Heilmittel. Die im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben- den Kosten (Zuzahlung) werden, soweit sie unter § 4 Teil II Absatz 2 4. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen fal- len, zu 100 Prozent erstattet.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Allgemeine Versicherungsbedingungen, Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung
Heilmittel. Die im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben- den verbleibenden Kosten (Zuzahlung) werden, soweit sie unter § 4 Teil II Absatz Abs. 2 4. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen fal- lenVersiche- rungsbedingungen fallen, zu 100 Prozent % erstattet.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Heilmittel. Die im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben- den verbleibenden Kosten (ZuzahlungZu- zahlung) werden, soweit sie unter § 4 Teil II Absatz Abs. 2 4. der Allgemeinen Allgemei- nen Versicherungsbedingungen fal- lenfallen, zu 100 Prozent % erstattet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen