Hausgemeinschaft. Während der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bitten wir um besondere Rücksichtnahme auf das berechtigte Schlaf- und Ruhebedürfnis der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Während dieser Zeiten sollte auch bei Einzelzimmern die Lautstärke von Radio- und Fernsehempfängern leise reguliert werden. Fernseh- und Radioempfang in Doppelzimmern sollte nach Absprache mit der Mitbewohnerin/ dem Mitbewohner gestaltet werden.
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