Hausanschluss und Verteilung Musterklauseln

Hausanschluss und Verteilung. Die technische Auslegung und Ausführung der Hausan- schlussleitungen erfolgt durch die EWR. Die Trassenfüh- rung der Hausanschlussleitungen sowie weiterer über das Grundstück führender Nahwärmeverteilleitungen wird zwischen dem Kunden und der EWR abgestimmt. Zur Vermeidung von unnötigen Mehrlängen der Hausan- schlussleitung und damit unnötig höheren Anschlusskos- ten ist die Hausanschlussleitung so kurz wie möglich zu planen. Der Kunde trägt die Mehrkosten nach schriftlich vereinbarten Abweichungen von dem v. g. Grundsatz auch wenn er den Hausanschlussraum nicht in Richtung des Hausanschlusses in sein Gebäude einplant. Die Lei- tungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist. Nahwärmeanschlüsse müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den An- schluss vornehmen oder vornehmen lassen. Das Lagern von Schüttgütern, Baustoffen, usw. sowie das Pflanzen von tiefwurzelnden Sträuchern und Bäumen über An- schlussleitungen ist innerhalb eines Schutzstreifens von 1,0 m unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit, die Überwachung oder Instandhaltung der Anschluss- leitung beeinträchtigt werden. Sollte eine Überbauung im Ausnahmefall nicht zu vermeiden sein, so ist dies schriftlich durch die EWR zu genehmigen und die Haus- anschlussleitungen sind in diesem Bereich in Mantel- rohren zu verlegen. Die Kosten für Änderungen des Hausanschlusses, die aufgrund von Überbauungen oder sonstiger Beeinträch- tigungen der Zugänglichkeit verursacht werden, sind vom Anschlussnehmer zu erstatten. Die Übergabestation wird von der EWR unmittelbar nach dem Eintritt des Hausanschlusses in das Gebäu- de montiert. Der Hausanschlussraum ist daher auf der Seite einzuplanen, auf der die Hausanschlussleitungen ankommen. Bei unterkellerten Gebäuden ist eine Verle- gung der Hausanschlussleitung unter der Bodenplatte nicht möglich.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.