Hardship Musterklauseln

Hardship. 17.1. Ist der AUFTRAGNEHMER nach der EINZELBEAUFTRAGUNG zur einfachen oder mehrfachen LEISTUNG verpflichtet, so entfällt die Leistungsverpflichtung, wenn sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und / oder logistischen Bezugsvoraussetzungen am Markt für die Erbringung der vertragsgegenständlichen LEISTUNG gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses der EINZELBEAUFTRAGUNG für den AUFTRAGNEHMER so verändert haben, dass bei objektiver Betrachtungsweise die Erfüllung der Leistungsverpflichtung dem AUFTRAGNEHMER nicht mehr zuzumuten ist. Dabei ist die Erfüllung der Leistungsverpflichtung dem AUFTRAGNEHMER insbesondere dann nicht mehr zuzumuten, wenn aufgrund allgemeiner Rohstoffknappheit und / oder Teileknappheit eine Beschaffung bei den üblichen Lieferanten innerhalb der vereinbarten Leistungsfristen für den AUFTRAGNEHMER nicht möglich ist. 17.2. Der Entfall der Leistungsverpflichtung des AUFTRAGNEHMERS tritt auch dann ein, wenn die zur vorgenannten Unangemessenheit führende Situation bzw. das hierzu führende Ereignis zwar grundsätzlich, jedoch nicht konkret bei Abschluss der EINZELBEAUFTRAGUNG absehbar war. Der AUFTRAGNEHMER wird den KUNDEN unverzüglich informieren, wenn die vorgenannte Situation eintritt, die zu einer Leistungsfreiheit des AUFTRAGNEHMERS führt. In diesem Fall werden die Vertragspartner unverzüglich eine Anpassung der EINZELBEAUFTRAGUNG unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhandeln, welche der vorgenannten Situation Rechnung trägt. Kommt auf Aufforderung einer der Vertragspartner der EINZELBEAUFTRAGUNG eine solche Einigung nicht binnen 30 Kalendertagen zustande, sind beide Vertragspartner zum entschädigungslosen Rücktritt von der betroffenen EINZELBEAUFTRAGUNG berechtigt.
Hardship. If unforeseen events or a change in circumstances as a result of changes of an economic, financial, technical, political or legal nature fundamentally alter the balance of the Contract, placing an undue burden on the Freight Forwarder in complying with his contractual obligations, either because the costs of performance increase, or because the value of performance decreases, the Freight Forwarder may, after written notification to the Client, demand that the parties negotiate in good faith with a view to a fair revision of the contract, so that neither party is unduly disadvantaged. In the event of rejection or if the Freight Forwarder and the Client fail to come to an agreement, they are free to go to court as provided for in art. 5.74 of the Law on book 5 “Obligations” of the Civil Code.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.