Common use of Heilmittel Clause in Contracts

Heilmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die im Heilmittelverzeichnis (Anlage) des Basistarifs aufgeführten Leistungen. Diese müssen von einem Vertragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Therapeuten erbracht werden. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen und beiPodologie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat einen späteren Beginn auf der Verord- nung vermerkt.

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Heilmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die im Heilmittelverzeichnis Heilmittelverzeich- nis (Anlage) des Basistarifs aufgeführten Leistungen. Diese müssen von einem Vertragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Therapeuten erbracht werden. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen und beiPodologie bei Podologie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung Verord- nung begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat einen späteren Beginn Be- ginn auf der Verord- nung Verordnung vermerkt.

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Heilmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die im Heilmittelverzeichnis (Anlage) des Basistarifs aufgeführten Leistungen. Diese müssen von einem Vertragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Therapeuten erbracht werden. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen und beiPodologie bei Podologie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat einen späteren Beginn auf der Verord- nung Verordnung vermerkt.

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Heilmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die im Heilmittelverzeichnis Heilmittelver- zeichnis (Anlage) des Basistarifs aufgeführten Leistungen. Diese müssen von einem Vertragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen zugelas- senen Therapeuten erbracht werden. Die Behandlung muss bei Physiotherapie innerhalb von 10 Tagen, Ergo- und Logotherapie innerhalb von 14 Tagen und beiPodologie bei Podologie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat einen späteren Beginn auf der Verord- nung Verordnung vermerkt.

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Heilmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die im Heilmittelverzeichnis (AnlageAnla- ge) des Basistarifs aufgeführten Leistungen. Diese müssen von einem Vertragsarzt Ver- tragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Therapeuten erbracht werden. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen und beiPodologie bei Podologie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat einen späteren Beginn auf der Verord- nung Verordnung vermerkt.

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Heilmittel. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die im Heilmittelverzeichnis (Anlage) des Basistarifs aufgeführten Leistungen. Diese müssen von einem Vertragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Therapeuten erbracht werden. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen und beiPodologie bei Podologie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung Verord- nung begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat einen späteren Beginn auf der Verord- nung Verordnung vermerkt.

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