Haftungsbegrenzung des Vermieters Musterklauseln

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei
Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. 5.2 Wenn durch das Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Mietgegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Mieters die Regelungen von Ziffern 4.3 und 4.4 sowie Ziffer 5.1 entsprechend.
Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzan- sprüche gegen den Vermieter, seine Organe oder seine Hilfspersonen, ins- besondere ein Ersatz von Xxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst ent- standen sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner HIlfs- personen beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftpflichtgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung des Vermieters a. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind jedoch Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zuzurechnen ist. Die vorgenannte Beschränkung gilt nicht für den Fall, dass gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten beschränkt sich eine Haftung des Vermieters auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Im Weiteren ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung des Vermieters. 9.1 Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen sowie Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei  einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters;  einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters;  der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;  Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen;  falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen
Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei · einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; · einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; Anschrift Address Bankverbindungen Bank accounts Xxxxxx Xxxx GmbH Maschinen-Mietservice Frankfurter Sparkasse Taunus Sparkasse Bad Homburg Frankfurter Volksbank Postbank Frankfurt Xxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx XX00 0000 0000 0000 0000 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 Service-Standorte: Düsseldorf, Kassel XXXXXXX0000 XXXXXXX0XXX XXXXXXXX PBNKDEFF · der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens; · Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; · falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.