Common use of Heilmittel Clause in Contracts

Heilmittel. In Ergänzung zu § 4 Nr. 2 c) Teil II AVB/KK 2013 sind medizinisch notwendige ergotherapeutische, podologische Behandlungen und Ernährungstherapie erstattungsfähig. Aufwendungen für die ambulante Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Frühförderstellen sind erstattungsfähig, sofern Vergütungspauschalen nach einem Versorgungsvertrag der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Kein Anspruch besteht, soweit - die zuständige Beihilfestelle ausgenommen - ein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist.

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Heilmittel. In Ergänzung zu § 4 Nr. 2 cd) Teil II AVB/KK 2013 sind medizinisch notwendige ergotherapeutische, podologische Behandlungen und Ernährungstherapie erstattungsfähig. Aufwendungen für die ambulante Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Frühförderstellen sind erstattungsfähig, sofern Vergütungspauschalen nach einem Versorgungsvertrag der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Kein Anspruch besteht, soweit - die zuständige Beihilfestelle ausgenommen - ein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist.

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