Common use of Heil- und Behandlungskosten Clause in Contracts

Heil- und Behandlungskosten. Der Versicherungsschutz gilt bis in Höhe der vereinbarten Summe und auf jeden Fall über höchstens 300 Tage ab dem Unfall, für die Erstattung der aufgrund des Unfalls notwendigen Kosten für Ärzte, Chirurgen, Arzneimittel, Krankenhaus, Pflegeanstalt, a, Bäder und andere unerläss- liche Arztkosten sowie, weiterhin im Rahmen der vereinbar- ten Summe bis höchstens 250,00 Euro für den Transport vom Unfallort ins Krankenhaus oder in die Pflegeanstalt für die Notaufnahme. Darin enthalten sind die Prothesen (außer den prothetischen Werkzeugen, die während des Eingriffs eingesetzt werden) und die chirurgischen Eingriffe ästhetischer Art. Die Gesellschaft zahlt die entsprechenden Beträge auf Vorlage der wie vorgeschrieben quittierten Rechnungen, Aufstellungen und Belege.

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