Handelsware und Musterkollektionen. Handelsware und Musterkollektionen gelten als versicherte Sachen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Handelsware und Musterkollektionen. In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB dieses Tarifes sind Handelswaren und Musterkollektionen mitversichert. Die Mitversicherung gilt innerhalb des Versicherungsortes.
Handelsware und Musterkollektionen. Handelsware und Musterkollektionen gelten als versicherte Sachen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Handelsware und Musterkollektionen. Abweichend von § 1 Nr. 2 c VHB zählen auch Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsneh- mers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, als versi- cherte Sachen. Die Einschränkung gemäß § 9 Nr. 4 VHB bleibt unberührt. Die Entschädigung einschließlich der Folgekosten (siehe § 2 VHB) ist je Versiche- rungsfall (siehe § 3 VHB) begrenzt auf 6.000 EUR. Ersatz wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versiche- rungsvertrag beansprucht werden kann.
Handelsware und Musterkollektionen a) Abweichend von A 8.3 h) VHB 2021 gelten Handelswaren und Musterkollektionen mitversichert.
b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 0.000 € be- grenzt.
Handelsware und Musterkollektionen. In Erweiterung von A 8.3 h) VHB 2021 und Ziffer 17 b) Basis-Plus gilt die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall insgesamt auf 00.000 € erhöht.
Handelsware und Musterkollektionen. In Abänderung von Abschnitt A 6.2.3(4) VHB 2010 gilt: Handelsware und Musterkollektionen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind mitversichert. Die Mitversicherung gilt ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungs- summe begrenzt.
Handelsware und Musterkollektionen. Abweichend von A § 6 Nr. 2. c) hh) VHB CIF:PRO 2018 gelten Handelsware und Musterkollektionen bis 10.000,- € als mitversichert.
Handelsware und Musterkollektionen. Abweichend von A § 6 Nr. 2. c) hh) VHB CIF4ALL 2021 gelten Handelsware und Musterkollektionen bis 10.000,- € als mit- versichert.
Handelsware und Musterkollektionen. Abweichend zu § 6.2 c) hh) DEG-VHB 2009 Abschnitt A sind Handelswaren und Musterkollektionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sondern gehören zu den Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungs- nehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann. Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze. domo classic / classic plus 5.000 EUR domo premium / premium plus 10.000 EUR domo optimum / optimum plus 50.000 EUR