Haushalt. 30 Institutionen
Haushalt. Finanzierung der ordentlichen Aufwendungen
Haushalt. 1Der Haushalt unterliegt der Genehmigung der Xxxxxx. 2Der Jahresabschluss wird den Trägern zusammen mit dem Prüfungsbericht zur Erteilung der Entlastung vorgelegt.
Haushalt. Artikel 24 Das Rechnungsjahr der Schulen entspricht dem Kalenderjahr.
Artikel 25 Der Haushalt der Schulen wird finanziert durch
1. die Beiträge der Mitgliedstaaten durch Fortzahlung der Gehälter für die abgeordneten oder abgestellten Lehrer und gegebenenfalls durch finanzielle Beiträge, über die der Oberste Xxx einstimmig beschließt;
2. den Beitrag der Europäischen Gemeinschaften, der die Differenz zwischen den Gesamtausgaben der Schulen und der Gesamtheit der übrigen Einnahmen decken soll;
3. die Beiträge nichtgemeinschaftlicher Organisationen, mit denen der Oberste Rat ein Abkommen geschlossen hat;
4. die Einnahmen der Schulen, insbesondere das Schulgeld, das den Eltern der Xxxxxxx auf Beschluß des Obersten Rates auferlegt wird;
5. verschiedene Einnahmen. Die Verfahren zur Überweisung des Beitrags der Europäischen Gemeinschaften sind Gegenstand eines besonderen Abkommens zwischen dem Obersten Rat und der Kommission.
Haushalt. Wir stehen für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik. Die Grundlage für die Zu- kunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nur gegeben, wenn der Weg in den Ver- schuldungsstaat gestoppt wird. Die Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine zentrale Herausforderung der kommenden Legislaturperiode. Dies ist ein Ge- bot der Generationengerechtigkeit. Nur eine durchgreifende Konsolidierungspolitik verschafft dem Staat Spielräume, um zu gestalten und den Bürger zu entlasten. Die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die zu ihrer Bewältigung ergriffenen Maß- nahmen haben tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen. Mit der Überwindung der Krise muss ein strikter Konsolidierungskurs einsetzen. Nur so werden das Vertrauen von Investoren und Konsumenten in die Kontinuität der künftigen Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik gestärkt und damit langfristig die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung gestellt. Wir gehen davon aus, dass die in diesem Koalitionsvertrag vereinbarte Politik zu einer spürbaren Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums führt. Insbesondere erwarten wir eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. 100.000 Arbeits- lose weniger haben eine Entlastungswirkung von etwa 2 Milliarden Euro im Haus- halt und den Sozialkassen. Dies erleichtert die notwendigen strukturellen Verände- rungen bei der Bundesagentur für Arbeit. Haushaltskonsolidierung ist auch die Grundlage für die Sicherung unseres Sozial- staates. Einem überschuldeten Staat wird am Ende immer das Geld für die Schwachen in dieser Gesellschaft fehlen. Mit der Haushaltskonsolidierung ist eine soziale Dividende verbunden, da Zinslasten begrenzt werden und damit Gestal- tungsmöglichkeiten entstehen. Wir werden Steuerverschwendung gemeinsam mit Ländern und Kommunen ent- schlossen bekämpfen. Die neue, im Grundgesetz verankerte Schuldenregel trägt der ökonomischen Vernunft und der Verantwortung für nachfolgende Generationen Rechnung. Zugleich bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Folgende „Goldene Regeln“ sind einzuhalten: - Alle staatlich übernommenen Aufgaben werden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Jeder Ausgabenbereich muss einen Beitrag zur Erfüllung der Anfor- derungen der neuen Schuldenregel leisten. - Alle neuen finanzwirksamen Vorhaben und Belastungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite müssen in ihren Wirkun...
Haushalt. (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Akademie nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltspläne Zuschüsse des Landes Berlin und des Landes Brandenburg. Das Verhältnis der von Berlin und Brandenburg zu leistenden Zuschüsse beträgt zwei Drittel zu einem Drittel. Die Länder verständigen sich über die Höhe der jährlichen Zuschüsse.
(2) Die sich aus der Ausführungsvereinbarung zum Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Einrichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz über die gemeinsame Förderung des von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.V. koordinierten Programms vom 27. Oktober 2008 in der jeweiligen Fassung für das Land Berlin und das Land Brandenburg ergebenden Verpflichtungen bleiben unberührt. Das gleiche gilt für die Verpflichtungen, die sich für das Land Berlin aus dem Gesetz über die Auflösung der Akademie der Wissenschaften zu Berlin vom 17. Juli 1990 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1574) ergeben.
(3) Die Akademie kann Zuwendungen Dritter entgegennehmen. Herkunft und Zweck der Mittel sind offenzulegen.
Haushalt. Die ARB setzen für eine Mitversicherung bestimmter Personen voraus, dass diese mit Ihnen im selben Haushalt leben. Beispielsweise, wenn es um die Mitversicherung Ihrer Eltern geht.
Haushalt. Der Geschäftsbereich Controlling und Finanzen wurde beteiligt.
Haushalt. Article 5.2 - LE BUDGET
A. Frais de personnel | Personalkosten 139 500 139 500 139 500
Haushalt. Gilt für das Versorgungsgebiet:Stadt Oranienburg, OT Sachsenhausen ORIGINALSTROMPLUS steht allen Kunden zur Verfügung, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also Strom überwiegend für private Zwecke xxxxxxxx.Xx gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Oranienburg (SWO) für die Lieferung vonORIGINALSTROMPLUS und ORIGINALHEIZSTROM (nachfolgend AGB genannt).