, nur in diesem Vertrag Ver> trag in De- ckung Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung Verein> barung von Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen Versicherungs> summen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
1.3.3 Haben Sie c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung Mehrfachversi> cherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffenver> schaffen, ist jeder in dieser Absicht ge- schlossene geschlossene Vertrag nichtig. Uns Dem Versicherer steht der Beitrag die Prämie bis zu dem Zeitpunkt Zeit> punkt zu, zu dem wir er von den die Nichtigkeit begründenden begrün> denden Umständen Kenntnis erlangenerlangt.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversiche- rung. 1.3.1 a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe Gefahr versichert und übersteigen die Versiche- rungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Ent- schädigungenEntschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamt- schadenGesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
1.3.2 b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie können der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen Gan- zen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer Versicherer bestehen. Erlangen Sie Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte Versicher- te aus anderen Versiche- rungsverträgen Entschädigung Versicherungsverträgen Entschädi- gung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt insge- samt nicht höher ist, als wenn der Ge- samtbetrag Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in De- ckung Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent- schädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
1.3.3 Haben Sie c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht ge- schlossene geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag Dem Versicherer stehen die Beiträge bis zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt zu, zu dem wir er von den die Nichtigkeit begründenden begrün- denden Umständen Kenntnis erlangenerlangt.
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Samples: Hausratversicherung
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversiche- rung. 1.3.1 a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe Gefahr dieselbe Ge- fahr versichert und übersteigen die Versiche- rungssummen Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen ande- ren Gründen die Summe der Ent- schädigungenEntschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen zah- len wären, den Gesamt- schadenGesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung vor.
1.3.2 b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtetver- pflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie können der Versicherungs- nehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechendentspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer Versicherer bestehen. Erlangen Sie Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versiche- rungsverträgen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen Verträ- gen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge- samtbetrag Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge Prämien errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in De- ckung Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag Ver- trag in Deckung gegeben worden wäre.
1.3.3 Haben Sie c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermö- gensvorteil Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht ge- schlossene geschlossene Vertrag nichtig. Uns Dem Versicherer steht der Beitrag die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangenerlangt.
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